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| Nachricht vom 12.05.2026 |
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| Fusionsvereinbarung unterzeichnet: „Ehe“ von Peterslahr und Eulenberg rückt näher |
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| Eine freiwillig einzugehende „Ehe“ ist um vieles besser als eine, die erzwungen wird: Getreu diesem Motto schließen die Ortsgemeinden Peterslahr und Eulenberg den „Bund fürs Leben“, der offiziell zum 1. Januar 2027 vollzogen werden soll. Die Fusionsvereinbarung wurde im Saal des Flammersfelder Rathauses unterzeichnet. |
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Peterslahr/Eulenberg. Zur Nachahmung empfohlen: Die freiwillige „Hochzeit“ der beiden Ortsgemeinden Peterslahr und Eulenberg zum 1. Januar 2027 („Familiennname“ dann nur noch Peterslahr) ist nach der ebenfalls ohne Zwang zustande gekommenen „Heirat“ der beiden Ortsgemeinden Neitersen und Obernau (nur noch Neitersen) am 1. Januar 2021 das zweite Kapitel, um kommunale Strukturen zu verschlanken, was in der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld mit ihren derzeit noch 67 Ortsgemeinden dringend erforderlich ist. Einen weiteren Schritt auf dem Weg zum „Traualtar“ vollzogen am frühen Montagabend (11. Mai) im Flammersfelder Rathaus die beiden Ortsbürgermeister Michael Liedigk (Peterslahr) und Bianca Jagusch (Eulenberg) mit der jeweiligen Unterzeichnung der Fusionsvereinbarung. Zum Abschluss des Prozesses fehlt nun noch ein Landesgesetz, das das neue Bündnis sanktioniert, so dass es zu Beginn des nächsten Jahres greifen kann. Vorausgegangen waren zahlreiche Beratungen über eine Zusammenlegung. Dem Gespräch der beiden Ortsbürgermeister mit Vertretern der VG-Verwaltung im Ministerium des Innern und für Sport in Mainz schloss sich am 13. April eine gemeinsame Einwohnerversammlung an. Die beiden Ortsgemeinderäte stimmten schließlich in Sitzungen am 22. und 27. April dem Abschluss der Fusionsvereinbarung zu. Im nächsten Schritt wird der Antrag auf Gebietsänderung über die Kommunalaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) an das Land Rheinland-Pfalz gerichtet. Peterslahr wird nach der Eingliederung des kleinen Nachbarn 383 Einwohner haben (Stand am 31. Dezember 2025: Peterslahr 331 und Eulenberg 52 Einwohner). Die erforderlichen Neuwahlen des Ortsbürgermeisters und des Ortsgemeinderates könnten am 11. April 2027 über die Bühne gehen. Dieser Termin ist auch angedacht, um den Nachfolger von Landrat Dr. Peter Enders (Amstzeit endet am 31. August 2027) zu bestimmen und zu klären, wer die VG Altenkirchen-Flammersfeld vom 1. Januar 2028 an führt, da die erste achtjährige Amtszeit von Bürgermeister Fred Jüngerich am 31. Dezember 2027 ausläuft.
„Außergewöhnlicher Moment“
„Das ist ein außergewöhnlicher Moment“, sagte Jüngerich, Peterslahr und Eulenberg würden schon lange miteinander liebäugeln, „Zwangsehen sind suboptimal, die Freiwilligkeit ist die bessere Option. Als Verwaltung sind wir sehr dankbar über sinnvolle Zusammenschlüsse. Wir sparen Aufwand sein.“ Eine größere Kommune zu schaffen helfe in der Verwaltung schon. Das Land erachte solche Zusammenschlüsse als sinnvoll wie die der beiden VGs Altenkirchen und Flammersfeld und der OGs Neitersen und Obernau. Zudem gebe es 200 Euro pro Einwohner als „Entschuldungshilfe, um zunächst einmal die Liquiditätskredite auf Null zu senken. Darüber hinaus bleibt auch noch was übrig“, fügte er an und sprach sich ganz klar für das rheinland-pfälzische kommunale System von Landkreisen über Verbandsgemeinden bis hin zu Ortsgemeinden aus – im Vergleich beispielsweise zu Nordrhein-Westfalen oder Hessen, wo es anders aufgebaut sei. „Eulenberg und Peterslahr sind schon immer irgendwie miteinander verbunden“, merkte Liedigk an, „als größere Gemeinde hat man mehr Schlagkraft.“ In ferner Zeit, so schwebte ihm vor, sei es denkbar, die gesamte Lahrer Herrlichkeit zu vereinigen. Ob er das jedoch erlebe, ließ Liedigk offen. „Wir haben zügig miteinander gesprochen“, blickte Jagusch auf die vergangenen Monate zurück, „und sind uns schnell einig geworden. Wir freuen uns, wie wir es geschafft haben.“
Auszüge aus der Fusionsvereinbarung
