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Nachricht vom 18.12.2021
Region
AWB und Greensill: CDU sieht geänderte Positionen
Sind die 3,6 Millionen Euro, die der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Altenkirchen bei der in die Insolvenz gegangenen Bremer Greensill-Bank angelegt hatte, unter anderen als den bisher bekannten Richtlinien dem Geldinstitut übereignet worden? Die CDU-Fraktion im Kreistag sieht den Vorfall in einem anderen Licht.
Die Pleite der Greensill-Bank bleibt in den politischen Gremien des Kreises als Thema ein Dauerbrenner. (Foto Archiv)Altenkirchen/Betzdorf. Dieser Tage ist es neun Monate her, dass die Greensill-Bank mit Sitz in Bremen zahlungsunfähig wurde. Viele Millionen Euro kommunaler Anleger waren von jetzt auf gleich futsch, weil dieses Geld seit dem 1. Oktober 2017 nicht mehr durch einen Einlagensicherungsfonds geschützt war. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Altenkirchen hatte dem Bankhaus 3,6 Millionen Euro erneut anvertraut, wie es zuvor schon sporadisch geschehen war. Bislang hatten sich (dritter) Kreisbeigeordneter Gerd Dittmann, in dessen Geschäftsbereich die Müllentsorgung fällt, und AWB-Leiter Werner Schumacher immer als „Opfer und Betrogene“ gesehen und es dementsprechend publiziert. Ein kreisverwaltungsinternes Gutachten vom 29. November, das rund 40 Seiten umfasst, von der Zentralabteilung (Leitung Norbert Schmauck) erstellt wurde und inzwischen wohl allen Kreistagsfraktionen vorliegt, könnte eine gewisse Portion Unruhe erzeugen, wie die Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion Michael Wäschenbach (gleichzeitig Kreisvorsitzender), Dr. Josef Rosenbauer, Albert Hüsch, Josef-Georg Solbach und Burkhard Hensel am Freitagmittag (17. Dezember) in Betzdorf kundtaten. Hüsch, Solbach und Hensel sind zudem Mitglieder im Werkausschuss des AWB.

Alle Fakten sollten vorliegen
Überrascht es, das am Montag, 20. Dezember, der Kreistag zusammenkommt? „Wir haben uns in der Bewertung der Angelegenheit bislang immer zurückgehalten und gewartet, bis alle Fakten vorliegen“, nannte Rosenbauer den Grund, warum der 17. Dezember gewählt worden war, „wir wollen auch niemanden verurteilen, haben sehr viel recherchiert und sehr viel beim Kreis nachgefragt.“ Die 3,6 Millionen Euro sind weg, konstatierte das Quintett, ehe es die bisher als „Schuldige“ Auserkorenen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Finanzvermittler der Papiere oder die Wirtschaftsprüfer der Greensill-Bank ein wenig aus der Schusslinie nahm. Der heimische Tenor, die Pleite sei unvorhersehbar gewesen oder „wir konnten nichts machen“ wollte das CDU-Team nicht mehr gelten lassen. Rosenbauer, Wäschenbach & Co. legten zum Beweis für eine mögliche Änderung der Sichtweise Dienstanweisungen vor, die auf der „alten“ aus dem Jahr 2006 fußen und inzwischen als Folge der vermaledeiten Geschäfte mit Greensill geändert wurden. Auf den 31. Mai 2019 sei eine datiert und von Schumacher unterschrieben, in der eine zu tätigende Anlage „mündelsicher“ sein müsse. Gleiches gelte für den Inhalt einer weiteren Dienstanweisung vom 25. November 2020, wiederum von Schumacher unterschrieben. In der dritten (3. Mai 2021) werde der Zusatz „mündelsicher“ nicht mehr erwähnt.

