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Nachricht vom 22.05.2023
Region
Kreismusikschule: Gebühren sollen vom 1. August an um 5,3 Prozent steigen
Dem allgemeinen Trend, dass vieles teurer geworden ist und weiterhin wird, kann sich auch die Musikschule des Kreises Altenkirchen nicht entziehen. Die Gebühren für den Unterricht sollen vom 1. August an um drei Euro steigen, was einer Quote von 5,3 Prozent entspricht.
Die Kreismusikschule (hier der "Stammsitz" in Altenkirchen) wird vom neuen Schuljahr an höhere Unterrichtsgebühren verlangen. (Foto: Archiv vh) Altenkirchen. Die erste Zustimmung ist erfolgt, für die finale soll und wird der Kreistag in seiner Zusammenkunft am Montag, 19. Juni, sorgen. Die kreiseigene Musikschule will die Gebühren für den Unterricht vom 1. August an (Beginn Schuljahr 2023/2024) um 3 Euro erhöhen (Steigerung um 5,3 Prozent), wie der Kreisausschuss in seiner Sitzung am späten Montagnachmittag (22. Mai) einstimmig beschloss. Mit diesem Schritt sollen Mehreinnahmen in Höhe von 35.000 bis 40.000 Euro pro Schuljahr generiert werden. Es sei sorgfältig zwischen den für den Kreis als Träger in diesem Zeitraum gestiegenen Personal- und Energiekosten und den gestiegenen Lebenshaltungskosten (allgemeine Inflation) der Nutzenden abgewogen worden, hieß es in der Beschlussvorlage. Darüber hinaus wurden in die neue Gebührensatzung inhaltliche und redaktionelle Anpassungen eingearbeitet.

Zuschuss: 40 Prozent ohne Obergrenze
Einstimmig sprach sich das Gremium für eine Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus der Kreiskasse zu den Baukosten für Kindertagesstätten (Kita) aus, für die ebenfalls noch der Kreistag sein Okay geben muss. Waren bisher 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer definierten Obergrenze die Regel, fällt die Deckelung nunmehr flach, zahlt der Kreis nach wie vor 40 Prozent der Gesamtsumme, nachdem der Landeszuschuss abgezogen wurde. Eine Generalsanierung einer Kita wird indes nicht finanziell unterstützt. Diese Kosten gehen ganz allein mit dem Träger der Einrichtung nach Hause. Auf der anderen Seite werden auch noch Um- und Ersatzbaumaßnahmen gefördert. Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz als Folge der Klage einer Verbandsgemeinde, für die nach der 40-Prozent-Regel mit Obergrenze lediglich ein Zuschuss in Höhe von 11,6 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übrig geblieben war. Grundlage des Richterspruchs war aber noch das alte Kita-Gesetz, das am 30. Juni 2021 außer Kraft trat. Zu neuen Plätzen (die in den zurückliegenden Jahren nicht vorhanden waren) schießt das Land 8500 Euro pro Platz zu, was dem dritten Kreisbeigeordneten Fred Jüngerich diese Bemerkung wert war: „Die Zuweisung des Landes ist eine Zumutung. Das Land muss an der Stelle nachbessern.“ Im Hauptberuf ist Jüngerich Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld, die derzeit 15 Kitas (die 16. ist im Bau) betreibt.

IGS Horhausen: Zwölftes Vergabepaket
Die Vergabe der Gewerke für die Erweiterung der IGS in Horhausen ist so gut wie abgeschlossen. Die Firma Nuppeney Grünanlagenbau GmbH aus Koblenz wird sich, so die Zusammenkunft einmütig, sowohl um die Garten- und Landschaftsbau- als auch um die Bepflanzungsarbeiten kümmern. Sie erhielt den Zuschlag für einen Angebotspreis in Höhe von 518.933 Euro (434.745 und 64.188 Euro). Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt ergeben unter Berücksichtigung der bereits vergebenen und abgerechneten Gewerke 9.690.317 Euro. Vor dem Start der Bauarbeiten waren 9.281.102 Euro errechnet worden. Die Kostenermittlung für dieses zwölfte Vergabepaket hatte in der Summe bei 419.980 Euro gelegen. Aktuell werden die Maler-, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt sowie die Laboreinrichtungen in den naturwissenschaftlichen Räumen eingebaut. Die Bauleistungen sind bis auf die Baureinigungsarbeiten nunmehr vollständig vergeben. Die Garten- und Landschaftsarbeiten sollen am 19. Juni beginnen. „Wir sind auf der Zielgeraden angekommen“, fasste Erster Kreisbeigeordneter Tobias Gerhardus, der anstelle des in Berlin weilenden Landrats Dr. Peter Enders den Vorsitz hatte, den Stand der Maßnahme zusammen.

Neue Partnerschaft: Ukrainischer Kreis macht mit
Das Vorhaben des Kreises, gemeinsam mit dem polnischen Partnerkreis Krapkowice, eine Bindung zum westukrainischen Kreis Iwano-Frankiwsk mit gleichnamiger Gebietshauptstadt aufzubauen, schreitet voran, wie Gerhardus darstellte. In einer Videoschalte am 8. Mai hätten die Vertreter aller drei Gebietskörperschaften jeweils klar ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert. In Krapkowice werde nun die Partnerschaftserklärung vorbereitet, die im September unterzeichnet werden solle. „Wo, das steht noch nicht fest“, sagte Gerhardus und verwies auf das aktuell gültige Ausreiseverbot, das die Ukraine erlassen habe. Denkbar sei, dass sich die Vertreter der drei Kreise in unmittelbarer Nähe zur polnischen Grenze auf ukrainischem Territorium treffen könnten. Die Region des Landes, das von Russland nach wie vor massiv angegriffen wird, liegt im Karpatenvorland und ist rund 1400 Kilometer vom AK-Land entfernt. Gerhardus dankte zudem den Einsatzkräften, die bei und nach den starken Regenfällen in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf vor wenigen Tagen die Lage „sehr professionell“ bewältigt und „hervorragende Arbeit“ geleistet hätten. Zum Glück sei niemand zu Schaden gekommen. Während es in Daaden massiv geregnet habe, sei in Herdorf „fast gar nichts passiert“. (vh)
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