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Nachricht vom 11.12.2020    

Gelöst: Pflegegrad beantragen – So klappt der Erstantrag

Eine eingeschränkte Mobilität, Probleme beim Meistern des Alltags oder eine plötzliche Behinderung: Es gibt verschiedene Gründe, pflegebedürftig zu werden. Dann ist man auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen – denn Pflege ist kostenintensiv. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, muss man einen Pflegegrad beantragen. Das ist unkomplizierter als mancher vermutet. An dieser Stelle klären wir, wo der Antrag gestellt werden muss und wie das Verfahren abläuft. Und wir sagen, wie man Hürden beim Erstantrag erfolgreich bewältigt.
Was meint Pflegebedürftigkeit?

Fotoquelle: pixabay.com

Die Anzeichen mehren sich: Das morgendliche Waschen fällt immer schwerer, beim Anziehen sehnt man sich nach Hilfe, das Treppensteigen wird zur Tortur. Mit fortgeschrittenem Alter werden banale Tätigkeiten zu Herausforderungen, die kaum noch allein bewältigt werden können. Eine schleichende oder plötzliche Pflegebedürftigkeit (etwa nach einem Verkehrsunfall) sollte Anlass sein, einen Pflegegrad zu beantragen. Ohne ihn gibt es keine Leistungen. Sich einzugestehen, pflegebedürftig und auf Dritte angewiesen zu sein ist der wichtigste Schritt auf dem Weg zum Erstantrag.

Der Gesetzgeber hat klar definiert, was Pflegebedürftigkeit bedeutet. So heißt es in § 14 des SGB XI: „Pflegebedürftig … sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen...“ Bis Ende 2016 wurden nur körperliche Einschränkungen herangezogen. Seitdem zählen auch kognitive und psychische Erkrankungen wie Alzheimer darunter. Die Schwere der Belastungen ergibt den jeweiligen Pflegegrad. Auch hier wurde nachjustiert: Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade.

Was bringt mir ein bewilligter Pflegegrad?
Betroffene wie Angehörige scheuen sich oft vor der erstmaligen Beantragung eines Pflegegrades. Doch Pflege ist – auch bei geringen Beeinträchtigungen – finanziell eine riesige Herausforderung und ohne anerkannten Pflegegrad kaum zu stemmen. Ein Pflegegrad bedeutet Entlastung! Je höher der Pflegegrad, desto höher die finanzielle Unterstützung. Erst damit kann ggf. ein ambulanter Pflegedienst dauerhaft bezahlt werden. Man erhält Sachmittel, Pflegegeld und auf Antrag Zuschüsse.

Diese sind für ein barrierefreies Wohnen hilfreich. So gewährt die Kasse bereits ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro pro Person. Der kann bspw. für den Einbau eines Treppenlifts in Frankfurt genutzt werden. Mit dem Gerät bleibt man zu Hause mobil, es hat jedoch seinen Preis. Wer unsicher ist, ob man die Pflegegradkriterien erfüllt, kann sich Rat bei einem Pflegestützpunkt holen. Das sind neutrale Anlaufstellen in Wohnortnähe. Auch Online-Pflegegradrechner bieten Orientierung.

Wo und wie stelle ich den Erstantrag?
Ansprechpartner für die Beantragung eines Pflegegrades ist die Pflegekasse. Die ist der zuständigen Krankenkasse angeschlossen, insofern können dieselben Kontaktdaten verwendet werden. Auch den Erstantrag stellt man hier. Lange aufschieben sollte man das Vorhaben nicht. Der Anspruch auf mögliche Leistungen beginnt exakt am Tag der Kontaktaufnahme. Erstmals einen Pflegegrad zu beantragen, ist auf vielerlei Weise möglich: formlos per Brief, unter Verwendung bestehender Musterformulare, per Telefon oder auch mit Unterstützung eines lokalen Pflegestützpunktes.

Am häufigsten genutzt wird die schriftliche Variante. Dazu reicht ein formloser „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ unter Angabe der Versichertennummer völlig aus. Auch der Schreibaufwand ist überschaubar. Den Satz „Hiermit beantrage ich ab dem heutigen Tag Leistungen für …“ – viel mehr braucht es nicht. Mustervorlagen können auf den Webseiten der Krankenkassen heruntergeladen werden. Um sicher zu gehen, sollte man den Brief per Einschreiben schicken.

