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Nachricht vom 11.05.2026
Rheinland-Pfalz
Banküberfall in Sinzig: Täter mit Schusswaffe auf der Flucht
Nach einem dramatischen Vorfall in einer Bank in Sinzig, Rheinland-Pfalz, sind die Täter weiterhin flüchtig. Neue Details zu dem Verbrechen werfen ein Licht auf die Geschehnisse.
Geiselnahme in einer Bank im rheinland-pfälzischen Sinzig. Foto: Thomas Frey/dpaSinzig. Wenige Tage nach einem Großeinsatz der Polizei an einer Bank im rheinland-pfälzischen Sinzig (wir berichteten) kommen neue Informationen ans Licht. Ein Täter soll eine Schusswaffe vorgehalten haben, um einen Bankmitarbeiter und einen Mitarbeiter eines Geldtransportunternehmens unter seine Kontrolle zu bringen und sie in den Tresorraum der Bank zu sperren. Das teilten die Polizei und die Staatsanwaltschaft Koblenz gemeinsam mit. Inzwischen könne davon ausgegangen werden, dass der oder die Täter bereits vor dem Eintreffen der Beamten mit dem erbeuteten Behälter voller Bargeld geflüchtet seien, hieß es. Eine Flucht könne ausgeschlossen werden, nachdem die Einsatzkräfte die Bank umstellt und die Innenstadt weiträumig gesperrt hatten. Zur Frage, wie viel Geld erbeutet wurde, machten die Behörden bislang keine Angaben. Dabei bleibt unklar, wer der Täter ist und ob er alleine gehandelt hat. Auch an der bisherigen Beschreibung der Person halten die Beamten fest: etwa 1,80 Meter groß und mit einer netzähnlichen, weißen Kopfbedeckung. Die Ermittlungen laufen, dazu gehören Zeugenbefragungen und die Auswertung der gesicherten Spuren.

Was war passiert? Zunächst war die Polizei am Freitagmorgen von einer Geiselnahme ausgegangen, nachdem sie durch einen automatisierten Alarm zur Bankfiliale in Sinzig gerufen worden war. Die Einsatzkräfte konnten nicht ausschließen, dass die möglichen Geiselnehmer noch in der Bank waren - Zeugenaussagen hätten darauf hingedeutet. Eine Kontaktaufnahme zu einem Täter habe jedoch zu keinem Zeitpunkt stattgefunden, stellten die Beamten in der Mitteilung erneut klar. Ein Spezialeinsatzkommando drang schließlich in das Gebäude ein, befreite die zwei Personen unverletzt, stieß aber nicht auf Verdächtige. Nach den derzeitig vorliegenden Informationen wird das Ermittlungsverfahren den Angaben nach wegen schwerer räuberischer Erpressung sowie wegen Freiheitsberaubung geführt. Diese Einordnung sei vorläufig, da noch weitere Erkenntnisse durch Befragungen und Zeugenaussagen hinzukommen könnten. (dpa/bearbeitet durch Red)
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