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| Pressemitteilung vom 17.04.2026 |
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| Region |
| Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stoppt Windkraftprojekt im Westerwald |
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| Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat ein bedeutendes Urteil gefällt: Die Genehmigung für den Bau von Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald wurde aufgehoben. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Artenschutz in Deutschland haben. |
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Betzdorf-Dauersberg/Gebhardshain/Wissen. Am 16. April 2026 erklärte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald auf dem Hümmerich, einem Naturgebiet zwischen Betzdorf-Dauersberg, Gebhardshain und Wissen, für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Diese Entscheidung folgte einer Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die am 3. Januar 2025 beim Gericht in Koblenz eingereicht wurde. Die NI kritisierte, dass die von der Genehmigungsbehörde im Kreis Altenkirchen angeordneten Abschaltzeiten für den Rotmilan und Fledermäuse zu kurz seien und den naturschutzfachlichen Anforderungen sowie aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht genügten.
Urteil sei von bundesweiter Bedeutung
"Wir konnten es nicht zulassen, dass europaweit geschützte Arten noch nicht einmal in europäischen Vogelschutzgebieten ausreichend geschützt werden sollen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen als Genehmigungsbehörde ist ihrer Verpflichtung zum Artenschutz nicht nachgekommen. Das Urteil ist von bundesweiter Bedeutung und damit wegweisend in der zukünftigen Rechtsprechung", erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.
Bereits im Februar 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht die Genehmigungsbehörde verpflichtet, die Nebenbestimmungen so zu gestalten, dass die Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes unter die Schwelle der Erheblichkeit gesenkt würden. Dies sei jedoch laut Naturschutzinitiative e.V. in der erteilten Genehmigung nicht umgesetzt worden. (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 17.04.2026 |
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