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Pressemitteilung vom 08.05.2026
Region
Einheimische Hornissen unter Schutz - Vermeidung von Verwechslungen dringend geboten
Mit dem Eintreffen der warmen Monate tauchen auch die einheimischen Hornissen wieder vermehrt auf. Die Untere Naturschutzbehörde im Kreis Altenkirchen warnt eindringlich vor einer Verwechslung mit der Asiatischen Hornisse, denn die heimische Art ist nicht nur ungefährlich, sondern auch streng geschützt.
Grafik: Chat GPT (Kreisverwaltung Altenkirchen)Kreis Altenkirchen. Die einheimische Hornisse, die größte in Deutschland vorkommende Faltenwespenart, spielt eine bedeutende Rolle im ökologischen Gleichgewicht als effektiver Insektenjäger. Ein Volk kann gegen Ende des Sommers täglich bis zu 500 Gramm Insekten an seine Brut verfüttern und leistet damit einen Beitrag zur natürlichen Schädlingsbekämpfung, vergleichbar mit fünf Meisenfamilien.

Trotz weit verbreiteter Vorurteile sind die einheimischen Hornissen friedliche Tiere, die Menschen nicht angreifen, solange ihr Nest nicht gestört wird. Stiche sind selten und erfolgen meist nur bei unmittelbarer Bedrohung des Nests. Aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung stehen sie unter besonderem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das bedeutet, dass es verboten ist, die Tiere zu töten oder ihre Nester ohne Genehmigung zu entfernen.

Im Gegensatz dazu stellt die Asiatische Hornisse, eine invasive Art, eine Bedrohung für die Biodiversität dar. Sie ist kleiner und dunkler als die einheimische Hornisse und gefährdet insbesondere Honigbienen, indem sie diese gezielt jagt. Eine Eindämmung ihrer Ausbreitung ist daher wichtig.

Vor jeglicher Maßnahme an einem Hornissennest muss genau geprüft werden, um welche Art es sich handelt. Eine ungerechtfertigte Entfernung kann rechtliche Konsequenzen haben. Bei Unsicherheiten sollten Betroffene die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren, um mögliche Schritte abzuklären. PM/Red
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