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Nachricht vom 11.02.2026
Region
B256-Brücke zwischen Au (Sieg) und Hamm: Halbseitige Sperrung dauert noch an
Seit Sommer sind an der Brücke der Bundesstraße 256 zwischen Au (Sieg) und Hamm (Sieg) der Gehwegbereich sowie eine Fahrspur gesperrt. Der Verkehr über die Verbindung zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wird per Ampelschaltung geregelt. Und das bleibt erst einmal so.
Die Brücke zwischen Hamm und Au ist nur einseitig befahrbar. (Foto: rm)Au (Sieg). Bereits im Juli 2025 hatte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) eine Gehwegseite der Brücke gesperrt, nachdem sich ein Absatz zwischen zwei Betonsegmenten gebildet hatte. Der LBM vermutete damals die Ursache in den hohen Temperaturen des Sommers. "Zwischenzeitlich konnte die Schadensursache als ein partielles Versagen der rund 80-jährigen Bausubstanz eingegrenzt werden", teilt der LBM aktuell auf Anfrage mit. So ganz sicher ist man sich aber offenbar noch nicht, denn: "Durch die im Sommer 2025 erfolgte Notsicherung bleibt der Gehweg bis zur endgültigen Sachverhaltsklärung für den Fußgängerverkehr gesperrt. Gleiches gilt für die oberstromseitige Fahrspur." Damit bleibt also erst einmal die Ampelregelung erhalten, die seit Sommer den Verkehr über die Brücke führt, die nur einseitig befahren werden kann.

"Die zur Schadensermittlung notwendigen Untersuchungen werden seit Sommer 2025 durchgeführt und dauern noch weiter an", teilt der LBM weiter mit. "Alle weiteren Schritte zur Schadensbeseitigung oder -behebung basieren anschließend auf den gewonnenen Untersuchungsergebnissen." Nach Aussage des LBM finden derzeit weitere Untersuchungen an der Brücke statt, um die Ursache des Schadens zu finden. Im nächsten Schritt müsse dann ein Erhaltungskonzept erarbeitet werden. Deswegen sei noch nicht absehbar, wann die Brücke wieder auf beiden Seiten für den Verkehr frei gegeben werden kann - und ob überhaupt. Denn "je nach Ergebnis der Untersuchungen muss von einer dauerhaften Verkehrsregelung wie vorhanden ausgegangen werden", so der LBM.

Erhaltung der Brücke bis zum Neubau
Im Sommer hatte man zunächst nach der Bestandsaufnahme durch einen Gutachter ein Beton-Kappensegment im Bereich des Gehwegs durch einen Stahlträger gegen Herabfallen gesichert. Außerdem wurden Geländerpfosten in dem Bereich gekappt, damit sich das Geländer nicht weiter verformte. Im nächsten Schritt wurde der Fahrbahnbelag im Bereich der Schadstelle großflächig aufgenommen, sodass die Trennfuge zwischen Konstruktionsbeton und der Kappe untersucht werden konnte. "Die hierbei angetroffene Fuge unter der Kappe sowie der partiell vollkommen entfestigte Beton machen eine weitere Probennahme in Form von Kernbohrungen zwingend erforderlich", erklärt der LBM. "Weitere Schritte können erst nach Auswertung aller Untersuchungsergebnisse veranlasst werden." Priorität habe die Erhaltung und weitere Nutzung des Bauwerks bis zu einem Neubau der Siegbrücke. Gegebenenfalls werden dafür auch bisher noch nicht absehbare Sicherungsmaßnahmen erforderlich, teilt der LBM weiter mit.

Tatsächlich war von einem Neubau der Siegbrücke zwischen Au (Sieg) und Hamm bereits im Jahr 2009 die Rede: Planfeststellungsunterlagen sollten Ende des Jahres nach Abstimmung aller Beteiligten eingereicht werden, der Baubeginn im Jahr 2011 erfolgen. Heute gibt der LBM an, dass der damals vorgesehene Zeitplan "völlig unrealistisch" gewesen sei. Ein Neubau an gleicher Stelle sei damals nicht realisiert worden, weil keine bauzeitliche Verkehrsführung beziehungsweise Umleitungsführung realisierbar war. "Außerdem stieß die Vorstellung der geplanten Variante auf allgemeinen Widerstand innerhalb der Bevölkerung, insbesondere der Anlieger", erklärt der LBM. "Somit wurde diese Planung nicht weiterverfolgt und zunächst eine Fahrbahnerneuerung auf dem Bauwerk realisiert."

Neuer Straßenverlauf bei Neubau der Brücke
Mit der aktuellen Planung soll nach Aussage des LBM eine insgesamt verträglichere Variante erarbeitet werden, die den unterstromseitigen Neubau der Siegbrücke vorsieht. Damit wird voraussichtlich eine Veränderung des Straßenverlaufs einhergehen, denn laut LBM resultiert daraus "die Notwendigkeit, den Straßenverlauf der B 256, einschließlich der Einmündung der L 267 auf rheinland-pfälzischer Seite bis einschließlich der Einmündung der Bahnhofstraße L 112 auf nordrhein-westfälischer Seite, anzupassen."

Wann es zum Neubau kommt, ist aber noch völlig offen. Da gleich zwei Bundesländer an den Plänen beteiligt sind, müssen neben "einem umfangreichen Planungsauftrag" baurechtliche Belange mit einem Planfeststellungsverfahren je beteiligtem Bundesland geregelt werden, teilt der LBM mit. Derzeit werden demnach die Planungsunterlagen für die Einleitung der Baurechtsverfahren erstellt. Zu der Fertigstellung dieser Planunterlagen könne zum jetzigen Stand aber keine realistische Aussage getroffen werden.

Verzögerung bei Freigabe der L 267 Richtung Pracht
In unmittelbarer Nähe der Siegbrücke gibt es derzeit eine weitere Baustelle: Zwischen der B 256 und der Ortschaft Pracht wird seit Ende Oktober die Landesstraße 267 saniert. Rund sechs Monate sollte die damit einhergehende Vollsperrung andauern. Jetzt teilt der LBM mit, dass sich das Ende der Maßnahme voraussichtlich bis Ende Juni oder Juli verschiebt. Auf der Baustelle seien - trotz einer Bodenerkundung vor der Baumaßnahme - nicht vorhersehbare Bodenverhältnisse aufgetreten. Die erfordern laut LBM teilweise eine notwendige Verbesserung des schwachen Untergrunds auf der talseitigen Fahrbahnseite sowie das Lösen von Fels und harter Schlacke auf der bergseitigen Fahrbahnhälfte. Darüber hinaus sind nach Aussage des LBM zusätzlich beauftragte Leistungen anderer Versorgungsunternehmen für die Verlegung von Strom- und Telekommunikationsleitungen hinzugekommen, was zu einer Verzögerung der Arbeiten geführt hat.
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