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Nachricht vom 18.06.2025
Region
Veterinäramt des Kreises Altenkirchen beschlagnahmt Pferde - Tierschutz oder Schikane?
Das Veterinäramt des Kreises Altenkirchen hat einem Pferdebesitzer an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen zwei Pferde weggenommen. "Völlig ungerechtfertigt", behauptet der. Das Veterinäramt habe nach "besten Wissen und Gewissen" gehandelt, erklärt die Kreisverwaltung.
Hengst Merlin wurde beschlagnahmt. (Fotos: privat)Region. In diesem Fall steht Aussage gegen Aussage und so wird er auch vor dem Kreisrechtsausschuss verhandelt: Einem Pferdebesitzer aus Windeck und seinem Sohn als offiziellem Eigentümer sind im Februar dieses Jahres ein Hengst und eine trächtige Stute weggenommen worden. Weil die Tiere im Grenzgebiet zum Kreis Altenkirchen standen, ist hier das Veterinäramt des Kreises Altenkirchen tätig geworden. "Unseren Pferden ging es immer gut", behauptet der Pferdebesitzer. "Ohne Ankündigung und ohne Grund wurden sie geholt, uns wurde auch nicht gesagt, wohin sie gebracht werden". Die Kreisverwaltung in Altenkirchen bestätigt auf Anfrage, "dass die Pferde durch das Veterinäramt beschlagnahmt und anderweitig untergebracht wurden". Sie teilt außerdem mit, "dass der Tierhalter bei uns bereits bekannt ist".

Pferde gehören eigentlich dem Sohn
Bereits vor neun Jahren habe es Kontakt zum Veterinäramt gegeben, erzählt der Pferdehalter, der mehrere Tiere in der Umgebung besitzt. Die Tierärzte haben ihn immer und immer wieder kontaktiert, über Wochen. Es sei damals um Pferde in einer Stallanlage in der Nähe von Hamm (Sieg) gegangen - der zu diesem Zeitpunkt allerdings gar nicht mehr sein Unterstand gewesen sei, und somit seien die Pferde dort auch gar nicht seine Tiere gewesen. Die Anlage sei verpachtet gewesen. Er habe immer wieder versucht, diesen offensichtlichen Umstand dem Kreisveterinäramt zu erklären, doch man habe ihm nicht zugehört, berichtet der Pferdebesitzer. Er habe das Gefühl, seitdem habe man ihn dort "auf dem Kieker, und das spielt auch in die aktuelle Problematik mit rein. Dafür spricht auch, dass immer nur ich angeschrieben werde, obwohl die Pferde offiziell meinem Sohn gehören. Als würde man mir eins auswischen wollen".

Warum ihm und seinem Sohn der Hengst und die trächtige Stute, die mittlerweile ein Fohlen bekommen hat, weggenommen wurden, kann der Tierhalter nicht verstehen. Er besitze seit mehr als 40 Jahren eigene Pferde. In der Vergangenheit waren die Tiere an verschiedenen Standorten, auch in Windeck, untergebracht. Es sei immer mal wieder durch Beschwerden, etwa von Spaziergängern gekommen, so der Pferdebesitzer. "Angeblich hatten meine Pferde kein Wasser. Das stimmte nie. Meine Tiere hatten immer Zugang zu Wasser und Futter. Natürlich habe ich sie artgerecht gehalten." Er hat den Zustand seiner Pferde zudem über alle Jahre mit Fotos dokumentiert.

Pferdebesitzer streitet Vorwürfe ab
Auffällig abgenommen hatten die nun beschlagnahmten Pferde allerdings Anfang dieses Jahres, was auch auf den Fotos zu sehen ist. "Genau zu dem Zeitpunkt hatten sie ihren Standort gewechselt. Wir haben das zunächst auf Würmer zurückgeführt. Ich habe dann auch versucht, verschiedene Tierärzte zu kontaktieren, aus Windeck, aus Eitorf, aus dem Raum Altenkirchen. Entweder habe ich niemanden erreicht oder sie hatten keine Zeit. Aber gerade jetzt im Nachhinein ist völlig deutlich, dass sich der Zustand der Pferde mit dem Standortwechsel verschlechtert hat." Eines Morgens im Februar stand dann nach Aussage des Pferdebesitzers ohne Vorwarnung eine Tierärztin des Altenkirchener Veterinäramts am Unterstand, in dem sein Hengst und die trächtige Stute untergebracht waren. "Die Tiere wurden beschlagnahmt. Die Tierärztin kannte ich bereits von früher, sie hatte mir damals ja schon nicht zugehört. Auch jetzt war sie wieder für keine Erklärungen offen. Die Pferde seien angeblich in schlechter Haltung, aber das stimmte nicht, und mein Sohn und ich haben versucht, es ihr zu erklären und zu zeigen. Die Mitarbeiter des Veterinäramts konnten sich vor Ort selbst ein Bild davon machen. Die Tierärztin aber sagte lediglich zu uns, sie könne die Beschlagnahmung auch unter Polizeischutz vornehmen lassen. Und bis jetzt hat man uns nicht gesagt, warum genau die Pferde weggeholt wurden. Nur die Durchtrittigkeit der Stute wurde genannt - die aber als Geburtsfehler bekannt ist."

