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Pressemitteilung vom 04.08.2022
Region
Abfallwirtschaftsbetrieb Altenkirchen: Bei Abfallgebühren wird 2. Rate fällig
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen weist darauf hin, dass am 15. August die zweite Rate der Abfallgebühren für 2022 fällig wird. Alle betroffenen Gebührenschuldner werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, die fälligen Abfallgebühren zu überweisen.
Symbolfoto: <a href="https://pixabay.com/de/users/alexas_fotos-686414/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=1111448">Alexa</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=1111448">Pixabay</a>Kreis Altenkirchen. Die Überweisung erfolgt auf das Konto des AWB bei der Sparkasse Westerwald-Sieg (IBAN DE 40 5735 1030 0000 0002 32). Wege und Mühe, aber vor allem auch eventuelle Mahngebühren, lassen sich durch das Einzugsverfahren vermeiden. Der AWB empfiehlt daher die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zum vereinfachten Ablauf. Die erforderlichen Formulare sind im Internet auf der Homepage des AWB (www.awb-ak.de; Rubrik Service) oder im Umweltkalender (Seite 20) als Vordruck zu finden. Wer Fragen hat, wendet sich an die zuständigen Mitarbeitenden der Werkkasse unter den Telefonnummern 02681 81-3017 oder -3019. (PM)
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