AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Pressemitteilung vom 03.10.2022
Region
DGB Altenkirchen weist auf Erstattungsanspruch bei Heizkosten-Nachforderungen hin
Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Altenkirchen hin. "Diese finanzielle Unterstützung kann helfen und sollte genutzt werden“, sagt der Vorsitzende Axel Karger. "Niemand, bei dem es in der aktuellen Situation durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise finanziell eng wird, muss sich dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen.“
Bei den Heizkosten könnte eine Nachforderung anfallen. (Symbolbild)Kreis Altenkirchen. Bei der Grundsicherung, auch Hartz IV genannt, werden der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen einander gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. "Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch möglicherweise deutlich über das vorhandene Einkommen", erklärt der Gewerkschaftsbund und nennt ein Beispiel:

Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung. Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1790 Euro auf 2390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro. Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird.

"Bei dem Rechtsanspruch auf Kostenerstattung kann es schnell um mehrere Hundert Euro gehen“, erläutert Karger. Dass dafür einige Antragsformulare ausgefüllt werden und Einkommensnachweise vorgelegt werden müssten, sei zwar aufwändig, lohne sich aber. (PM)
Pressemitteilung vom 03.10.2022 www.ak-kurier.de