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| Pressemitteilung vom 30.10.2025 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Zwischen Grusel und Gesetz: Die Polizei warnt vor kostspieligen Streichen an Halloween |
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| Mit Halloween am 31. Oktober stehen wieder schaurig-schöne Kostüme und Streiche auf dem Programm. Doch die Polizei in Rheinland-Pfalz mahnt zur Vorsicht: Wer es mit den Streichen übertreibt, riskiert ernsthafte Konsequenzen. |
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Rheinland-Pfalz. Wenn an Halloween Geister, Hexen und Zauberer durch die Straßen ziehen, sollte der Spaß nicht ausarten. Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz erinnert daran, dass auch an diesem Tag Regeln gelten. "Ob Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto - das sind keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigungen. Und die können teuer werden", warnt das LKA. Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Besonders hoch fallen Strafen aus, wenn öffentliche Gegenstände wie Parkbänke oder Laternen beschädigt werden.
Eltern können ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen oder ein Kind zu jung ist, um die Unrechtmäßigkeit seines Handelns zu erkennen. Daher sei es ratsam, vorab klare Regeln festzulegen und Kinder gegebenenfalls zu begleiten.
Tipps des Polizeipräsidiums
Das Polizeipräsidium in Trier ergänzt: "Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar. Sollte sich jedoch jemand beim panischen Flüchten verletzen, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen."
Die Beamten geben zudem praktische Tipps für einen sicheren Halloween-Abend:
Nicht jeder freut sich über Halloween-Besuche - respektiert ein "Nein".
Sucht bekannte Häuser auf.
Bleibt in gut sichtbaren Bereichen.
Nehmt Handy und Taschenlampe mit.
Seid für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar.
Achtet auf Ruhezeiten sowie Musiklautstärke bei Partys.
Zu stark verkleidet oder alkoholisiert sollte niemand ein Fahrzeug führen.
Bei Bedrohung oder Gefahr wählt man die Notrufnummer 110.
Eltern sollten ihre Kinder auf mögliche Konsequenzen hinweisen und je nach Alter begleiten. Straftaten werden auch an Halloween konsequent verfolgt. (dpa/bearbeitet durch Red)
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| Pressemitteilung vom 30.10.2025 |
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