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Nachricht vom 26.02.2026
Region
AK-Land: Austausch zwischen Polizei und Kommunen soll intensiviert werden
Die Zusammenarbeit der Polizei mit den Kommunen im Kreis Altenkirchen soll verbessert werden. Vor diesem Hintergrund möchten sich beide Seiten stärker vernetzen. Erster Schritt ist ein geplanter Dialog zwischen Führungskräften der Polizeidirektion Neuwied und den hauptamtlichen Bürgermeistern der Verbandsgemeinden im AK-Land sowie Landrat Dr. Peter Enders.
Auf Einladung von Landrat Dr. Peter Enders referierten: Thorsten Runkel (links) und Matthias Päselt. (Foto: vh) Altenkirchen. Noch intensiver ins Gespräch kommen, um die Zusammenarbeit besser zu vernetzen, wollen Kommunen im Kreis Altenkirchen und die Polizei. Mit diesem Ansatz gehen beide Seiten in ein noch zu terminierendes Treffen, an dem neben Landrat Dr. Peter Enders die hauptamtlichen Bürgermeister der Verbandsgemeinden im Land an Sieg und Wied auf der einen sowie Vertreter der Führungsgruppe der Polizeidirektion (PD) Neuwied teilnehmen werden. Dieses Angebot hatten Kriminaldirektor Thorsten Runkel als Leiter der PD, die neben dem Kreis Neuwied auch den Kreis Altenkirchen betreut, und dessen Stellvertreter, Polizeidirektor Matthias Päselt, in Personalunion ebenfalls Leiter der Polizeiinspektion (PI) Neuwied, am Mittwochabend (25. Februar) beim Jahresempfang für die haupt- und ehrenamtlich tätigen Bürgermeister im Kreishaus gemacht. „Wir allen wissen: Sicherheit beginnt vor Ort. Prävention gelingt dort, wo Polizei die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und mit den Kommunen passende Strukturen schafft. Hierzu gibt es kreisweit bereits eine Reihe von Modellen“, sagte Enders. Wenn Polizeiarbeit und kommunale Prävention Hand in Hand gingen, „erreichen wir mehr als die Summe ihrer Teile. Wir verringern Straftaten, schützen Schwache, erkennen Gefahren früh und schaffen Vertrauen. Die Kommunen kennen die Lebenswelt ihrer Bürgerinnen und Bürger am besten – und die Polizei hat die notwendigen Ressourcen, Erkenntnisse und Ermittlungswege. Nur gemeinsam schaffen wir nachhaltige Prävention“. Jede Maßnahme, die darauf abziele, Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen, sei eine Investition – wobei es natürlich auch immer Spannungsfelder und Herausforderungen gebe. Enders nannte: „Personal- und Ressourcenknappheit, die gefühlte und die objektive Sicherheit und die sichtbare Präsenz der Polizei. Unter dem Strich: Die Arbeit der Polizei ist für jede Gemeinde unverzichtbar.“

Die Gliederung der Polizeidirektion
Runkel ging kurz auf die Gliederung der PD Neuwied innerhalb des Polizeipräsidiums Koblenz ein und listete „seine“ Dienststellen auf: die PIs in Altenkirchen, Betzdorf, Linz und Neuwied, die Polizeiwache in Wissen sowie die beiden Kriminalinspektionen in Betzdorf und Neuwied. Grundsätzlich ruhten die Ordnungsaufgaben auf mehreren Schultern: Bundes- und Landespolizei sowie die kommunale Seite. Alles in allem betrachtet stellte er fest: „Der Kreis Altenkirchen ist ein Landkreis, in dem man sicher leben kann.“ Darüber hinaus sei die Zusammenarbeit mit den Menschen gut. Päselt steuerte Zahlen aus dem Jahr 2024 bei: 6348 Straftaten und 3311 Verkehrsunfälle gingen die Statistik ein. Runkel präsentierte zwei Auffassungen, wie Kriminalität entstehen kann. Zum einen nannte er die „Halt-Theorie“, die „Kriminalität als Folge fehlenden inneren und äußeren Halts“ erkläre, wobei ein starkes soziales Umfeld (äußerer Halt) und eine positive Persönlichkeitsstruktur (innerer Halt) Menschen von delinquenten Handlungen abhalte. Zum anderen führte Runkel die „Broken-Window-Theorie“ ins Feld, nach der beispielsweise sichtbare Anzeichen von Verwahrlosung (gleich einem zerbrochenen Fenster) Vandalismus förderten. Wenn kleinere Delikte nicht geahndet würden, signalisiere dies Vernachlässigung, was zu mehr Unordnung und schwerer Kriminalität führe.

Polizei „nicht Mädchen für alles“
Sehr ausführlich beschäftigte sich Päselt mit dem rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), das die Zuständigkeiten der beiden Behörden klar regele, wie es Paragraf 1 (Absatz 1) beschreibe: „Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie haben Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können (Vorbereitung auf die Gefahrenabwehr). Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten).“ Zudem hätten „die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind“. Klar definiert sind laut Päselt die Aufgaben der Polizei auf Grundlage der Absätze vier bis acht im POG - „4: Die Polizei leistet anderen Behörden Vollzugshilfe; 5. Die Polizei ist zuständig für die Abwehr von Gefahren durch den Straßenverkehr; das fachlich zuständige Ministerium kann diese Zuständigkeit im Einvernehmen mit dem für die Angelegenheiten des Straßenverkehrs zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung auf die örtlichen Ordnungsbehörden und die Kreisordnungsbehörden übertragen; 6: Die Polizei ist für Anordnungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt zuständig; 7: Die Polizei ist zuständig für die Sicherstellung von Sachen, sofern deren Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung in einem Strafverfahren aufgehoben worden ist; 8: Im Übrigen wird die Polizei tätig, soweit die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Sie unterrichtet die anderen Behörden unverzüglich von allen Vorgängen, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung dieser Behörden bedeutsam ist; die Befugnis zur Übermittlung personenbezogener Daten bleibt davon unberührt. Die zuständige Behörde kann die getroffenen Maßnahmen aufheben oder abändern.“ Daraus lasse sich jedoch nicht schließen, dass „die Polizei Mädchen für alles ist“, verdeutlichte Päselt und betonte, dass der Polizei das Gewaltmonopol obliege, wobei Mitarbeiter von Ordnungsbehörden bei Notwendigkeit durchaus den Schlagstock einsetzen dürften. Natürlich sei die Polizei auch gefordert, wenn eine erhöhte Gefahrensituation vorliege, bei der mit massiver Gewalt zu rechnen sei. (vh)
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