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| Nachricht vom 30.03.2026 |
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| Wirtschaft |
| Forderung von Flugverspätung: Alles, was Passagiere wissen müssen |
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| RATGEBER | Eine Flugverspätung oder Annullierung am Flughafen ist ärgerlich, muss aber nicht stillschweigend hingenommen werden. Die betroffenen Passagiere können sich zwecks Entschädigung an die jeweilige Airline wenden - und je nach Flug mit bis zu 600 Euro rechnen. Dafür sollten sie sämtliche Belege aufheben. |
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Wann greift die Forderung von Flugverspätung?
Wie Fahrgäste der Bahn haben auch Fluggäste gewisse Rechte, wenn der gebuchte Flug ausfällt oder sich stark verspätet. Normalerweise wird ab zwei bis vier Stunden Verspätung (je nach Strecke) eine Ausgleichszahlung grundsätzlich möglich.
Wie hoch kann eine Forderung von Flugverspätung ausfallen?
In welchem Umfang die Entschädigung Flugverspätung im Einzelfall ausfällt, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Seriöse Portale wie Myflyright bieten beste Infos dazu. Üblicherweise stehen den Passagieren bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort bis zu 600 Euro zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke: So wird bei einer Strecke bis zu 1.500 km ein Betrag von 250 Euro erstattet, bei 3.500 km 400 Euro. Eine einmalige Rückzahlung von 600 Euro gibt es bei mehr als 3.500 km außerhalb Europas.
Zusätzlich können für Telefonate oder Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit die entsprechenden Kosten eingefordert werden. Bei 1.500 km langen Flügen müssen hierfür mindestens zwei Stunden Verspätung bestehen, bei 1.500 km bis 3.500 km drei und bei über 3.500 km vier Stunden.
Bei Verzögerungen des Abflugs von fünf Stunden und mehr dürfen sogar die kompletten Kosten des ursprünglichen Flugpreises verlangt werden.
An wen können sich Passagiere zur Forderung von Flugverspätung wenden?
Den Anspruch auf Entschädigung können Passagiere zum Beispiel vorab über den ADAC prüfen. Hier müssen lediglich die jeweiligen Eckdaten wie die Flugnummer, das Abflugdatum und der Flugstatus (verspätet, abgesagt oder planmäßig) eingetragen und ausgewählt werden. Anschließend wird ein Ergebnis angezeigt.
Wenn die Forderung berechtigt ist, sollten sich die Fluggäste direkt an die zuständige Airline wenden. Eine Zahlungsfrist von 14 Tagen zu setzen, ist hilfreich, um die Ansprüche bestimmend und zeitnah geltend zu machen. Sollte die Forderung nicht berücksichtigt werden, finden Passagiere unter anderem beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland eine Unterstützung.
Was muss bei einer Forderung von Flugverspätung beachtet werden?
In manchen Fällen greift die Entschädigungszahlung nicht. Dazu zählen in der Regel "außergewöhnliche Umstände", die nicht in den Händen der Fluggesellschaft lagen. Einige Beispiele sind
• ein Streik des Flughafenpersonals,
• eine Naturkatastrophe oder ein Unwetter, welches den sicheren Abflug verhindert,
• politische Aufstände oder ähnliche Unsicherheiten im Zielgebiet.
In diesen Situationen muss die Fluggesellschaft den Passagieren jedoch nachweisen, dass sie für den Grund der Annullierung oder Verspätung nichts kann. Auch, dass die Unannehmlichkeiten der Reisenden so gering wie möglich gehalten wurden, muss für sie nachvollziehbar sein.
Welche Nachweise brauchen die Fluggäste für die Forderung?
Am besten kümmern sich Passagiere schon im Akutfall darum, die perfekten Weichen für die Entschädigung zu stellen. Das heißt: Sobald sich eine Verspätung abzeichnet oder eine Annullierung erfolgt, sollte dies durch einen Ansprechpartner vor Ort schriftlich bestätigt werden. Mitreisende können gegebenenfalls als Zeugen befragt und erwähnt werden. Handelt es sich um eine Pauschalreise, ist ebenso der Veranstalter zu informieren.
Alle Belege, die in Zusammenhang mit der Flugverspätung oder Absage stehen, müssen aufbewahrt werden. Dazu gehören auch zum Beispiel die Quittungen für Mahlzeiten, die nur wegen der längeren Wartezeit am Flughafen eingenommen wurden.
Fazit: Forderung von Flugverspätung an bestimmte Bedingungen geknüpft
Um eine Entschädigung bei Flugverspätungen zu bekommen, sollten Passagiere die Gegebenheiten prüfen. In der Regel gibt es ab zwei Stunden bei kürzeren Strecken bzw. ab vier Stunden bei Langstreckenflügen eine Rückzahlung der Airline.
Lediglich bei unvermeidlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen kann sich die Fluggesellschaft auf diese berufen und den Ausgleich verweigern. Es lohnt sich, sämtliche Aspekte rund um die Verspätung zu dokumentieren und Entschädigungen vorab online zu prüfen. (prm) |
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| Nachricht vom 30.03.2026 |
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