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Pressemitteilung vom 12.05.2022
Region
Straßenausbaubeitrag in Wissen: Beitragspflichtige erhalten Schreiben
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat das Abrechnungssystem des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages verpflichtend vorgegeben. Daraufhin wurden im Oktober des vergangenen Jahres mit dem Erlass der neuen Straßenausbaubeitragssatzung die Grundlagen für die Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) geschaffen.
Symbolfoto: <a href="https://pixabay.com/de/users/bonnyblum-69654/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=196210">bonnyblum</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=196210">Pixabay</a>Wissen. Seitens der Verwaltung wurden nunmehr alle maßgeblichen Grundstücksdaten digital erfasst. Dem vorausgegangen war eine umfassende rechtliche Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Nach Mitteilung der Verwaltung werden in den nächsten Tagen alle Beitragspflichtigen im großen Abrechnungsgebiet "Wissen Zentrum" ein Informationsschreiben über genau diese Grundstücksdaten erhalten. Dieses Schreiben beinhaltet noch keine Beitragsfestsetzung, sondern dient lediglich der Vorabinformation, verbunden mit der Bitte, die Daten kritisch zu prüfen.

Sollten sich Unstimmigkeiten oder Rückfragen ergeben, bittet die Verwaltung um schriftliche oder telefonische Rückmeldung von Seiten der beitragspflichtigen Anlieger. Hierzu wird eigens eine Hotline (02742/939198, dienstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr) für einen bestimmten Zeitraum geschaltet. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden die sich ergebenden Korrekturen verarbeitet, so dass im Juli dieses Jahres mit dem ersten Beitragsbescheid wkB, zunächst für die beitragspflichtigen Aufwendungen des Jahres 2020, zu rechnen sein wird. (PM)

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