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| Pressemitteilung vom 29.01.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Rheinland-Pfalz startet größte Investitionsoffensive |
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| Der rheinland-pfälzische Landtag hat ein bedeutendes Gesetz verabschiedet, das den Weg für umfassende Investitionen ebnet. Die Finanzministerin verspricht spürbare Veränderungen. |
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Mainz. Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat den rechtlichen Rahmen für das Sondervermögen des Bundes und zusätzliche Landesmittel beschlossen. In der letzten Sitzung der laufenden Wahlperiode stimmten alle Fraktionen dem Gesetz zu, mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt.
"Rheinland-Pfalz gehört zu den ersten Ländern, die einen klaren und verlässlichen Rahmen für das Sondervermögen gestaltet haben", erklärte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). Sie betonte, dass es sich um die größte Investitionsoffensive des Landes handelt und versprach: "Man wird das spüren, was wir tun." Die Kommunen könnten nun beginnen - "und sie sind auch schon dabei". Das Gesetz soll Planungssicherheit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für einen langen Zeitraum bieten.
Das Land ergänzt die rund 4,85 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für die nächsten zwölf Jahre um 600 Millionen Euro aus dem eigenen Haushalt. Das verabschiedete Gesetz regelt Fördervoraussetzungen und -verfahren sowie Zuständigkeiten und sieht Verfahrenserleichterungen zur Beschleunigung der Umsetzung vor.
(dpa/bearbeitet durch Red)
Anmerkung der Redaktion:
Der Begriff Sondervermögen ist irreführend und wurde vom Institut für Germanistische Sprachwissenschaft an der Philipps-Universität Marburg zum Unwort des Jahres 2025 gekürt. In der Begründung heißt es unter anderem, dass der Begriff ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache stammt. Viele Bürger seien jedoch nicht mit der administrativen Spezialbedeutung vertraut und orientierten sich an der Alltagsbedeutung. Durch diese Diskrepanz trete die irreführende, euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdecke, was mit ihm gemeint sei: die Aufnahme von Schulden. (Red) |
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| Pressemitteilung vom 29.01.2026 |
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