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Nachricht vom 31.01.2026
Wirtschaft
Scheidung im Westerwald: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
RATGEBER | Warum eine professionelle Immobilienbewertung bei Trennungen im ländlichen Raum besonders wichtig ist - und welche Optionen Paare im Kreis Altenkirchen haben.
André und Katharina Heid, Geschäftsführer der Heid Immobilienbewertung.Rund 7.000 Ehen wurden 2024 in Rheinland-Pfalz geschieden. Das sind zwar etwas weniger als im Vorjahr, doch die Zahl bleibt hoch. Besonders kompliziert wird es, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Im Kreis Altenkirchen stellt sich diese Frage häufiger als in Ballungszentren - denn hier dominiert das Eigenheim.

Die durchschnittlichen Hauspreise im Kreis liegen aktuell bei rund 1.400 bis 2.200 Euro pro Quadratmeter. Ein typisches Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche ist damit zwischen 200.000 und 310.000 Euro wert. Für die meisten Familien im Westerwald ist das Haus der größte Vermögenswert – und genau deshalb ein zentraler Streitpunkt bei Trennungen.

Zugewinnausgleich: Warum der genaue Wert entscheidend ist
Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird hälftig zwischen beiden Partnern geteilt. Für Immobilien heißt das konkret, dass der aktuelle Verkehrswert ermittelt und mit dem Wert bei Eheschließung verglichen werden muss.

Hat ein Paar beispielsweise 2015 ein Haus in Altenkirchen für 200.000 Euro gekauft, das heute 280.000 Euro wert ist, beträgt der Zugewinn 80.000 Euro. Davon stehen jedem Partner 40.000 Euro zu. Wer das Haus behalten will, muss den anderen entsprechend auszahlen.
„Viele Paare unterschätzen, wie stark sich ein ungenaues Gutachten auf den Zugewinnausgleich auswirkt“, erklärt André Heid, Geschäftsführer der Heid Immobilienbewertung. „Schon 20.000 Euro Differenz beim Immobilienwert bedeuten 10.000 Euro mehr oder weniger für einen Partner. Bei einem Streitwert in dieser Höhe lohnt sich ein professionelles Gutachten immer.“

Besondere Herausforderungen im ländlichen Raum
Im Westerwald gelten andere Marktbedingungen als in Koblenz, Mainz oder Frankfurt. Weniger Kaufinteressenten, längere Verkaufszeiten, dafür oft großzügige Grundstücke mit Nebengebäuden wie Garagen, Scheunen oder Werkstätten. Diese Faktoren beeinflussen den Verkehrswert erheblich.

Drei Optionen für Paare mit Eigenheim
Grundsätzlich gibt es bei einer Scheidung drei Möglichkeiten für die gemeinsame Immobilie:

Option 1 - Übernahme durch einen Partner: Ein Ehepartner übernimmt das Haus vollständig und zahlt den anderen aus. Dies ist oft die bevorzugte Lösung, wenn Kinder im Haushalt leben und ihr gewohntes Umfeld behalten sollen. Voraussetzung ist allerdings, dass der übernehmende Partner die Finanzierung alleine stemmen kann - inklusive eventuell noch laufender Kredite.

Option 2 - Verkauf und Erlösteilung: Das Haus wird auf dem freien Markt verkauft und der Erlös nach Abzug aller Verbindlichkeiten geteilt. Diese Variante bietet einen klaren Schnitt, kann aber im ländlichen Raum Zeit brauchen.

Option 3 - Gemeinsame Weiterführung: Beide behalten die Immobilie und vermieten sie gemeinsam. Diese Lösung eignet sich, wenn der aktuelle Immobilienmarkt ungünstig ist oder die Immobilie langfristig als Kapitalanlage dienen soll.

Für alle drei Varianten ist der Verkehrswert die zentrale Berechnungsgrundlage. Ohne professionelles Gutachten drohen langwierige Streitigkeiten - im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung vor Gericht, bei der beide Partner in der Regel deutlich weniger erlösen als bei einem regulären Verkauf.

Was ein Verkehrswertgutachten leistet
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie zum Stichtag. Zertifizierte Sachverständige berücksichtigen dabei zahlreiche Faktoren wie Lage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, energetische Beschaffenheit, Grundstücksgröße und aktuelle Marktdaten. Das Ergebnis ist ein gerichtsfestes Dokument, das von Anwälten, Familiengerichten und Finanzämtern anerkannt wird.

„Im ländlichen Raum ist lokale Marktkenntnis besonders wichtig“, erklärt Heid. „Ein Gutachter, der die Preisunterschiede zwischen Daaden, Altenkirchen und Wissen kennt, kommt zu präziseren Ergebnissen als jemand, der nur mit Standardwerten aus überregionalen Datenbanken rechnet. Auch Besonderheiten wie Hanglage, Erschließung oder Denkmalschutz müssen korrekt eingeordnet werden.“

Stichtag und Timing beachten
Ein wichtiger Aspekt, den viele Paare übersehen: Für den Zugewinnausgleich ist der Immobilienwert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich - nicht der Wert bei der tatsächlichen Scheidung oder beim späteren Verkauf. Wer also bereits getrennt lebt und eine Scheidung plant, sollte den Gutachtertermin entsprechend koordinieren.

Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle. In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5 Prozent. Bei einer Übertragung zwischen Ehepartnern während der Ehe oder im Rahmen der Scheidung fällt diese Steuer allerdings nicht an - ein Vorteil gegenüber dem Verkauf an Dritte.

Frühzeitige Klärung spart Kosten und Nerven
André Heid rät Paaren in Trennung, den Immobilienwert früh und einvernehmlich klären zu lassen. So lassen sich kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden, bei denen am Ende oft beide Seiten verlieren. Auch die emotionale Belastung sinkt erheblich, wenn beide Partner von Anfang an eine objektive Zahl als Ausgangspunkt haben. (prm)
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