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Nachricht vom 27.10.2025
Rheinland-Pfalz
Ermittlungen zur Ahrtalflut: Beschwerde gegen Landrat bleibt erfolglos
Mehr als vier Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal sind die Ermittlungen gegen den früheren Landrat des Kreises Ahrweiler abgeschlossen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat Beschwerden gegen die Einstellung dieser Ermittlungen zurückgewiesen.
Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal. Foto: Arne Dedert/dpaKoblenz/Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat entschieden, dass die Beschwerden gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Jürgen Pföhler (CDU), den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, unbegründet sind. Damit wird die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nicht weiter tätig werden. In ihrer Mitteilung erklärte die Generalstaatsanwaltschaft, dass Pföhler während der Flut telefonisch erreichbar war und einige Maßnahmen mit ihm abgesprochen wurden. Es gab jedoch keine Hinweise darauf, dass er über Informationen verfügte, um bessere Maßnahmen zu ergreifen.

Die Ermittlungen der Koblenzer Staatsanwaltschaft seien vollständig geführt worden und entsprächen der Sach- und Rechtslage, so die Generalstaatsanwaltschaft. Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 kamen in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ums Leben - 135 davon im Ahrtal und eine Person im Raum Trier. Eine Person aus der Ahr-Region gilt weiterhin als vermisst. Laut dem Opferbeauftragten der Landesregierung gab es zudem sieben Suizide, die in direktem Zusammenhang mit der Flut stehen.

Rund zweieinhalb Jahre lang wurde gegen Pföhler und einen Mitarbeiter des Krisenstabes unter anderem wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ermittelt. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu dem Ergebnis, dass das extreme Ausmaß der Naturkatastrophe für die Verantwortlichen im Landkreis Ahrweiler nicht vorhersehbar war. Insgesamt legten sechs Hinterbliebene Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen ein, doch die Generalstaatsanwaltschaft wies diese mit Verfügungen vom 16. Oktober zurück. (dpa/bearbeitet durch Red)
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