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Nachricht vom 20.03.2026
Rheinland-Pfalz
Alles, was Sie zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wissen müssen
Am 22. März steht in Rheinland-Pfalz die Landtagswahl an. Die Wahl entscheidet über die Zusammensetzung des Parlaments in Mainz und damit über die politische Ausrichtung der nächsten fünf Jahre. Doch wie genau läuft die Stimmabgabe ab?
Sachsen wählt den Bundestag. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpaMainz. Die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz haben am 22. März die Möglichkeit, das Landesparlament neu zu wählen. Der Landtag beschließt Gesetze, wählt den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Landesregierung. Doch wer darf wählen und wie funktioniert das Verfahren?

Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Wähler mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Alle Wahlberechtigten sollten bis zum 1. März eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Diese informiert über den Wahltermin, die Adresse und Öffnungszeiten des Wahllokals sowie dessen Barrierefreiheit. Auch Hinweise zur Beantragung der Briefwahl sind enthalten.

Bei der Stimmabgabe stehen zwei Stimmen zur Verfügung: Die Erststimme für die Wahlkreisvertretung im Landtag und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Menschen mit Behinderung können Unterstützung bei der Stimmabgabe erhalten. Der Landeswahlleiter betont, dass diese Hilfe nur nach den Wünschen des Wählers erfolgen darf. Auch Personen, die nicht lesen können, dürfen Unterstützung in Anspruch nehmen.

Für sehbehinderte Menschen gibt es spezielle Stimmzettelschablonen, die vom Landesblindenverband bereitgestellt werden. Diese Schablonen sind jedoch nicht in den Wahllokalen verfügbar, sondern müssen angefordert werden. Sie werden kostenlos an Betroffene ausgegeben. (dpa/bearbeitet durch Red)
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