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Pressemitteilung vom 16.05.2025
Rheinland-Pfalz
SGD Nord untersucht Sicherheit von Schwimmhilfen für Kinder
Beim Kauf von Schwimmhilfen für Kinder gibt es einiges zu beachten. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat sich dieser wichtigen Aufgabe angenommen und prüft die im Handel erhältlichen Produkte auf ihre Sicherheit.
Symbolbild: PixabayMainz. Aufblasbare Einhörner, Luftmatratzen und Wasserbälle sind bei Kindern im Freibad äußerst beliebt und sorgen für viel Spaß im Wasser. Doch diese Wasserspielzeuge sind als Schwimmhilfen für Nichtschwimmer völlig ungeeignet. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord erklärt, welche Kriterien beim Kauf sicherer Schwimmhilfen für Kinder beachtet werden müssen.

Die Behörde betont, dass Schwimmhilfen bestimmte Anforderungen erfüllen sollten, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem das Vorhandensein eines CE-Zeichens, das anzeigt, dass das Produkt den europäischen Sicherheitsstandards entspricht. Darüber hinaus sollten Schwimmhilfen aus robustem Material gefertigt sein und über einen sicheren Verschlussmechanismus verfügen.

Aktuell überprüft die SGD Nord, ob die im Handel erhältlichen Schwimmhilfen diesen Kriterien gerecht werden. Ziel ist es, Eltern und Erziehungsberechtigten eine verlässliche Orientierungshilfe beim Kauf zu bieten, damit der Freibadbesuch für die Kleinen sicher bleibt. PM/Red
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