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Nachricht vom 08.10.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Rheinland-Pfalz stärkt Kommunen mit Millionenhilfe |
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Der Mainzer Landtag hat einen bedeutenden Schritt unternommen, um die finanzielle Stabilität der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu sichern. Mit einem Nachtragshaushalt sollen diese in den kommenden Jahren unterstützt werden. |
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Mainz. Die rheinland-pfälzischen Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung durch einen kürzlich verabschiedeten Nachtragshaushalt im Mainzer Landtag. Die Ampelregierung plant, Städten, Gemeinden und Landkreisen jeweils 300 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr zur Verfügung zu stellen. Nur die AfD-Fraktion stimmte gegen den Beschluss. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) begrüßte den Haushaltsplan als positives Signal für die Kommunen und betonte die Partnerschaft des Landes in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Das Geld stammt aus den Rücklagen des Landes und soll als Überbrückungshilfe für besonders sozialausgabenbelastete Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt dienen. Die Verteilung erfolgt nach einem zweistufigen Verfahren: Ein Sockelbetrag von 20 Euro je Einwohner wird allen betroffenen Kommunen gewährt, während zusätzliche Mittel bedarfsorientiert verteilt werden, basierend auf den Sozial- und Jugendhilfekosten der Jahre 2021 bis 2023. Landkreise müssen die Beträge an große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt weiterleiten. Die geplante Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2026 bleibt davon unberührt.
Die Opposition äußerte deutliche Kritik. CDU-Oppositionsführer Gordon Schnieder warf der Koalition vor, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen nicht behoben zu haben. Er bezeichnete den Nachtragshaushalt als Notpflaster und forderte eine umfassende Reform des Finanzausgleichs. Auch AfD-Fraktionschef Jan Bollinger kritisierte, dass notwendige Reformen verschleppt würden. Helge Schwab von den Freien Wählern lobte zwar die zusätzliche Unterstützung, bemängelte jedoch, dass das Land früher hätte reagieren müssen. (dpa/bearbeitet durch Red) |
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Nachricht vom 08.10.2025 |
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