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Pressemitteilung vom 15.12.2025
Rheinland-Pfalz
Feuerwerk: Zoll warnt vor illegalen Importen
Mit dem nahenden Jahreswechsel steigt die Nachfrage nach Feuerwerkskörpern. Doch nicht alle angebotenen Produkte entsprechen den deutschen Sicherheitsstandards. Der Zoll gibt wichtige Hinweise für einen sicheren Umgang.
Symbolbild (Foto: Pixabay)Region. Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel beginnt auch die Zeit des Feuerwerksverkaufs. Doch der Zoll warnt: Viele Produkte, die in Nachbarländern oder online angeboten werden, erfüllen nicht die deutschen Sicherheitsvorgaben und können beim Zünden schwerwiegende Folgen haben. Im Jahr 2024 stellten Zollbeamte über sieben Tonnen nicht konforme Pyrotechnik sicher, darunter teils extrem gefährliche Artikel.

Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen geprüft und mit dem CE-Zeichen versehen sein. Die Einfuhr von Feuerwerk ohne diese Kennzeichnung ist gemäß Sprengstoffgesetz in Deutschland verboten. Es besteht das Risiko, dass ausländische Produkte diese Anforderungen nicht erfüllen oder gefälschte Zulassungszeichen tragen. Solche Pyrotechnik wird bei Zollkontrollen konsequent beschlagnahmt, und der Versuch, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, ist strafbar.

"Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben", betont Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz. "Nicht getestete Böller sind unberechenbar und ihre Nutzung kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall drohen Verbrennungen, Verätzungen oder der Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht."

Zusätzlich erfordern bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. In Deutschland überwachen die Landesbehörden und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften. Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.

Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der Kategorisierung von Feuerwerk sind auf der Internetseite der BAM und unter www.zoll.de verfügbar. (PM/Red)
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