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Pressemitteilung vom 04.08.2022
Region
DRK-Krankenhaus Kirchen mit neuen Zugangsregelungen: Ab sofort gilt 1-G-Regel
Das DRK-Krankenhaus Kirchen hat eine erneute Anpassung der Krankenhauszutrittsregelungen beschlossen. Ab sofort gilt die 1-G-Regel für den Zutritt ins Krankenhaus, dies beinhaltet auch alle ambulanten Patienten, zum Beispiel vorstationäre Termine, ambulante Untersuchungen, ambulante Operationen und Sprechstunden sowie den Zugang zu den MVZ-Praxen.
Symbolfoto: <a href="https://pixabay.com/de/users/alexandra_koch-621802/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=6939138">Alexandra_Koch</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=6939138">Pixabay</a>Kirchen. Die 1-G-Regel bedeutet, dass zum Betreten des Krankenhauses nur noch ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis nötig ist. Damit lockert das Krankenhaus die bisherige Zugangsregelung (2-G-Plus-Regelung) und reagiert gleichzeitig auf die anhaltend hohen Inzidenzwerte trotz Immunisierung.

Durch die nun geltende 1-G-Regelung benötigen alle Besucher und ambulante Patienten des Krankenhauses zwar weiterhin ein tagesaktuelles negatives Testergebnis einer offiziellen Test-stelle, der Impf- oder Genesenennachweis jedoch entfällt.

Das Negativ-Testergebnis muss mit einem gültigen Ausweisdokument, Personalausweis oder Führerschein, belegt werden. Beim Betreten des Krankenhauses ist weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. (PM)
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