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| Pressemitteilung vom 22.12.2025 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Gesundheitswesen 2026: Was sich für Versicherte ändert |
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| Im Jahr 2026 stehen wichtige Änderungen für Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) informiert über die geplanten Neuerungen, die sowohl finanzielle als auch organisatorische Aspekte betreffen. |
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Berlin. Ab 2026 müssen viele gesetzlich Krankenversicherte mit steigenden Beiträgen rechnen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) prognostiziert, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz über drei Prozent liegen wird. Grund dafür ist unter anderem die Notwendigkeit vieler Krankenkassen, ihre finanziellen Reserven aufzufüllen. Dennoch legt jede Krankenkasse ihren individuellen Zusatzbeitrag fest. Im Gegensatz dazu bleibt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei 3,6 Prozent stabil. Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es reduzierte Beitragssätze, während kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen müssen.
Seit Mitte Januar 2025 haben alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte (ePA). Diese enthält seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtend medizinische Informationen von Leistungserbringenden wie Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ein neues Feature der ePA ist die Medikationsliste, die ab Oktober 2026 zu einem digital unterstützten Medikationsprozess erweitert wird. Dieser Prozess umfasst sowohl den Medikationsplan als auch zusätzliche Daten wie Körpergewicht oder Allergien, um die sichere Anwendung von Arzneimitteln zu gewährleisten.
Für Herztransplantationen gilt ab dem 1. Januar 2026 eine neue Mindestmenge von zehn Behandlungen pro Jahr in Krankenhäusern. Ziel dieser Regelung ist es, die Patientensicherheit durch Erfahrung und Routine bei planbaren Eingriffen zu erhöhen. Eine interaktive Karte auf vdek.com zeigt, welche Kliniken diese Vorgabe erfüllen. PM/Red |
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| Pressemitteilung vom 22.12.2025 |
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