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| Nachricht vom 05.12.2025 |
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| Neue Augenarztpraxis in Horhausen: VG unterstützt Gründung mit 30.000 Euro |
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Die monetären Anreize der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld, die helfen sollen, dass sich Ärzte gleich welcher Fachrichtung auch immer zwischen Willroth und Helmeroth niederlassen, zeigen Wirkung. Zwei weitere Anträge auf jeweils eine finanzielle Unterstützung wurden (erneut) für den Raum Horhausen positiv beschieden.
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Altenkirchen. Nach wie vor bemühen sich viele Regionen in Deutschland um die Verbesserung der ärztlichen Versorgung, indem sie finanzielle Förderungen ausloben, um Mediziner bei der Ansiedlung in dem jeweiligen Sprengel zu unterstützen. Auch die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld ist in diesen „Wettbewerb“ involviert und hat schon mehrere Erfolge aufzuweisen, weitere bahnen sich an. Ohne Widerspruch genehmigte der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (HFWA) des VG-Rates in der Sitzung am frühen Donnerstagabend (4. Dezember) zwei Zuschüsse: Zum einen erhält Kinder- und Jugendpsychotherapeut Patrick Bay für die Übernahme einer Facharztpraxis in Horhausen eine Förderung in Höhe von 15.000 Euro (Haushaltsjahr 2026), wobei der eigentlich mögliche Betrag (30.000 Euro) halbiert wird, da Bay bei der Kassenärztlichen Vereinigung eine Zulassung im Umfang von lediglich einer halben Stelle beantragt hat. Für die Neugründung seiner Praxis in Horhausen darf sich Dr. med. Alexander Böker, Facharzt für Augenheilkunde und ärztlicher Leiter der Rheinblick-Augenarztpraxis in Linz, über eine Unterstützung in Höhe von 30.000 Euro freuen.
Jährlich 67.500 Euro für Felsenkeller-Kultur
Hatte es in der Zusammenkunft des Hauptausschusses des Altenkirchener Stadtrates am Dienstag (2. Dezember) zum Teil hitzige Diskussionen um die „Beihilfen“ für das Kultur-/Jugendkulturbüro Haus Felsenkeller (Altenkirchen) gegeben (schließlich einigte sich das Gremium in der Summe auf insgesamt 30.000 Euro pro Jahr), tat sich der HFWA bei einer Einstimmigkeit „quer durch die Bank“ und mit Blickrichtung „Felsenkeller-Kultur“ gar nicht schwer. Für die Weiterführung des kulturellen Angebots in der VG in den Jahren 2026 und 2027 wurden eine Zuwendung für das allgemeine Kulturprogramm (Kleinkunstbühne) in Höhe von jährlich 18.000 Euro, ein Mietkostenzuschuss „Kultur vor Ort“ in Höhe von ebenfalls 18.000 Euro (jährlich) sowie eine zu den Personalkosten und Betriebsmitteln (Projektförderung) in Höhe von 19.000 Euro (jährlich) gewährt. Zusätzlich überweist die Verbandsgemeinde jeweils eine Zuwendung „Spiegelzelt“, das sich in veränderter Umgebung in der Stadthalle niedergelassen hat, in Höhe von 12.500 Euro (jährlich), so dass unter dem Strich 67.500 Euro (jährlich) zusammenkommen. Das Okay erfolgte unter dem Vorbehalt der Vorlage von Verwendungsnachweisen bis spätestens einen Monat nach Durchführung der letzten Veranstaltung. Darüber hinaus wird das finanzielle Zubrot anteilig monatlich zur Verfügung gestellt, sofern die Stadthalle aufgrund einer geplanten Sanierung, eines Umbaus oder eines Abrisses (und Neubau an gleichem oder anderem Standort) bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem 31. Dezember 2027 von der Stadt Altenkirchen als Träger der Halle nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Nöllgen habe für die Alt-VG Altenkirchen und jetzt auch für die fusionierte VG Altenkirchen-Flammersfeld „sehr, sehr viel Gutes getan – auch während der Corona-Zeit. Das ist bemerkenswert“, lobte Bürgermeister Fred Jüngerich. Zudem bleibt die VG auch „Sponsor“ der Jugendkunstschule. Wie in den Vorjahren ist sie dank null Ablehnung mit 7500 Euro im kommenden Jahr mit im Boot. Für weitere Projekte wird, wie bereits in den Haushaltsjahren 2022 und 2023, eine zusätzliche Förderung von 500 Euro auf Antrag in Aussicht gestellt.
Zuschuss für Johannespassion später
Die Aufführung der Johannes-Passion von Johann Sebastian Bach in der Christuskirche in Altenkirchen am 15. März 2026 wird die VG zu gegebener Zeit ebenfalls und in Absprache mit der Stadt finanziell fördern, wenn parallel auch feststeht, wie viel weitere Geldgeber der Veranstalter akquirieren kann. Organisator ist der evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde Altenkirchen sowie deren Kantorei. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 12.500 Euro. Der nach Abzug von Eigenmitteln der Träger sowie Eintrittserlösen errechnete Förderbedarf wird mit 5500 Euro angegeben. Für dieses Projekt wurde die Kantorei um einen Projektchor erweitert. Die Darbietung steht unter dem Dirigat der Kreiskantorin Hyejoung Choi, vier Solostimmen und das Orchester „Camerata Instrumentale Siegen“ zählen ebenso zu den Mitwirkenden. Bei der Johannes-Passion handelt es sich um eines der größten Meisterwerke Bachs. Die Novellierung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) bedingt nunmehr zwingend eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung (Feuerwehrbedarfsplanung), die in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. In dem Konzept sind insbesondere die Planungsziele, der Bedarf an Personal, Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festzulegen und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu bedenken. Mit dieser Vorgabe beauftragte der Ausschuss ohne Einwand das Planungsbüro antwortING Beratende Ingenieure PartGmbB (Köln) mit der Ausarbeitung einer solchen Konzeption zum Angebotspreis von 16.279 Euro. Sowohl die Wehrleitung als auch die Verwaltung hatten bereits im Vorfeld Bedenken geäußert und die Ansicht vertreten, dass die Ausarbeitung eines Plans weder durch ehrenamtliche Kräfte der VG-Wehr noch durch Mitarbeiter der Verwaltung erfolgen könne. (vh) |
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