Der Pferdebesitzer streitet jegliche Vorwürfe in Bezug auf den Zustand und die nicht artgerechte Haltung der Tiere ab. "Die Stute hat einen Sehnenschaden, aber den hat sie bereits von Geburt an, ich habe sie vertraglich so gekauft. Das scheint das Veterinäramt aber nicht zu interessieren." Mittlerweile habe er eine Vermutung, warum die beiden Pferde Anfang des Jahres, nach dem Standortwechsel, so abgenommen haben. Die Frau, die ihm das Grundstück und den Stall verkauft hatte, hat ihr eigenes Pferd ebenfalls weiterhin dort untergestellt. "Sie hat im Futter Rattengift entdeckt, vermischt mit Leckerlis. Wir haben daraufhin die Polizei gerufen. Die aber hat bisher keine Anzeige aufgenommen, weil nicht klar war, um welche Substanz es sich handelt. Man kann auf den ersten Blick nicht bestimmen, dass es Gift war. Ein Gutachten aber ist nicht so einfach zu bekommen", so die Erklärung des Tierhalters. Aus Unterlagen, die dem AK-Kurier vorliegen, geht hervor, dass die Substanz zur Identitätsbestimmung an das pharmazeutische Institut der Uni Bonn geschickt wurde. Die Auswertung jedoch nimmt einige Zeit in Anspruch. "Darüber haben wir auch das Veterinäramt des Kreises Altenkirchen informiert. Ich weiß nicht, wer den Pferden Rattengift ins Futter gemischt hat. Aber es gab hier immer mal wieder Ärger mit Anwohnern. Den Pferden wurde auch einmal schlechtes Heu über den Zaun geworfen", so der Tierhalter.

Kreisveterinäramt handelte auf Grundlage des Tierschutzgesetzes
Dass der Hengst und die Stute, die er seiner Enkeltochter geschenkt hatte, beschlagnahmt und nun sogar auf "Kleinanzeigen" zum Verkauf stehen, habe er so zu dulden, habe das Veterinäramt ihm und seinem Sohn erklärt. Der Pferdebesitzer hat dagegen inzwischen Widerspruch eingelegt; dieser wurde dem Kreisrechtsausschuss zur Entscheidung vorgelegt, teilt die Kreisverwaltung in Altenkirchen mit und erklärt zudem: "Die Amtstierärzte sind nach bestem Wissen und Gewissen nach verwaltungs- und tierschutzrechtlichen Maßgaben im Rahmen der Garantenstellung tätig geworden." Das Veterinäramt habe in diesem Fall nach Paragraf 16 a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes gehandelt. "Demnach trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen."

Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes besagt, dass Tierhalter ein "Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen" muss. Auch darf man als Tierhalter "die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden". Wie die Kreisverwaltung weiterhin mitteilt, kann die Veterinärbehörde Maßnahmen anordnen, damit diese Anforderungen erfüllt werden. Sie kann aber auch ein Tier, das nach dem Tierschutzgesetz "erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem Halter fortnehmen".

"Alle von uns beschlagnahmten Tiere werden dann in einer von uns ausgewählten Stelle untergebracht, ausreichend versorgt, die oft fehlende medizinische Fürsorge wird unverzüglich nachgeholt und die Tiere dann, sobald sie vermittlungsfähig sind, veräußert." Der daraus entstehende Erlös wird den ursprünglichen Haltern gutgeschrieben. "Er wird dabei mit den entstandenen Kosten für die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen und die Unterbringung und tierärztlichen Tätigkeiten verrechnet", erklärt die Kreisverwaltung abschließend.

"Ich wünsche mir einfach nur, dass wir unsere Pferde zurückbekommen. Für uns gehören sie zur Familie", so der Pferdeliebhaber. "Wir würden ja auch mit dem Veterinäramt zusammenarbeiten. Deswegen haben wir die Mitarbeiter darüber informiert, dass wir das Gift zur Bestimmung eingeschickt haben. Damit man überhaupt mal klären kann, warum die Pferde plötzlich in diesem Zustand waren. Aber wie es aussieht, haben wir keine Chance - es ging nur darum, uns die Pferde wegzunehmen. Aber wir kämpfen weiter um sie. Aus dem Grund haben wir auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Tierärztin beim Kreisveterinäramt eingelegt. Weil vom Versorgungszustand hätte es absolut keinen Grund gegeben, uns die Pferde wegzunehmen." (rm)
 
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