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Nachricht vom 09.02.2023
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Amtsgericht Altenkirchen: Mitglied einer Großfamilie wegen Freiheitsberaubung angeklagt
Richter Reichel hatte als Einzelrichter beim Amtsgericht Altenkirchen über den Fall einer ominösen Entführungsgeschichte zu verhandeln, die, juristisch betrachtet, als Freiheitsberaubung bezeichnet wird.
Fotograf: Wolfgang RabschAltenkirchen. Wann liegt eine Freiheitsberaubung nach 239 StGB vor?
Als Mittel der Freiheitsberaubung kommen neben "Einsperren" insbesondere Gewalt, Drohung und sonstiger psychischer Zwang von einigem Gewicht in Betracht. Ein Mensch wird ohne seinen Willen des Gebrauchs der persönlichen Fortbewegungsfreiheit beraubt.

Ein Onkel des Angeklagten wurde von seiner Familie des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt. Der Onkel war nach Schweden geflohen, woraufhin der Angeklagte mit drei weiteren Familienmitgliedern den Onkel in Schweden aufgespürt haben soll. Da der Onkel zu einem (erzwungenen?) Geständnis bereit war, sollte er nach Altenkirchen zur dortigen Polizeiinspektion gebracht werden, um dort Anzeige gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu erstatten.

Die Anzeige wurde bei der Polizeiinspektion Altenkirchen aufgenommen, die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen, schließlich beantragte die Staatsanwaltschaft Koblenz den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls. Wie sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen herausstellte, waren die gegen den beschuldigten Onkel erhobenen Vorwürfe haltlos und nicht beweisbar. Der Haftbefehl wurde daher aufgehoben und das Verfahren eingestellt.

Über seinen Verteidiger ließ der wegen Freiheitsberaubung Angeklagte erklären, dass er ganz entschieden eine Mitwirkung bei der Freiheitsberaubung bestreite. Er habe sehr wohl gewusst, was seinem Onkel vorgeworfen wurde, wäre aber auf keinen Fall mit nach Schweden gefahren.

Der Angeklagte äußerte sich schließlich sehr eloquent: "Ich habe aus ethischen Gründen das Vorhaben meiner Familienangehörigen unterstützt, den Onkel von Schweden nach Deutschland zu holen, um ihn hier für seine schrecklichen Taten verurteilen zu lassen. Ich kann es nicht ertragen, wenn Kinder sexuell missbraucht werden. Als die Verwandten mit dem Onkel in Deutschland ankamen, wurde ich gefragt, ob ich zur Polizeiinspektion Altenkirchen kommen könnte, um dort zu dolmetschen, wenn es nötig wäre. Ich sagte zu, weil mein Onkel angeblich geständig war und ich auch wollte, dass er seine gerechte Strafe bekommt. Fast zeitgleich kamen wir gemeinsam auf dem Parkplatz der Polizeiinspektion Altenkirchen an. Dort sah ich meinen Onkel und konnte erkennen, dass er äußere Verletzungen hatte. Bei der Polizei dolmetschte ich Deutsch und Englisch, sonst habe ich mit der Sache nichts zu tun."

Zwei Polizeibeamte, die als Zeugen befragt wurden, konnten nichts weiter zur Aufklärung beitragen. Sie bestätigten lediglich, dass der Angeklagte versucht habe, Deutsch und Englisch zu dolmetschen.

Der des sexuellen Missbrauchs Beschuldigte wurde aufgrund seiner Verletzungen ins Krankenhaus Altenkirchen eingeliefert. Dort wurde er von einem Kriminalbeamten vernommen. Dieser führte in seiner Zeugenaussage aus, dass der Beschuldigte stets beteuert habe, keine Kinder missbraucht zu haben.

Die drei Täter, die den Beschuldigten aus Schweden nach Deutschland gebracht hätten, aber auch der früher beschuldigte Onkel, seien "untergetaucht". Versuche, sie zu belangen, scheiterten. Obwohl sie zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben sind, ist derzeit nichts über ihren Aufenthalt bekannt.

Aufgrund dieser Feststellungen beantragte die Verteidigung, den Angeklagten freizusprechen, hilfsweise das Verfahren einzustellen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte, dass er einer solchen Verfahrenserledigung derzeit nicht zustimmen könne, da er nicht der Ankläger sei. Er werde die Angelegenheit mit dem Sachbearbeiter besprechen, mit dem Ziel, eine Einstellung nach § 153 StGB – ohne Auflagen – außerhalb einer Hauptverhandlung auf schriftlichem Wege herbeizuführen.

Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz ist abzuwarten.

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