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| Pressemitteilung vom 06.03.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Unternehmen im Visier: CEO-Fraud in Rheinland-Pfalz |
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| In Rheinland-Pfalz sind Unternehmen Ziel von Betrügern geworden, die sich als Führungskräfte ausgeben. Diese sogenannte CEO-Fraud-Masche zielt darauf ab, Mitarbeitende zur Überweisung großer Geldbeträge zu bewegen. |
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Rheinland-Pfalz. Bei der Betrugsmasche CEO-Fraud geben sich Kriminelle als Führungskraft eines Unternehmens aus, um Mitarbeitende mit Zahlungsvollmacht zur Überweisung erheblicher Summen zu verleiten. Die Täter nutzen gefälschte E-Mails oder Telefonate und haben oft detaillierte Kenntnisse über die Organisationsstruktur des Unternehmens und dessen Bankverbindungen. Diese Informationen beziehen sie aus Wirtschaftsberichten, dem Handelsregister oder sozialen Netzwerken.
Aktuell werden häufig Mitarbeitende aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen über WhatsApp kontaktiert. Die Betrüger treten unter der Identität einer Führungskraft auf und verwenden Fotos sowie andere erlangte Daten, um ihre falsche Identität glaubwürdig erscheinen zu lassen. Die Nachrichten setzen die Empfänger meist unter Zeitdruck, um die Zahlung hoher Geldbeträge zu erzwingen.
Handlungsempfehlungen für Geschäftsführende
Die Polizei rät Geschäftsführenden auf veröffentlichte Unternehmensinformationen zu achten und es zu vermeiden unnötige Details zu veröffentlichen. Außerdem wird empfohlen, Mitarbeitenden über CEO-Fraud zu informieren, sie zur Vorsicht und Überprüfung von ungewöhnlichen Transaktionsfragen zu ermutigen, sowie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen festzulegen.
Besteht der Verdacht auf CEO-Fraud, können sich Betroffene an die örtliche Polizeidienstelle wenden und verdächtige Nachrichten über das Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur melden.
Handlungsempfehlungen für Beschäftigte mit handelsrechtlicher Vollmacht
Beschäftigen wird geraten, ungewöhnliche Überweisungsaufträge sorgfältig zu überprüfen in dem sie sich beispielsweise Zahlungsaufforderungen direkt beim vermeintlichen Auftraggeber bestätigen lassen. Im Zweifelsfall sollten sie die jeweilige Person unter der bekannten Nummer angerufen werden, um sich den Sachverhalt bestätigen zu lassen. Zudem sollen sie sich an Sicherheitsverfahren halten und bei Druck nicht abweichen. Organisations-, Verfahrens- oder Sicherheitsinformationen des Tätigkeitsfeldes und Arbeitgebers sollen nicht in Sozialen Medien oder auf andere Weise preisgegeben werden.
Im Verdachtsfall wären Vorgesetzte, Revisions- oder andere interne Stellen direkt zu informieren. (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 06.03.2026 |
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