Einige wichtige Punkte aus der Fusionsvereinbarung – Präambel: „...Der freiwillige Zusammenschluss der Ortsgemeinden Eulenberg und Peterslahr selbst bedarf grundsätzlich keiner gesetzlichen Regelung. Gleichwohl soll die Gebietsänderungsmaßnahme gesetzlich geregelt werden. Denn im Zusammenhang mit ihr werden Festlegungen getroffen, für die gesetzliche Regelungen durch den Landesgesetzgeber oder behördliche Entscheidungen erforderlich sind. Dies gilt … für die Festlegung, dass aus Anlass der freiwilligen Gebietsänderungsmaßnahme der umgebildeten Ortsgemeinde Peterslahr eine Zuweisung von Seiten des Landes in Höhe von 80.000 Euro gewährt wird.“ Paragraf 1: „(1) Die Ortsgemeinde Eulenberg wird zum 1. Januar 2027 aufgelöst. Gleichzeitig wird ihr Gebiet in die Ortsgemeinde Peterslahr eingegliedert. (2) Die umgebildete Ortsgemeinde führt weiterhin den Namen Peterslahr.“ Paragraf 2: „(1)Die Amtszeiten der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Eulenberg sowie des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Eulenberg enden zum 31. Dezember 2026. (2) Der Ortsgemeinderat der umgebildeten Ortsgemeinde Peterslahr wird ab dem 1. Januar 2027 bis zur konstituierenden Sitzung des nach § 3 neu zu wählenden Ortsgemeinderats um zwei Mitglieder des Ortsgemeinderats der aufgelösten Ortsgemeinde Eulenberg erweitert. … Die Wahlzeit des Ortsgemeinderats der umgebildeten Ortsgemeinde Peterslahr endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Wahlen nach § 3 durchgeführt werden. (3) Die Amtszeit des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Peterslahr entspricht der Dauer der Wahlzeit des Ortsgemeinderats. Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Peterslahr bleibt bis zur Ernennung seiner im Rahmen der Wahlen nach § 3 gewählten Nachfolgerin bzw. seines im Rahmen der Wahlen nach § 3 gewählten Nachfolgers im Amt. (4) Auf die Bildung eines Ortsbezirks sowie die Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für den Ortsteil Eulenberg wird verzichtet.“ Paragraf 3: „(1) Die ersten Wahlen des Ortsgemeinderats und der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeister der umgebildeten Ortsgemeinde Peterslahr finden in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2027 statt.“ (2) Die nächsten Wahlen des Ortsgemeinderats und der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters der umgebildeten Ortsgemeinde Peterslahr finden gleichzeitig mit den laut Kommunalwahlgesetz festzusetzenden Kommunalwahlen in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2029 statt.“ Paragraf 6: „Die beiden Ortsgemeinden Eulenberg und Peterslahr führen jeweils ein eigenes Wappen. Aus Gründen des freiwilligen Zusammenschlusses der beiden Ortsgemeinden hat der Ortsgemeinderat der umgebildeten Ortsgemeinde Peterslahr bis zum 30. Juni 2029 über die Änderung des Wappens der umgebildeten Ortsgemeinde Peterslahr zu beraten und zu beschließen.“ Paragraf 7: „Wegen der Gebietsänderung wird die Kreisstraße im Gebiet der bisherigen Ortsgemeinden Eulenberg und Peterslahr nicht abgestuft.“ Apropos Straße: Da der Name Bergstraße in beiden Gemeinden vorhanden ist, wird diese in Eulenberg in Eulenberger Straße umbenannt.
Mammutaufgabe der VG-Verwaltung
Die Verwaltung der VG sieht sich dank derzeit 67 Ortsgemeinden, die sie unter ihren Fittichen hat, einem immensen Berg an Aufgaben gegenüber. Deshalb ist ihr sehr daran gelegen, dass sich Kommunen zusammenschließen, um die Last ein wenig zu lindern. In 28 Ortsgemeinden lebten am Stichtag 31. Dezember 2025 weniger als 300 Einwohner. Ist eine solche zerstückelte Struktur überhaupt noch zeitgemäß, geschweige denn administrativ zu händeln? Derzeit erarbeitet die Verwaltung einen Ansatz, um mit finanziellen Zuwendungen (neben denen, die vom Land gezahlt werden können) Fusionen zu forcieren – denn (Auszug aus einer ersten Beschlussvorlage über zu zahlende VG-Prämien): „Die aktuelle Struktur der VG mit einer Vielzahl kleiner Ortsgemeinden führt zunehmend zu finanziellen, organisatorischen und personellen Herausforderungen: Vor Ort zeigt sich bisweilen eine ansteigende eingeschränkte Handlungsfähigkeit kleiner Ortsgemeinden bei der Umsetzung von Investitionen und Projekten. Zum Teil stellt auch bereits die Unterhaltung des vorhandenen Infrastrukturvermögens (Straßen, Wirtschaftswege, Brücken, Dorfgemeinschaftshäuser, Sport-/Spielplätze, etc.) bzw. der Ausgleich des Ergebnishaushaltes allgemein eine Herausforderung vor Ort dar. Parallele Gremienstrukturen bedingen daneben einen hohen Verwaltungs-, Sitzungs- und Betreuungsaufwand für die Verwaltung bei gleichzeitig sinkenden Ressourcen. Zusätzliche und stets wachsende Anforderungen in nahezu allen die Ortsgemeinden betreffenden Bereichen beschwören darüber hinaus die Gefahr einer sich reduzierenden Effizienz in der Aufgabenerledigung herauf. Nicht zuletzt gestaltet sich auch die Besetzung ehrenamtlicher Mandate (insbesondere der Ortsbürgermeister/-innen) zusehends schwieriger. Freiwillige Zusammenschlüsse bieten letztlich die Möglichkeit, die kommunale Selbstverwaltung sowie die Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinden langfristig zu sichern, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, die Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde zu stärken und finanzielle Vorteile durch die Inanspruchnahme von Landesförderungen für den Zusammenschluss zu nutzen.“ (vh) |
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