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Pressemitteilung vom 30.04.2025 |
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Region |
Vorsicht vor gefälschten Steuer-E-Mails - Finanzamt warnt vor Betrügern |
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Derzeit kursieren betrügerische E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Diese Nachrichten täuschen eine dringende Zahlungsaufforderung vor und könnten gefährliche Folgen haben. |
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Region. Betrügerische E-Mails mit dem Betreff "Wichtige Information zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023" sind momentan im Umlauf. Sie werden von Adressen wie "info@bzst-zahlungsfrist.com" oder "news@bzst-infos.de" versendet und fordern die Empfänger auf, einen Verspätungszuschlag zu zahlen.
Häufig enthalten diese E-Mails ein PDF-Dokument, das als offizieller Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern getarnt ist.
Empfänger werden darin aufgefordert, auf einen Link zu klicken oder eine Zahlung zu leisten, um angebliche Strafen für eine verspätete Steuererklärung zu begleichen. Doch Vorsicht: Für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen sind ausschließlich die örtlichen Finanzämter zuständig, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses setzt keine Verspätungszuschläge fest.
Keine Anhänge oder Links öffnen
Es wird dringend geraten, Anhänge oder Links in solchen E-Mails nicht zu öffnen, da sie schadhafte Software oder Viren enthalten könnten. Erhält man eine solche Nachricht, sollte man sie umgehend löschen und keinesfalls Zahlungen leisten oder den Anweisungen folgen.
Schutzmaßnahmen:
- Überprüfen Sie den Absender der E-Mail sorgfältig. Finanzämter verschicken keine Bescheide per E-Mail.
- Öffnen Sie keine Anhänge oder Links aus E-Mails von unbekannten oder verdächtigen Absendern.
- Geben Sie keine persönlichen Daten per E-Mail weiter, insbesondere keine Zahlungsinformationen.
(PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 30.04.2025 |
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