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Nachricht vom 02.07.2025 |
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Doppelmord in Bad Breisig: Zusammenfassung der letzten Verhandlungstage beim Landgericht Koblenz |
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Da die Kuriere nicht von jedem Verhandlungstag des aufsehenerregenden Prozesses beim Landgericht Koblenz berichten – insgesamt sind bisher 14 Verhandlungstage anberaumt bis zu einem möglichen Urteil –, erfolgt an dieser Stelle eine Zusammenfassung der letzten Verhandlungstage. |
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Für diejenigen Leser, die bisher den Artikeln der Kuriere nicht gefolgt sind: Es sind bisher drei Artikel veröffentlicht worden:
Grausamer Doppelmord – Prozess beim Schwurgericht des Landgerichts Koblenz hat begonnen
Doppelmord in Bad Breisig: Das unendliche Leiden der Angehörigen
Doppelmord in Bad Breisig: Emotionale Aussage des Bruders eines Opfers
Angeklagt ist ein Doppelmord
Die Staatsanwaltschaft legt der 51-jährigen Angeklagten und dem 41-jährigen Angeklagten in zwei Fällen jeweils gemeinschaftlichen Mord in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge zur Last. Die Tötung der beiden Geschädigten sollen die Angeklagten jeweils aus Habgier, heimtückisch sowie zur Ermöglichung einer anderen Straftat begangen haben. Der Tatort war ein Haus in Bad Breisig. Die Leichen der beiden Männer transportierten die Angeklagten anschließend gemeinsam in einer Holzkiste zu einem Maar in der Eifel, entzündeten dort die Holzkiste mit Heizöl, wodurch beide Opfer bis zur Unkenntlichkeit verbrannten. Die Morde sollen am 16. und 19. Oktober 2024 geschehen sein.
Der 51-jährige Angeklagte gestand zu Beginn der Hauptverhandlung vor der 14. Strafkammer beim Landgericht Koblenz, die Morde allein begangen zu haben. Seine Geliebte sei nicht dabei gewesen; sie habe oben im Wohnzimmer gesessen, als er im Keller die beiden Männer mit einem Vorschlaghammer und einem Fäustel erschlug. Sie hätten aber gemeinsam Reinigungsmittel in einem Drogeriemarkt gekauft, um die Blutspuren im Keller zu beseitigen.
Morde, die mit bestialischer Brutalität begangen wurden
Die Morde wurden mit unvorstellbarer Brutalität ausgeführt, die trotzdem teilweise in den bisherigen Verhandlungstagen erörtert werden mussten, da die Strafprozessordnung (StPO) es so vorschreibt. Rupert Stehlin, der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, behandelte den Fall dennoch mit größter Sensibilität, um auch die anwesenden Angehörigen der Opfer zu schonen. Der Autor, der für die KURIERE vom Verlauf des Prozesses berichtet, hält sich ebenfalls mit den für normale Menschen unerträglichen Details der bestialisch ausgeführten Morde zurück. Um die Dimension des Geschehens begreiflich zu machen, werden lediglich zwei Fakten genannt: Das 61-jährige Opfer wurde mit einem Vorschlaghammer von 4,5 Kilogramm erschlagen, der 28-Jährige mit einem Fäustel von 1,5 Kilogramm.
Im bisherigen Prozessverlauf wurden die Ermittler von Polizei und Kripo vernommen. Auch der Bruder des 28-Jährigen sagte aus und schilderte dabei beklemmend, welche kaum zu beschreibenden Auswirkungen der Tod des Bruders für die ganze Familie, für den sechsjährigen Sohn und seine Lebensgefährtin hat.
Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden Sprachnachrichten eingeführt, die der Angeklagte mit dem späteren 61-jährigen Opfer führte. Mit wutentbrannter, hasserfüllter Stimme brüllte er: „Du verf****er H****sohn, verp*** Dich“ und bedrohte ihn massiv. Der Zeuge, der angeblich bei der Beseitigung der beiden Leichen geholfen haben soll, schilderte, dass er panische Angst vor dem Angeklagten gehabt habe, weil dieser zweimal versucht habe, ihn mit einem Kabel zu erdrosseln. Der Angeklagte habe ihn gezwungen, in das Haus nach Bad Breisig zu fahren, wo die beiden Leichen im Keller lagen. Er habe der Aufforderung des Angeklagten nicht folgen können, ihm beim Transport der Leichen in die Holzkiste im Kofferraum eines Autos behilflich zu sein, da er eine Verletzung am Arm gehabt habe und nichts heben oder tragen konnte. Aus Angst sei er auch mit zu dem Maar in der Eifel gefahren. Er habe dort jedoch die Leichen weder mit Heizöl übergossen noch angezündet.
Von der Eifel aus seien sie zu einem „Russen“ gefahren, dort sei ihm die Flucht gelungen. Der Angeklagte habe ihm auch berichtet, dass er den 61-Jährigen getötet habe, weil dieser versucht haben soll, seine Geliebte zu vergewaltigen. Der zuvor erwähnte „Russe“ sagte ebenfalls aus und erklärte, dass bei einem Saufgelage in seiner Wohnung der Angeklagte dem Zeugen mehrmals ein Messer an den Hals gehalten und ihm eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt habe, so als wolle er ihn ersticken. Als der Zeuge sich befreien konnte, habe der Angeklagte gelacht und lediglich gesagt, es sei ein „Spaß“ gewesen.
Weiteres Leid für die Angehörigen
Im Sitzungssaal brach großes Entsetzen unter den Angehörigen aus, als Rechtsanwalt Dr. Gerhard Prengel, Pflichtverteidiger des Angeklagten, einen Beweisantrag stellte, dass ein Gutachten eines Bausachverständigen eingeholt werden solle, um die unzureichenden, mangelhaften Renovierungsarbeiten des 28-jährigen Opfers zu bestätigen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Koblenz und die Vertreter der Nebenkläger beantragten, den Beweisantrag zu verwerfen, da dieser für das Verfahren bedeutungslos sei.
Rechtsanwalt Hans-Otto Sieg, zweiter Verteidiger des Angeklagten, erklärte für den Angeklagten, dieser sei bei dem Streit im Keller stark alkoholisiert gewesen, da er zuvor einen Liter Whiskey getrunken habe. Er sei mit der Situation überfordert gewesen, seine Emotionen hätten ihn mitgerissen und in seiner Erregung habe er die Kontrolle über sich verloren.
Der Beweisantrag wurde seitens der 14. Strafkammer zurückgewiesen, da dieser für das Verfahren ohne Bedeutung sei. Die Hauptverhandlung wird am 10. Juli 2025 fortgesetzt. Die Kuriere werden weiter berichten. |
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Nachricht vom 02.07.2025 |
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