AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 02.12.2025
Region
Müllgebühren für 2026: Musterhaushalt muss „nur“ 5,58 Euro mehr zahlen
Der Anstieg der Müllgebühren wird sich für 2026 gegenüber den zurückliegenden Jahren im Kreis Altenkirchen deutlichst verlangsamen. Gab es in den Jahren von 2023 bis 2025 teils sehr kräftige Erhöhungen, fällt das Plus nunmehr viel geringer aus. Ein Musterhaushalt muss „nur“ 5,58 Euro mehr verkraften, die ein Plus von 2,62 Prozent bedeuten.
Das ist die Gefäßausstattung eines Vier-Personen-Musterhaushalts. (Foto: vh)   Altenkirchen. Aufatmen bei den Kunden des Abfallwirtschaftsbetriebes des Kreises Altenkirchen (AWB): Ein Vier-Personen-Musterhaushalt, der eine braune (120 Liter), eine graue (120 Liter) und eine blaue Tonne (240 Liter) befüllt, muss in den nächsten zwölf Monaten „nur“ 5,58 Euro mehr als im Jahr 2025 zahlen. Unter dem Strich stehen 218,47 Euro, was einem Plus von 2,62 Prozent gegenüber der aktuellen Variante entspricht. Derzeit weisen die Bescheide 212,89 Euro aus. Vier Leerungen des grauen Behältnisses sind nach wie vor „frei“, kostenlos bleiben wie gehabt die gelben Gefäße, die über das Duale System Deutschland finanziert werden. Restabfallsäcke, ebenfalls in Grau gehalten, verharren bei drei Euro. Die neuen Sätze inklusive des Wirtschaftsplans für 2026 verabschiedete der Werkausschuss des kreiseigenen Betriebs in seiner Sitzung am späten Dienstagnachmittag (2. Dezember) einstimmig. Um sie letztendlich Wirklichkeit werden zu lassen, muss der Kreistag in seiner Zusammenkunft am 15 . Dezember das finale Okay geben. Ein Rückblick zeigt, dass bei den Anstiegen in den zurückliegenden drei Jahren die Geschäftspartner des AWB ihre Portemonnaies weitaus viel weiter öffnen mussten – 2025: 6,78 Prozent bedeuteten eine Steigerung von 13,52 Euro auf 212,86 Euro; 2024 eine um 17,57 Prozent und 29,70 Euro auf 199,34 Euro und 2023 eine um 18,04 Euro und 25,93 Prozent auf 169,67 Euro. Im Jahr 2020 hatte die Summe noch bei 133,40 Euro gelegen. „Ich erachte diese Gebührenerhöhung als moderat. Gewisse Faktoren bei der Gestaltung können wir gar nicht beeinflussen. Zu ersten Mal fließen auch neuen Verträge, die vom kommenden Jahr an gelten, mit ein“, erklärte Fred Jüngerich als (dritter) Kreisbeigeordneter, in dessen Zuständigkeitsbereich die Abfallentsorgung fällt.

Neue Verträge greifen
„Bedeutsam für die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2026 ist, dass die zum 1. Juli des Jahres angelaufenen neuen Sammlungs- und Entsorgungsverträge wie die Sammlung, Beförderung und Umladung von Papier, Pappe und Kartonagen, die Übernahme und Verwertung dieser PPK-Fraktion sowie die Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Problemabfällen nunmehr erstmalig für ein volles Jahr zu veranschlagen sind. In Folge dessen kommt es zu Steigerungen im Aufwandsbereich, wodurch sich aufgrund des Kostendeckungsprinzips zwangsläufig ein höheres Gebührenaufkommen ergibt“, lautete die Argumentation in der Beschlussvorlage. In diesem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass die Erlöse aus der Verwertung der PPK-Fraktion aufgrund der derzeitigen Lage auf dem Altpapiermarkt wiederum mit Vorsicht abgeschätzt worden seien, „hieraus jedoch für das Wirtschaftsjahr 2026 geringfügige gebührensenkende Effekte zu erwarten sind. In Folge dessen kann die Gefäßgebühr für das 240-Liter-Altpapiergefäß gesenkt werden. Des Weiteren gilt es, den neu errichteten Wertstoffhof in Kirchen-Wehbach kalkulatorisch abzubilden. Neben den Kosten für die Entsorgung der Abfälle, welche über die Gebühren für die Selbstanlieferungen abgedeckt werden, fallen hier Pacht, Abschreibungen, Personalkosten und Kosten für die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen an, welche es über die Abfallentsorgungsgebühren zu finanzieren gilt“. Letztendlich sei der durch die Mehrkosten der Oberflächenabdichtung der ehemaligen Hausmülldeponie in Nauroth verursachte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2021 entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages vom 26. September 2022 wiederum mit einem Betrag in Höhe von 1.130.356 Euro in der Gebührenkalkulation berücksichtigt worden. Im Übrigen seien die Kalkulationsparameter an die aktuellen Werte und Gegebenheiten angepasst worden. Die Entsorgungsleistungen für die Wertstoffhöfe im Ausgangsbereich seien in Teilen vom 1. Januar an neu vergeben worden. Bei einem Großteil der Fraktionen würden die Anliefergebühren auf dem bisherigen Niveau verbleiben.

