| AK-Kurier |
| Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen |
|
| Pressemitteilung vom 30.01.2026 |
|
| Region |
| Warnstreik im Nahverkehr in Siegen und ganz NRW: Fahrdienst legt Arbeit nieder |
|
| In Siegen und vielen anderen Orten in Nordrhein-Westfalen kommt es am 2. Februar zu einem ganztägigen Warnstreik im kommunalen Nahverkehr. Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe Westfalen Süd GmbH und Suerlänner GmbH dazu aufgerufen, ihre Arbeit niederzulegen. Der Streik wird erhebliche Einschränkungen im Busverkehr mit sich bringen. |
|
Siegen. Am Montag, dem 2. Februar, beginnt ein ganztägiger Warnstreik, zu dem die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe Westfalen Süd GmbH und Suerlänner GmbH aufgerufen hat. Betroffen sind insbesondere die Mitarbeiter im Fahrdienst. Der Streik startet mit der Frühschicht und dauert bis zum Ende der Spätschicht in der Nacht zum 3. Februar an. Während dieser Zeit ist mit erheblichen Einschränkungen im Busverkehr zu rechnen.
Der Hintergrund des Streiks sind die laufenden Tarifverhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW), die am 21. Januar in Köln ohne Ergebnis beendet wurden. Ver.di-Bezirksgeschäftsführer Michael Schnippering erklärt: "Die Belastung im Nahverkehr ist längst an die Grenzen gekommen. Ohne deutliche Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen werden wir den Personalmangel nicht bewältigen. Ein zukunftsfähiger ÖPNV braucht attraktive Jobs - und dafür müssen die Arbeitgeber die Verantwortung übernehmen. Doch statt eines Angebots wird bislang nur mit Gegenforderungen gedroht. So geht das nicht weiter."
Zu den Forderungen der Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen gehören unter anderem eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich, eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Schichten und ein Sonntagsarbeitszuschlag von mindestens 40 Prozent. Zudem soll der Freistellungsumfang für Gewerkschaftsarbeit auf acht Tage erhöht und der Geltungsbereich auf kurzfristig Beschäftigte sowie Minijobs ausgeweitet werden. Die geforderte Laufzeit des neuen Manteltarifvertrags beträgt 24 Monate und die Entgeltentwicklung ist bereits an den TVöD gekoppelt. PM/Red |
|
| Pressemitteilung vom 30.01.2026 |
www.ak-kurier.de |
|
|