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Pressemitteilung vom 02.10.2022
Region
Ratgeber: Wie sich Autofahrende bei einem Wildunfall verhalten sollten
Ob Reh, Wildschwein oder Fuchs: Sie alle sind im Herbst besonders aktiv und können jederzeit und vor allem in den Morgenstunden oder der Abenddämmerung die Fahrbahn kreuzen. Der Pressesprecher vom ACE Kreisclub Altenkirchen-Westerwald, Dieter Born, erklärt, wie Autofahrende das Risiko eines Wildunfalls senken – und was zu tun ist, wenn es doch zu einer Kollision kommt.
Ob Reh, Wildschwein oder Fuchs: Sie alle sind im Herbst besonders aktiv und können jederzeit und vor allem in den Morgenstunden oder der Abenddämmerung die Fahrbahn kreuzen. (Symbolbild)Region. Vor allem im Herbst gilt besondere Vorsicht- Wie lässt sich ein Wildunfall zu vermeiden?
Wenn es abends früher dunkel wird, kann es gerade im Feierabendverkehr vermehrt zu Begegnungen mit Wildtieren kommen. Daher gilt es, auf Warnschilder zu achten und diese nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Auto- oder Motorradfahrende sollten bei Fahrten auf Landstraßen am Morgen oder in der Dämmerung besonders aufmerksam fahren. Das heißt: Tempo drosseln, die Straßenränder im Blick behalten und stets bremsbereit sein. Falls Wildtiere am Straßenrand zu sehen sind: Geschwindigkeit ohne scharfes Abbremsen reduzieren, das Fernlicht ausschalten und durch Hupen versuchen, die Tiere zu verscheuchen. Dabei immer beachten: Wo ein Tier ist, folgen oft mehrere.

Wie verhalten bei einem Zusammenstoß?
Wenn ein Tier plötzlich auf der Straße auftaucht und eine Kollision nicht mehr zu verhindern ist, gilt: Lenkrad festhalten und so stark wie möglich abbremsen. Auf keinen Fall sollten Autofahrende versuchen dem Tier auszuweichen. Denn das Risiko, dabei in den Gegenverkehr zu geraten oder gegen einen Baum zu prallen, ist zu hoch – und hat gravierendere Folgen.

Wie reagieren nach einem Wildunfall?
Ruhe bewahren, Warnblinker anschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle absichern.
Bei Verletzten: 112 wählen und Erste Hilfe leisten.
Immer: Die Polizei benachrichtigen. Diese informiert auch den zuständigen Jäger oder die zuständige Jägerin.
Verletztes Wild niemals anfassen oder verfolgen. Das Tier könnte panisch reagieren und den Helfenden verletzen. Aufgrund möglichen Parasitenbefalls oder Infektionen auch tote Tiere nie ohne Handschuhe anfassen.
Wichtig: Wer verletztes oder totes Wild einfach mitnimmt, macht sich der Jagdwilderei strafbar.

Wer kommt für den Schaden auf?
Wichtig ist, dass sich Autofahrende nach einem Wildunfall von der Polizei eine Wildunfall-Bescheinigung ausstellen lassen. Diese wird als Nachweis für die Versicherung benötigt. Denn Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild – zum Beispiel Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase - entstanden sind, können über die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden. Einige Versicherer zahlen auch beim Zusammenstoß mit anderen Tieren. Hier empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genauer anzuschauen. (PM)
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