AK-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen |
|
Nachricht vom 21.08.2025 |
|
Region |
Schauprozess am Amtsgericht Montabaur beleuchtet unterlassene Hilfeleistung |
|
Am Mittwoch, dem 20. August, hatte das Amtsgericht Montabaur im Rahmen eines Aktionstages interessierte Bürger zu einer Show-Gerichtsverhandlung eingeladen. Im Mittelpunkt des Geschehens standen zwei Themen, einmal unterlassene Hilfeleistung bei einem Notfall und die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen und zum anderen, Vorführungen durch das DRK, wie erste Hilfe geleistet wird. |
|
Montabaur. Amtsgerichtsdirektor Ralf Tries liegt das Thema "Erste Hilfe" sehr am Herzen, denn er ist Jurist und ausgebildeter Rettungssanitäter. Die Veranstaltung begann vor dem Amtsgericht, mit einer Übung des DRK Montabaur mit folgendem Szenario: Eine Fußgängerin ist am Eingang des Gerichts ohnmächtig zusammengebrochen. Die Rettungskräfte des DRK waren eingetroffen und leisteten Erste Hilfe und erklärten dabei den interessierten Zuschauern, die zu der Veranstaltung eingetroffen waren, welche Tätigkeiten sie ausübten.
Erste Hilfe, um Leben zu retten
Anschließend begrüßte Ralf Tries die Gäste, erklärte verständlich, welche Aufgaben das Amtsgericht Montabaur zu erfüllen hat und warb bei den Besuchern, dass sie Erste-Hilfe-Kurse besuchen sollten. Anschließend begaben sich die Besucher in den Sitzungssaal 106, dort führten Rettungssanitäter des DRK an Puppen anschaulich vor, wie in Notfällen Erste Hilfe geleistet werden kann und wie ein Defibrillator eingesetzt wird. Die Rettungssanitäter machten den Besuchern Mut, denn bei einem Herz-Kreislaufstillstand zählt jede Sekunde. Jeder kann und muss sofort helfen. Dazu gehören Notruf und sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen, insbesondere mit der Herzdruckmassage.
Anschließend begaben sich die Besucher in den großen Sitzungssaal, um dort eine Schau-Gerichtsverhandlung zu erleben, die das ernste Thema der unterlassenen Hilfeleistung zum Gegenstand hatte, die für die Besucher sehr unterhaltsam war, da auch gelacht werden durfte. Ralf Tries übernahm die Rolle des Vorsitzenden des Schöffengerichts, als Staatsanwalt Streng und Verteidiger Geduld agierten zwei echte Richter, die Herren Jörg Staatsmann und Helmut Groß. Als Protokollführer konnte ein pensionierter Justizbeamter gewonnen werden, da der Mitarbeiter des Amtsgerichts plötzlich erkrankt war.
Fiktive Hauptverhandlung mit "Max Ballauf" als Zeugen
Als Zeuge erschien unter anderem Max Ballauf, vielen bekannt als Kommissar im Köln-Tatort, sein Kollege Freddy Schenk ließ sich entschuldigen, da er sich im Urlaub befand. Natürlich war es nicht der echte "Max Ballauf", sondern ein Polizeibeamter der PI Montabaur. Die übrigen Zeugen waren Laiendarsteller, die ihre Rollen hervorragend interpretierten.
Staatsanwalt Streng verlas die Anklage, in der dem Angeklagten vorgeworfen wurde, dass er einen Bewusstlosen, der am Konrad-Adenauer-Platz in Montabaur auf dem Boden lag, nicht Erste Hilfe geleistet zu haben, anstatt dessen den Mann in seiner hilflosen Lage mit seinem Handy fotografiert zu haben.
Der Angeklagte, ebenfalls exzellent dargestellt durch einen Sanitäter des DRK, sagte aus, dass er gedacht habe, als er den Mann regungslos am Boden liegend sah, das wäre mal wieder ein "Besoffener", der zu viel getrunken habe, darum hätte er sich nicht um ihn gekümmert. Er gab auch zu, Fotos von dem Bewusstlosen gemacht zu haben, nicht um die ins Internet zu stellen, er wollte diese Fotos lediglich seiner Freundin zu senden. Im Übrigen täte es ihm leid, dass er sich nicht um den Mann gekümmert hätte.
Im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme sagten die erschienenen Zeugen aus, unter anderem die Zeugin, die tatsächlich Erste Hilfe leistete und auch den Notruf anwählte. Ein zufällig vorbeikommender Arzt, betreute den Mann medizinisch bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und lobte die Zeugin, die als erste dem Mann half, sie hätte möglicherweise das Leben des Mannes gerettet.
Der Staatsanwalt wollte den Angeklagten in den "Knast" schicken
Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde, folgten die Plädoyers. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Rechtsanwalt "Geduld" meinte, eine Freiheitsstrafe sei zu überzogen, eine Geldstrafe würde ausreichen, denn sein Mandant bereue, was er getan habe. In seinem letzten Wort "jammerte" der Angeklagte, den Tränen nahe, dass ihm alles fürchterlich leidtun würde.
Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte wird wegen der angeklagten Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflage hat er einen Betrag von 2.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen.
Nach dem Ende der Show-Gerichtsverhandlung wurden die Darsteller der Verhandlung mit freundlichem Beifall der Besucher belohnt, die sich begeistert zeigten, einmal erlebt zu haben, wie eine "echte" Verhandlung abläuft, auch wenn es sich um einen fiktiven Fall gehandelt habe. Da alles nicht so streng protokollarisch nach der Strafprozessordnung verlief, kam es auch zu unterhaltsamen Momenten, bei denen die Besucher herzhaft lachen konnten.
Direktor Ralf Tries erklärte nach der Show-Verhandlung, worauf es ihm insbesondere ankam: "Wer hilft, braucht keine Strafverfolgung zu fürchten. Wer erforderliche und zumutbare Hilfe unterlässt, möglicherweise sogar Rettungsmaßnahmen stört, muss mit empfindlicher Strafe rechnen. Zudem sollte jeder, der sich dazu in der Lage sieht, zu einem Erste-Hilfe-Kurs anmelden, um in der Lage zu sein, eventuell Leben zu retten".
Die Veranstaltung im Amtsgericht Montabaur wurde von den Besuchern sehr positiv aufgenommen und ließ hoffen, dass der eine oder andere der Empfehlung von Ralf Tries folgen wird. Wolfgang Rabsch
|
|
|
|
Nachricht vom 21.08.2025 |
www.ak-kurier.de |
|
|
|
|
|
|