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Pressemitteilung vom 22.10.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Gefährliche Schlankmacher: Verbotene Substanzen in neun Produkten entdeckt |
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Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat in einer aktuellen Untersuchung alarmierende Entdeckungen gemacht: Neun im Internet erhältliche Schlankheitsmittel enthalten gesundheitsgefährdende Stoffe. Besonders brisant ist die fehlende Deklaration der Inhaltsstoffe. |
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Mainz. Innerhalb weniger Wochen haben Experten des Landesuntersuchungsamtes (LUA) gesundheitsschädliche Arzneiwirkstoffe in neun verschiedenen Schlankheitsmitteln nachgewiesen. Die betroffenen Produkte, darunter "Fat Killer Plus" und "Sliming Bomb", enthielten den Wirkstoff Sibutramin, eines davon zusätzlich Phenolphthalein. Beide Substanzen sind aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen nicht mehr zugelassen.
Sibutramin wurde früher unter ärztlicher Aufsicht zur Behandlung von Adipositas eingesetzt. Wegen erheblicher Nebenwirkungen wie starkem Blutdruckanstieg und möglichen Herzerkrankungen ist der appetitzügelnde Wirkstoff jedoch seit Jahren verboten. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka könnten zudem gefährliche Wechselwirkungen auftreten; es sind auch Todesfälle bekannt.
Phenolphthalein, ein abführend wirkender Stoff, der schnellen Gewichtsverlust vortäuschen soll, wurde bereits vor vielen Jahren vom Markt genommen, da er im Verdacht steht, krebserregend zu sein.
Die schädlichen Produkte wurden teils über das Internet aus dem Ausland bestellt oder waren in Geschäften erhältlich. Sie fielen dem Zoll oder der Stadtverwaltung auf und wurden zur Analyse ins LUA geschickt. In Deutschland dürfen solche nicht zugelassenen Medikamente nicht verkauft werden. Der Handel mit ihnen stellt laut Arzneimittelgesetz eine Straftat dar, die mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Das LUA warnt regelmäßig vor gesundheitsschädlichen Substanzen in Schlankheitsmitteln und rät dringend davon ab, den Versprechen auf dubiosen Internetseiten zu vertrauen. Eine Liste der betroffenen Produkte ist auf der Homepage des LUA verfügbar. PM/Red |
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Pressemitteilung vom 22.10.2025 |
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