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Pressemitteilung vom 28.08.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke: Was Verbraucher wissen sollten |
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Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Balkonkraftwerk, um umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt Auskunft. |
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Region. Kleine Balkonkraftwerke erfreuen sich wachsender Beliebtheit, da sie sowohl in Miet- als auch in Eigentumswohnungen installiert werden können. Der Versicherungsexperte Philipp Wolf von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz betont die Wichtigkeit eines umfassenden Versicherungsschutzes: "Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrates." Schäden durch Blitzeinschlag, Hagelschlag, Überspannung und Einbruchdiebstahl können über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Damit das Balkonkraftwerk im Schadensfall abgesichert ist, muss es der Versicherung gemeldet werden.
Auch die private Haftpflichtversicherung spielt eine Rolle. Sie übernimmt Schäden, die etwa durch einen Defekt oder das Herabstürzen des Balkonkraftwerks entstehen. Um sicherzugehen, dass alle Eventualitäten abgedeckt sind, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den individuellen Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Insbesondere bei möglichen Kurzschlüssen im Netz sollte geklärt werden, ob die Haftpflichtversicherung greift. Falls dies nicht der Fall ist, kann ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen ergänzt werden.
Für Fragen rund um den Versicherungsschutz von Photovoltaikanlagewww.verbraucherzentrale-rlp.de/solarstrom-zuhausen stehen die Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 06131 2848122 zur Verfügung. Ergänzend bietet die Energieberatung Unterstützung bei der Planung und Auswahl von Photovoltaikanlagen an. Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen zu Steckersolargeräten finden Interessierte auf der Webseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 28.08.2025 |
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