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Pressemitteilung vom 20.04.2022
Region
Kreis Altenkirchen: 110 Erhebungsbeauftragte für bevorstehenden Zensus geschult
Von Mitte Mai bis Anfang August werden im Kreis Altenkirchen Bürger im Rahmen des Zensus befragt. Dazu werden sie von Erhebungsbeauftragten aufgesucht. Diese wurden nun in einer Schulung der Zensus-Erhebungsstelle Altenkirchen auf ihre Aufgaben vorbereitet.
Das Team der Zensus-Erhebungsstelle hat insgesamt 110 Erhebungsbeauftragte geschult. (Foto: Kreisverwaltung)Kreis Altenkirchen. Der eine oder andere wird sich noch an die Volkszählung 1987 erinnern. Knapp 25 Jahre später erfolgte eine weitere Erhebung (2011), die dann unter dem offiziellen Namen "Zensus" durchgeführt wurde. Wiederum elf Jahre später ist es erneut so weit: Vom 16. Mai bis zum 7. August werden rund 11.500 Menschen im Landkreis Altenkirchen von Erhebungsbeauftragten aufgesucht und befragt. In den letzten Wochen schulten die Mitarbeiter der Zensus-Erhebungsstelle Landkreis Altenkirchen 110 Erhebungsbeauftragte und bereiteten diese auf ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten vor.

Schulungen durchgeführt
"Wir sind wirklich froh, die notwendige Anzahl an Erhebungsbeauftragten erreicht zu haben, denn viele unserer Kollegen in den Nachbarkreisen haben große Mühe, genügend Menschen für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen", erklärt Lars Kober, Leiter der Zensuserhebungsstelle Landkreis Altenkirchen. "So konnten wir in den letzten zwei Wochen die entsprechenden Schulungen, die jeweils knapp drei Stunden andauerten, durchführen und den Erhebungsbeauftragten ihr 'Rüstzeug' mit an die Hand geben."

Erhebungsbeauftragte können sich ausweisen
Zu den Schulungsinhalten zählten neben der Vermittlung der Zensusziele, die Durchführung der Vor-Ort-Befragungen und der sensible Umgang mit den erfassten Daten. In diesem Zusammenhang weist Kober darauf hin, dass sich die Erhebungsbeauftragten mit einem Erhebungsausweis in Kombination mit dem Personalausweis legitimieren können. Auf dem Erhebungsausweis ist das Dienstsiegel des Landkreises (Wappen) aufgedruckt und mit der Unterschrift des Erhebungsstellenleiters versehen. Damit die Haushalte, die per Zufallsgenerator ausgewählt wurden, nicht von den Erhebungsbeauftragten "überrumpelt" werden, sollen sich Letztere vorher per Terminankündigungsschreiben anmelden.

Vor-Ort-Befragung dauert etwa zehn Minuten
Die Zensuserhebungsstelle wird zudem am 6. Mai die Haushalte schriftlich vorab informieren und den Besuch der Erhebungsbeauftragten ankündigen. "Damit möchten wir die Kontaktaufnahme zwischen beiden Parteien erleichtern", so Kober. Die Vor-Ort-Befragung habe für einen Drei-Personen-Haushalt eine Dauer von rund zehn Minuten. Dabei gehe es vor allem darum, die wesentlichen Personenmerkmale wie Name, Vorname und Geburtsdatum festzuhalten. Den zweiten Teil der Befragung können die Personen online oder schriftlich durch Ausfüllen eines Fragebogens selbst vornehmen. "Wir empfehlen hier - falls technisch möglich - die Onlinevariante zu nutzen, da es den späteren Gang zum Briefkasten erspart und Fehler in der Eingabe direkt angezeigt werden“, so Kober weiter.

Wichtige Fragen
Laut Gabi Kastert, die gemeinsam mit Rüdiger Weber und Lars Kober das derzeitige Zensus-Team bildet, kamen zwei Fragen immer wieder in den Schulungen auf: "Müssen die Personen, die ausgewählt wurden, Auskunft geben?" und "Was passiert, wenn die Personen die Auskunft verweigern?" Gabi Kastert erklärt dazu, dass die ausgewählten Personen zur Auskunft verpflichtet seien und im Falle einer Verweigerung ein Mahnverfahren eingeleitet werde. "Nach erfolglosem Mahnverfahren erfolgt die Festsetzung eines Zwangsgeldes, aber wir hoffen, dass wir davon nicht Gebrauch machen müssen", so Kastert. Sensible Fragen, etwa zum Vermögen, Einkommen, Impfstatus oder zu Vorstrafen, werden nicht gestellt.

Weitere Infos
Wer sich umfassend über den Zensus 2022 informieren möchte, dem wird empfohlen, die offizielle Seite www.zensus2022.de zu besuchen. (PM)
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