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Nachricht vom 02.12.2020    

Noch bis Ende des Jahres: Mehr Hinzuverdienstmöglichkeiten für Frührentner

Im Dezember können sich Frührentner noch ohne Abzüge etwas Weihnachtsgeld dazuverdienen. Der Grund: Die Bundesregierung hat aufgrund der Corona-Krise fürs laufende Jahr die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Allerdings: Ab Januar ist damit wieder Schluss.

Bildnachweis: Pixabay, 4379905, Wilfried Pohnke

Vorübergehende Anhebung auf 44.590 Euro
Die Bundesregierung hat in diesem Frühjahr die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner von bisher 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Das bedeutet: Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Zahlreiche Frührentner können bei entsprechendem Arbeitseinsatz im Dezember also noch einmal kräftig profitieren.

Allerdings: Anfang Januar 2021 tritt die alte Regelung wieder in Kraft, dann sinkt die Hinzuverdienstgrenze wieder auf 6.300 Euro im Jahr. Wenn die jährlichen Einnahmen aus einem Job diese Grenze überschreiten, werden sie zu 40 Prozent von der Rente abgezogen. Das gilt auch für die zurzeit noch gültige Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandsfrührentner. Für Renten, die aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit ausgezahlt werden, greift sie nicht. Dasselbe gilt für Hinterbliebenenrenten. Wer die Regelrente bezieht, muss hingegen generell keine Abschläge hinnehmen.

Monatslohn und Gewinn dienen als Berechnungsgrundlage
Als Hinzuverdienst ist das monatliche Bruttoarbeitsentgelt zu verstehen, das sich Rentner als Angestellte hinzuverdienen. Ist ein Frührentner selbstständig, gilt sein monatlicher steuerrechtlicher Gewinn als Hinzuverdienst. Darunter fallen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, einem Gewerbebetrieb oder aus der Forst- und Landwirtschaft. Auch der Bezug von Vorruhestandsgeld wird als Hinzuverdienst gewertet.

Corona ist Ursache für die Regelung
Die Anhebung der Grenze soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Tätigkeit als Rentner besonders für die Bereiche attraktiver machen, die unter Personalmangel leiden. Hintergrund ist die Corona-Krise: Schon während des ersten Lockdowns drohte ein Engpass an Pflegepersonal in den Krankenhäusern. Durch die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze sollten unter anderem ehemalige Fachkräfte aus diesem Bereich wieder in die Kliniken geholt werden. Die Anhebung gilt aber auch für Frührentner aus anderen Branchen.

Einnahmen-Check übers Smartphone
Kontrolle ist besser: Digitalaffine Pensionäre können ihre Einkünfte mittlerweile jederzeit und überall übers Smartphone einsehen. Kreditinstitute wie die Commerzbank oder die Deutsche Bank bieten ihren Kunden Apps an, mit denen sie ihre Kontostände prüfen können.

Manche dieser Applikationen können noch mehr: So bietet das Finanzdienstleistungsunternehmen tecis eine Software an, mit der Nutzer auf mehrere Konten Zugriff haben. Zusätzlich lassen sich mit der App von tecis Versicherungsverträge digital archivieren und Online-Depots einsehen.

Tecis bürgt dabei als Anbieter für ein hohes Maß an Online-Sicherheit: Die sensiblen Daten werden in zertifizierten Rechenzentren gespeichert und alle erforderlichen Sicherheitsstandards werden ständig überprüft. (prm)



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