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Pressemitteilung vom 08.08.2022
Wirtschaft
Kreis Altenkirchen: Energiekostenzuschüsse für Unternehmen jetzt beantragen
Im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms können ab sofort antragsberechtigte, energieintensive Unternehmen bestimmter Branchen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten erhalten. Der Bund stellt dafür ein Volumen von bis zu fünf Milliarden Euro bereit, wie die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen mitteilt.
Symbolfoto: <a href="https://pixabay.com/de/users/jplenio-7645255/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=3535435">Joe</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=3535435">Pixabay</a>Kreis Altenkirchen. Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt, bei dem auch der Antrag bis spätestens 31. August online www.bafa.de/ekdp gestellt werden muss. Grundsätzlich sind nur ausgewählte Branchen förderfähig, zum Beispiel Unternehmen, die bestimmte Kunststoff- oder Stahlprodukte oder Papier, Karton oder Pappe herstellen (maßgeblich ist der NACE-Code zur Klassifikation der Wirtschaftszweige). Die Größe des Unternehmens ist nicht relevant.

Bezuschusst wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen. "Es soll vermieden werden, dass ein Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas besteht", erklärt Lars Kober, Leiter der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen. So werde verbrauchtes Erdgas in den Fördermonaten Juli bis September nur bis zu 80 Prozent derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht habe.

Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist neben einer strikten Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 beziehungsweise 50005. Wer nicht zertifiziert ist, kann durch bestimmte Energieeffizienzmaßnahmen zur Antragstellung zugelassen werden. Der hohe Energiebedarf muss nachgewiesen werden. Als "energieintensiv" gelten Unternehmen, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes im letzten Geschäftsjahr belaufen. Detaillierte Informationen sind im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm unter www.bafa.de/ekdp zu finden. Fragen zu dem Zuschuss-Programm beantwortet das BAFA unter Tel.: 06196 908-1667. (PM)
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