Kapital darf sich nicht vermindern
Hensel, der als Steuerberater in Niederfischbach tätig ist, erklärte den Begriff „mündelsicher“ kurz und knapp: „Das Kapital darf sich nicht vermindern.“ Als Beispiele für eine „mündelsichere“ Anlage nannte er Pfandbriefe oder Bundesschatzbriefe. Im Bürgerlichen Gesetzbuch befasse sich der Paragraf 1807 mit dem Thema Mündelsicherheit. „Hätte man sich an die Regeln gehalten, wäre das nicht passiert. Bei Beachtung der Dienstanweisung wäre der Schaden nicht entstanden“, folgerte Rosenbauer nach Studium des Gutachtens. Aktuell hat der AWB noch 5 Millionen Euro als Termingeld bei der Mercedes-Bank bis zum Oktober 2022 anlegt (Rating A-), die wohl überwiesen wurden, als die Mündelsicherheit noch gefordert war. Solbach ergänzte, dass es bereits im zweiten Halbjahr 2020 erste Frühwarnzeichen rund um die geschäftliche Lage der Greensill Bank gegeben habe, so dass, so Hensel, die zweite Anlage (September 2020) gar nicht mehr hätte erfolgen dürfen. Die erste war im Dezember 2019 platziert worden.

Wenig Vertrauen
Hart kritisierte die Gruppe zudem, dass es 14 Tage gedauert habe, bis Landrat Dr. Peter Enders von Dittmann über die Anlage bei Greensill informiert worden sei, nachdem der Insolvenzantrag bereits gestellt worden war. Hensel sah wenig Vertrauen zwischen Dittmann und dem AWB und zwischen Dittmann und Enders. Auch hatten sich die Christdemokraten bei Dittmanns Vorgänger Konrad Schwan (CDU) informiert, wie dieser es mit Anlagen AWB-Geldes gehandhabt hatte. Solche Transfers, so berichtete Rosenbauer, seien immer mit der Kreiskasse abgesprochen, und immer sei über die Anlagen informiert worden. Insofern ließ Wäschenbach von der SPD erhobene Vorwürfe gegen die alte Kreisspitze unter Landrat Michael Lieber und Schwan (damals erster Beigeordneter) nicht gelten. „Es ist ein untaugliches Mittel, die beiden so anzugreifen“, ereiferte er sich, „das kann ich als Kreisvorsitzender nicht so stehen lassen.“ Es werde versucht, etwas klein zu reden, was in Wirklichkeit sehr groß ist.

Das Geld ist vernichtet
Dass Dittmann, der nach der Kommunalwahl 2019 sein aktuelles Amt antrat, womöglich die Dienstanweisungen Schumachers nicht kannte, wollte niemand aus der Zusammenkunft so recht glauben. „Wenn ich einen solchen Posten übernehme, mache ich mich doch zuallererst mit diesen Dingen vertraut“, meinte Hüsch. „Es ist ein Schaden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Altenkirchen entstanden. Das Geld ist vernichtet. Man sollte nicht so tun, als ob sich alles in Luft aufgelöst hat. Man kannte die Risiken“, bemerkte Wäschenbach, und Rosenbach fügte an: „Ich kann nicht glauben, dass er nichts gewusst hat.“ Darüber hinaus habe Dittmann in der Werkausschuss am 16. September angekündigt, die politische Verantwortung zu übernehmen, falls ihm Fehler nachgewiesen würden.

Zweimal Termingeld für zwei Jahre
Der AWB hatte sich als Anlageform jeweils für Termingeld (einmal 2 Millionen Euro und einmal 1,6 Millionen Euro) mit einem Zinssatz von jeweils 0,5 Prozent und mit einer Laufzeit von jeweils zwei Jahren bei Greensill entschieden. Der Deal war über einen Finanzmakler abgewickelt worden, mit dem seit rund 20 Jahren geschäftliche Kontakte gepflegt werden/wurden. Das Geld hätte im Dezember 2021 und im September 2022 wieder zur Verfügung gestanden und gehörte der Rücklage an. Mit Greensill befand sich der AWB seit dem Jahr 2015 in sporadischen Geschäftsbeziehungen. Vor sechs Jahren war zum ersten Mal Termingeld dem Bankhaus überlassen worden. Die in Rede stehenden 3,6 Millionen Euro sind/waren für die Nachbehandlung der Deponie mit dem Schwerpunkt Oberflächenabdichtung vorgesehen. Zum Anlagenprozedere: Wenn der AWB, der als rechtlich unselbstständig gilt, Geld anlegen will, lässt er sich von dem Finanzmakler eine Liste mit Investitionsmöglichkeiten erstellen, anhand derer die Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Anlage fiel. Inzwischen ist als Konsequenz aus dem Desaster der Kreisvorstand in das Prozedere eingebunden.(vh)
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