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| Pressemitteilung vom 31.10.2025 |
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| Region |
| Bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers in Mittelhof |
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| In der Ortsgemeinde Mittelhof wurde eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Die Stadtwerke Wissen haben aus diesem Grund ein Abkochgebot erlassen. Was das für die Anwohner bedeutet und welche Maßnahmen ergriffen werden, erfahren Sie hier. |
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Mittelhof. Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers in der Ortsgemeinde Mittelhof wurde eine bakterielle Verunreinigung entdeckt. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, rufen die Stadtwerke Wissen die Einwohner dazu auf, das Trinkwasser bis auf weiteres abzukochen. Die Ortsteile Blickhauserwald, Oberkrombach, Niederkrombach, Kleehahn, Katzenthal, Röttgen, Neuröttgen und Hüngesberg sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Die Ursache der Verunreinigung wird derzeit untersucht, und es wurden bereits Maßnahmen zur Behebung eingeleitet. Dazu gehören engmaschige bakteriologische Kontrollen und die Chlorung des Wassers, was zu Geschmacks- und Geruchsveränderungen führen kann. Diese Schritte erfolgen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Altenkirchen.
Das Abkochgebot sieht vor, dass das Wasser für bestimmte Zwecke mindestens drei Minuten sprudelnd gekocht werden muss. Dazu zählen die Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge und Kranke, das Abwaschen von Salaten und Obst, die Herstellung von Eiswürfeln, das Zähneputzen sowie medizinische Anwendungen. Für Körperpflege wie Duschen oder Baden kann ungekochtes Wasser verwendet werden, solange es nicht getrunken wird oder auf offene Wunden gelangt. Haustiere, Landwirtschaft und Toilettenspülung benötigen kein abgekochtes Wasser.
Die Stadtwerke Wissen und die Verbandsgemeinde Wissen informieren über neue Entwicklungen auf ihren Homepages und dem Instagram-Kanal der VG Wissen. Bürger werden gebeten, die Informationen an Nachbarn und Mitbewohner weiterzugeben. Rückfragen können unter den angegebenen Telefonnummern (02742 9345-0 oder 02742 9345-30) gestellt werden. PM/Red |
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| Pressemitteilung vom 31.10.2025 |
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