AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 26.06.2025
Region
VG Altenkirchen-Flammersfeld: Feuerwehrbedarfsplanung erst im dritten Quartal
Die Novellierung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz wirkt sich auch auf die unteren kommunalen Ebenen aus, weil künftig eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zwingend gefordert wird. In der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wird die Verabschiedung einer solchen Konzeption noch ein wenig auf sich warten lassen.
Auch die VG Altenkirchen-Flammersfeld muss sich eine Feuerwehrbedarfsplanung zu Eigen machen. (Foto: Pixabay)   Altenkirchen. Eigentlich kam der Tagesordnungspunkt „Auftragsvergabe zur Erstellung einer Feuerwehrbedarfsplanung“ in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses des Verbandsgemeinderates Altenkirchen-Flammersfeld am späten Mittwochnachmittag (25. Juni) wenig spektakulär daher. Hin und wieder steckt jedoch der Teufel im Detail. Nach über 40-minütiger Diskussion wurde das Thema abgesetzt und auf Wiedervorlage im dritten Quartal des Jahres verschoben. Die Mitglieder des Gremiums möchten erst die Veröffentlichung des Musterplans des Landes abwarten, ehe sie final über die Feuerwehrbedarfsplanung entscheiden wollen. Drumherum kommen werden sie aber nicht: Die Novellierung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zwingt die kommunale Ebene, eine solche Ausarbeitung ins Leben zu rufen. Sie ist in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. In ihr sind die Planungsziele, der Bedarf an Personal, Ausbildung, Fahrzeugen Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festzulegen und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen. „Die Erstellung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung gibt dem Aufgabenträger zudem Planungssicherheit für den Investitionsbedarf in der Haushalts- und Finanzplanung für die kommenden Jahre“, wies die Beschlussvorlage aus. Zuvor hatten bereits drei Planungsbüros jeweils ein Angebot für die Ausarbeitung abgegeben. In Aussicht steht eine pauschalisierte Landeszuweisung für das Jahr 2027.

Neues Fahrzeug für Pleckhausens Wehr
Einstimmig genehmigte die Zusammenkunft die Ersatzbeschaffung für ein Mannschaftstransportfahrzeug, das in den Löschzug Pleckhausen integriert werden soll. Um das Fahrgestell kümmert sich für 75.597 Euro die Mercedes-Benz AG (Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland VAN/VDN/Berlin), um den Aufbau für 34.796 Euro die Firma Auto-Schach GmbH & Co. KG (Wetzlar). Zur Unterstützung des Projektes „Onleihe“ wird der Bücherei der evangelischen Kirchengemeinde Altenkirchen ein Zuschuss in Höhe von 33 Prozent der jährlichen Kosten, maximal jedoch 1200 Euro, für ein weiteres Jahr gewährt. Für den Abruf der Mittel ist bis zum 31. März des Folgejahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Nach der Einführung der „Onleihe“ wurden im Jahr 2023 insgesamt 2960 E-Books ausgeliehen. Im Jahr 2024 waren es bereits 5379; die Tendenz für 2025 ist steigend. Der Stadtrat Altenkirchen hatte ebenfalls maximal 1200 Euro bewilligt. Seit geraumer Zeit fördert die Verbandsgemeinde in ihrem Beritt die Ansiedlung von Haus- und Fachärzten mit unterschiedlich hohen Beträgen. Ohne Widerspruch sprach sich der Ausschuss für die Überweisung von 14.875 Euro an die Praxis Axel Alexander Schülgen (Flammersfeld) aus. Zum 1. Mai stellte sie eine Fachärztin für Allgemeinmedizin mit einem Versorgungsauftrag von zunächst 0,25 Stellenanteilen (bis Juni 2025) ein. Von Juli 2025 an erfolgt die Anhebung auf 0,50 Stellenanteile. Laut Übersicht freier Arztstellen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz war die in Rede stehende Stelle vakant. (vh)
Nachricht vom 26.06.2025 www.ak-kurier.de