Mit der Hundehalterhaftpflicht auf Nummer sicher gehen
Keine Frage, Hunde können das Leben eines jeden einzelnen ungemein bereichern. Nicht umsonst gelten sie als die treuesten Begleiter und besten Freunde des Menschen. Wer seinen Hund gut behandelt, wird belohnt mit bedingungsloser Zuneigung. Aber: Auch des besterzogenste Hund kann eine Menge Chaos anrichten, im schlimmsten Fall kommt es gar zum Hundebiss und ernsthaften Verletzungen. Gut also, wenn sich Hundehalter in solchen Fällen mit einer Hundehalterhaftpflicht absichern können.
Das Gesetz in Deutschland regelt es, dass ein Hundebesitzer nach Artikel 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dafür haftet, wenn sein Hund Sach- oder Vermögensschäden verursacht oder Menschen oder Tiere verletzt. Eine Hundehalterhaftpflicht kann dann helfen, für entstandene Schäden aufzukommen. Sie ist nicht einmal unbedingt freiwillig. In sechs deutschen Bundesländern ist sie grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von der Rasse des Hundes. In anderen Bundesländern wiederum kommt es auf die Rasse an: Für sogenannte „Listenhunde“, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, muss eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Auch hier ist die Einstufung abhängig vom jeweiligen Bundesland. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern ist die Hundehalterhaftpflicht gar nicht vorgeschrieben, aber auch hier wird sie empfohlen. Wer also mit dem Gedanken spielt, sich einen Hund zuzulegen oder schon Hundebesitzer ist, aber noch keine Hundehalteraftpflicht hat, sollte sich umgehend informieren, wie die aktuell geltenden Vorschriften aussehen und gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung abschließen.
Wie überall lohnt es sich auch für Hundehalter Versicherungen zu vergleichen und günstige Hundehalterversicherungen online einzusehen. Die Versicherungsgesellschaft Adam Riese etwa bietet Hundehaltern eine Hundehalterhaftpflicht zu Top-Konditionen an. Bei Adam Riese lässt sich die Hundehaftpflicht online unkompliziert berechnen, so dass schnellstmöglich der Versicherungsschutz besteht. Zudem sind gleich zwei Tarife beim Versicherungsabschluss möglich, sodass auch individuelle Umstände beim Hund und dessen Besitzer berücksichtigt werden können.
Was ist wichtig bei einer Hundehaftpflicht?
Eine Hundehaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die vom Hund verursacht werden und sichert somit den Hundebesitzer ab, der die Haftung für seinen Hund übernimmt. Da diese Schäden durchaus weitreichende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können, ist es wichtig, dass eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt wird. Das Online-Portal Finanztip etwa empfiehlt mindestens fünf Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mietschäden, also Schäden, die der Hund in einer Mietwohnung, aber auch in Hotels und Ferienwohnungen verursacht, sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein. Vermögensschäden sollten bis zu 50.000 Euro abgedeckt sein. Dies ist relevant, wenn der Hund jemanden verletzt, der in der Folge seinem Beruf nicht nachgehen kann. Wer viel reist, achtet bei seiner Hundehaftpflicht idealerweise darauf, dass sie auch für Schäden im Ausland gilt. Ein besonderer Punkt, der vielfach vernachlässigt wird, ist die Abdeckung von Deckschäden, also falls ein Hund eine Rassehündin schwängert und sie somit vorerst keine reinrassigen Welpen austrägt.
Wann zahlt eine Hundehalterhaftpflicht nicht?
Eine Hundehalterhaftpflicht deckt nur Schäden ab, die der Hund bei dritten Personen verursacht hat – also keine Schäden, die beim Hundehalter selbst, in seinem Haushalt oder Eigentum oder bei im Haushalt lebenden Personen entstehen. Diese Eigenschäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen und müssen selbst gezahlt werden. (prm)