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Nachricht vom 12.07.2025
Region
Pauschale Förderung für die Feuerwehren: Verbandsgemeinden sehen dies unterschiedlich
Die Förderung bei der Beschaffung von Fahrzeugen mit sogenannten Festbeträgen gehört der Vergangenheit an. Das Land wird nunmehr Zuwendungen als pauschalen Betrag, mit der Möglichkeit des "Ansparens", pro Jahr leisten. Die Grundlage des Betrages ist die Größe und die Einwohnerzahl einer Kommune.
Symbolbild (Archiv/kkö)Region. Die Grundlage, auf der die pauschale Zuwendung berechnet wird, wird von vielen Führungskräften zumindest als fraglich angesehen. Es wäre sinnvoller, die in der Feuerwehrverordnung definierten Gefahrenklassen als Basis zu verwenden. Aus Sicht zahlreicher Führungskräfte sagt die bloße Größe (Fläche) und die Einwohnerzahl nichts über die Gefahren in einer Kommune aus. Diese Einstufung sei aber die Grundlage zur Bereitstellung von Fahrzeugen, Gerät und Personal. Die Fachleute gehen davon aus, dass die im neuen Landesgesetz über den Brand- und Katastrophenschutz sowie die allgemeine Hilfe (LBKG) vorgeschriebene Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes vielen Kommunen "Kopfzerbrechen" bereiten wird. Der Abbau der bisher erforderlichen Bürokratie wird von den meisten Verantwortlichen begrüßt. Sie sehen in dieser Form der Zuwendung eine Aufwertung der kommunalen Selbstverantwortung.

Unterschiedliche Beurteilung der Lage
Für die Kommunen, die teilweise einen hohen Sanierungsbedarf im Bereich Gerätehäuser haben, wird die Zuwendung, auch mit der Möglichkeit des "Ansparens" über 10 Jahre, nicht ausreichen, um die zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Dies betrifft sicherlich, so die Fachleute, nicht alle Kommunen gleichermaßen, aber viele Verbandsgemeinden sehen hier Probleme auf sich zukommen.

Für die VG Altenkirchen-Flammersfeld stellte Bürgermeister Fred Jüngerich im Gespräch fest, dass die Verbandsgemeinde mit diesem Verfahren gut umgehen könne. Jüngerich betont jedoch, dass es noch keine Erfahrungswerte hierfür gebe und man zukünftig, mit verringerter Bürokratie und damit verringertem Aufwand, Beschaffungen durchführen könne. Die Verbandsgemeinde sei, so Jüngerich, im Bereich Brand- und Katastrophenschutz gut aufgestellt und es gibt keinen Bedarf für größere Sanierungen an Gerätehäusern. Gleichwohl sei ihm bewusst, dass sich dies ändern könne, wenn der Feuerwehrbedarfsplan, der im überarbeiteten LBKG verankert ist, zum Tragen kommt.

"Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wird durch die Pauschalförderung einen Betrag in Höhe von rund 200.000 Euro erhalten. "Angespart" über zehn Jahre wären dies also zwei Millionen Euro. Wenn man die letzten acht Jahre betrachtet, in denen viele Fahrzeuge neu beschafft und Gerätehäuser saniert oder auch neu gebaut wurden, ist dieser Betrag vergleichbar dem, den wir bei der bisherigen Förderpraxis zur Verfügung hatten". Als Vorsitzender der Kreisgruppe des Gemeinde- und Städtebundes werde ich zu diesem Komplex sicherlich andere Meinungen hören. Das Positivste an dieser Änderung ist der Abbau von Bürokratie und die Tatsache, dass Zuwendungen nicht mehr über mehrere Jahre gestreckt werden und die Verwendung der Mittel in der Verantwortung der Kommunen liegt, so Jüngerich weiter.

Aufgaben sind kaum zu leisten
Berno Neuhoff vertritt als Bürgermeister der VG-Wissen eine andere Meinung. "Da die VG, als eine der ersten im Landkreis einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen ließ, stehen uns aus den Ergebnissen erhebliche Investitionen ins Haus. So müssen die drei vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser durch neue Gebäude ersetzt werden. Aufgrund der Basis für die pauschale Förderung (Größe und Einwohnerzahl) liegt der Betrag, den die VG-Wissen erhält, bei rund 80.000 Euro pro Jahr. Selbst ein "Ansparen" über 10 Jahre würde in keinem Fall ausreichen, um die gesetzlich (LBKG) vorgegebenen Aufgaben erfüllen zu können. Der Betrag für den Neubau der Gerätehäuser beläuft sich, nach vorläufigen Schätzungen, auf rund 20 Millionen Euro. Hinzu kommen Bedarfe im Bereich der Fahrzeuge. Allein die Drehleiter für den Löschzug Wissen hat ein Volumen von rund 1,2 Millionen Euro. Dies zeigt aus unserer Sicht, dass eine solche Umstellung der Förderpraxis den Kommunen oft "die Luft zum Atmen" nimmt", so Neuhoff. Auch Neuhoff sieht die Vorteile im Bereich des Bürokratieabbaus positiv, aber, so der Bürgermeister, die Kommunen müssen "lebensfähig" bleiben. Die weitere Erhöhung der kommunalen Abgaben ist den Bürgerinnen und Bürgern kaum zu erklären, ist Neuhoff überzeugt. Neuhoff ist sich sicher, dass dies für viele andere Verbandsgemeinden in gleicher Weise gelte. Ein Weg aus diesem Dilemma könne sein, wenn Mittel aus dem "Topf" für den Bevölkerungsschutz, der auf Bundesebene besteht, bei den Kommunen ankämen, so Neuhoff.

"Die bisherigen Planungen zur Umsetzung der in der Konzeption beschriebenen notwendigen Maßnahmen basieren auf der alten Förderrichtlinie. Eine Hochrechnung der zu erwartenden Fördermittel für die kommenden Jahre lässt mich zu dem Schluss kommen, dass die Verbandsgemeinde Wissen die gesteckten Ziele im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzziele, den Unfallschutz an und in den Gerätehäusern und einer adäquaten Ausstattung der ehrenamtlichen Kräfte nicht leisten kann". Der Schutz der Bevölkerung ist aber, so Neuhoff, eine der wichtigsten Aufgaben der Verantwortlichen auf allen Ebenen. (kkö)
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