Abdichtung der Deponie so gut wie fertig
„Das war ein wichtiger Schritt, um die Hausmülldeponie in Nauroth zur Ruhe zu bringen“, widmete sich Jüngerich einem weiteren durchaus wichtigen Thema, dem Ende der Abdichtungsarbeiten an dem rund 12 Hektar großen „Schuttberg“, der über viele Jahre hinweg angehäuft wurde, aber nicht mehr im „Einsatz“ ist. Es sei ein Projekt gewesen, das sicherlich einmalig in der Region gewesen sei. Letztendlich, so berichtete AWB-Werkleiter Werner Schumacher, werde die Baustelle wohl bis zum April des kommenden Jahres geräumt sein. Noch müsse der Rekultivierungsboden aufgebracht werden. Parallel überlege der AWB, eine Fotovoltaikanlage auf dem „Hügel“ zu installieren oder das Gelände zu verpachten, um die Stromerzeugung Interessenten zu übertragen. Von dem Moment an, an dem die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) die Deponie abgenommen und nichts zu beanstanden gehabt habe, greife dann noch eine 30-jährige Nachsorgeverpflichtung, die der AWB erfüllen müsse. Der dritte Wertstoffhof im AK-Land nach Altenkirchen und Nauroth in Kirchen-Wehbach werde am 12. Januar 2026 eröffnet, stellte Jüngerich die Komplettierung dieses Konzeptes dar.

Die Kalkulation der Gebühren
Die Gebührenkalkulation für 2026 (hinter Schrägstrich die aktuell gültigen Sätze für 2025):

Grundgebühr Restabfall - Grundgebühr 120 Liter (Grundbedarfsgefäß) 148,55 Euro/143,44 Euro; 120 Liter (Mehrbedarfsgefäß) 68,25/68,25; 240 Liter (Grundbedarfsgefäß) 284,20/274,09; 240 Liter (Mehrbedarfsgefäß) 130,43/130,43; 240 Liter Kombinationsgefäß 216,80/211,69; 1100 Liter (wöchentliche Leerung privat) 4930,84/4738,99; 1100 Liter (wöchentliche Leerung gewerblich) 2512,13/2463,17; 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung privat) 2481,42/2384,87; 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung gewerblich) 1270,90/1246,03; 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung privat) 1254,90/1205,73; 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung gewerblich) 650,62/637,21.

Restabfall-Einsammlung (Leerungsgebühr) - Müllgroßbehälter (MGB/ab 5. Leerung) 120 Liter 5,36, Euro/5,36 Euro; MGB (ab 5. Leerung) 240 Liter 7,29/7,29; MGB 1100 Liter (wöchentlich privat) 29,91/29,91; MGB 1100 Liter (2-wöchentlich privat) 29,97/29,87; MGB 1100 Liter (4-wöchentlich privat) 29,46/29,46; MGB 1100 Liter (wöchentlich gewerblich) 31,04/31,04; MGB 1100 Liter (2-wöchentlich gewerblich) 30,97/30,97; MGB 1100 Liter (4-wöchentlich gewerblich) 28,20/28,20; Restabfallsäcke 3,00/3,00.

Bioabfall-Einsammlung (Gefäßgebühr) - MGB 60 Liter 28,83 Euro/28,45 Euro; MGB 120 Liter 61,98/61,36; MGB 240 Liter 111,58/110,72.

Papierabfall-Einsammlung (Gefäßgebühr) - MGB 240 Liter (4-wöchentliche Leerung) 7,94 Euro/8,09 Euro; MGB 660 Liter (4-wöchentliche Leerung) 62,18/62,18; MGB 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung) 53,98/54,51; MGB 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung) 158,72/120,46; MGB 1100 Liter (wöchentliche Leerung) 454,79/345,16.

Selbstanlieferer (je Tonne) - gemischte Bau- und Abbruchabfälle 235,00 Euro/220,00 Euro; gemischte Siedlungsabfälle (Restabfälle) 210,00/210,00; Asbestabfälle 250,00/250,00; Altholz A1 - A3 45,00/45,00; Altholz A4 85,00/85,00; Sperrabfall 190,00/190,00; künstliche Mineralfasern 700,00/700,00; unbelasteter (reiner) Bauschutt 55,00/60,00; Grünschnitt 55,00/55,00; Metallschrott 0,00/0,00; Elektronikaltgeräte 0,00/0,00; PPK 0,00/0,00; Altreifen 460,00/400,00.

Bereich Sonderleistungen - Sperrabfall Express bis 2 Kubikmeter 246,00 Euro/243,00 Euro; Sperrabfall Express, je weitere 2 Kubikmeter Sperrabfall 46,00/45,00; Hofentleerungsservice Restabfall je Hof und Monat 44,00/44,00; Hofentleerungsservice Altpapier je Hof und Monat 47,00/47,00. (vh)
Nachricht vom 02.12.2025 www.ak-kurier.de