Wie verläuft das Antragsverfahren?
Gesundheitliche Probleme des Antragstellers oder der Umfang des Pflegebedarfs spielten bisher keine Rolle. Das ändert sich jetzt. Ist der formlose Antrag eingegangen, erhält man einige Tage später Post von der Pflegekasse. Bestandteil ist ein umfangreiches Antragsformular. Dieses muss korrekt vom Versicherten bzw. dessen Bevollmächtigten ausgefüllt werden. Wichtig zu wissen: Fragen, die man nicht beantworten kann, sollten offen bleiben. Von Übertreibungen oder unwahren Aussagen ist Abstand zu nehmen. Danach geht das Formular an die Pflegekasse zurück.

Ob und welcher Pflegegrad einem zusteht, klärt zunächst weder der Antragsteller noch die gesetzliche Pflegekasse. Sie beauftragt bekanntlich den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Gutachten, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Ist man privat versichert, übernimmt diese nicht einfache Aufgabe das Unternehmen Medicproof. Um das Gutachten erstellen zu können, kommt ein Mitarbeiter des MDK zum Hausbesuch (im Einzelfall auch ins Krankenhaus).

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Der Gutachter wird dafür einen persönlichen Termin mit dem potentiell Pflegebedürftigen vereinbaren. Der Hausbesuch des MDK ist keine alltägliche Situation. Erst recht, wenn erstmalig ein Pflegegrad im Raum steht. Gute Vorbereitung macht gelassener – und erhöht die Chancen, dass es mit dem Erstantrag klappt. Neben den Pflegegradrechnern empfehlen Experten, die Wochen zuvor ein Pflegetagebuch zu führen. Darin wird der aktuelle tatsächliche Pflegealltag dokumentiert. Es hilft, die Aussagen bei der Begutachtung mit der Realität abzugleichen.

Außerdem sind sämtliche Unterlagen zusammenzustellen, die eine bestehende und dauerhafte Pflegebedürftigkeit nahelegen. Darunter fallen bspw. Arztdiagnosen, Medikamentenlisten, Berichte von Krankenhausaufenthalten oder Therapie-Anordnungen. Extrem hilfreich ist es, wenn beim Begutachtungs-Termin der pflegende Angehörige oder ein Vertreter des ambulanten Pflegedienstes mit anwesend sein kann. Deren Einschätzung der Lage ist Gold wert.

Wie läuft der Begutachtungs-Termin ab?
Denn nicht selten kommt es vor, dass der potentiell Pflegebedürftige am Tag X seine Situation anders darstellt – plötzlich kann er das Mittagessen problemlos selbst zubereiten. Die zentrale Frage bei der Begutachtung lautet daher: In welchem Maße kann der Betroffene seinen Lebensalltag noch allein bestreiten? Dafür nutzt der MDK-Sachverständige ein Register aus 64 Fragen, das sogenannte „Neue Begutachtungsinstrument“. Themen sind u. a. kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung.

Bei seinem ein- bis zweistündigen Besuch stellt der Gutachter nicht nur jede Menge Fragen, sondern nimmt auch das Wohnumfeld in den Blick. Mobilität spielt bei der Begutachtung eine Schlüsselrolle. Oft können Treppen im Haus nur mit Schmerzen bewältigt werden. Ein Treppenlift kann hier Abhilfe schaffen. Mit Pflegegrad muss man diese Investition nicht komplett selbst stemmen – allein dafür lohnt der Erstantrag. Eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten gibt der Gutachter beim Abschied.

Wann bekomme ich Bescheid auf meinen Erstantrag?
Wird der beantragte Pflegegrad genehmigt, bekommt man die entsprechenden Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung ausgezahlt. Mögliche Vorleistungen in diesem Zeitraum (z. B. für eine Kurzzeitpflege) erhält man also zurück. Eine Woche geht mindestens ins Land, bevor die Pflegekasse ihre Entscheidung über den Erstantrag schriftlich mitteilt. Auch den positiven Bescheid sollte man prüfen. Und sich über eine Sorge weniger freuen! (prm)



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