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Pressemitteilung vom 26.05.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Disney+ muss Zugangsbeschränkungen aufheben |
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Kundinnen und Kunden von Disney+ wurden kurz vor Ablauf ihrer Premium-Abos vom Zugriff auf ihr Konto ausgeschlossen, es sei denn, sie stimmten einem neuen Vertrag zu. Die Verbraucherzentrale NRW hat erfolgreich dagegen vorgegangen. |
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Düsseldorf. Kurz vor dem Ende ihrer Premium-Abos konnten sich Nutzerinnen und Nutzer des Streamingdienstes Disney+ nicht mehr wie gewohnt in ihre Konten einloggen. Stattdessen erschien eine Seite, auf der sie zwischen einem teureren Abo, einer Kündigung oder einem Tarifwechsel wählen mussten. Ohne eine dieser Entscheidungen blieb ihnen der Zugang zu bereits gezahlten Inhalten verwehrt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat dieses Vorgehen abgemahnt. "Verbraucher:innen dürfen nicht durch technische Barrieren dazu gedrängt werden, Vertragsänderungen zu akzeptieren", erklärt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. "Der Zugang zu bereits bezahlten Leistungen darf nicht an die Zustimmung zu neuen Bedingungen gekoppelt werden."
Infolge der Abmahnung hat Disney+ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, die es verpflichtet, diese Praxis bis spätestens zum 31. Mai einzustellen. Sollte der Streamingdienst ab dem 1. Juni erneut den Zugang zu bezahlten Inhalten blockieren, wird eine Vertragsstrafe fällig. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich dann an die Verbraucherzentrale NRW unter service@verbraucherzentrale.nrw wenden. PM/Red |
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Pressemitteilung vom 26.05.2025 |
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