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Nachricht vom 29.05.2026
Rheinland-Pfalz
Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Geschäftsführerwechsel nach Kritik
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz steht nach anhaltender Kritik vor einer Neuaufstellung der Geschäftsführung. Der bisherige Geschäftsführer wird die Kammer verlassen, während ein Interimsgeschäftsführer bereits feststeht.
Pflege. Foto: Christoph Schmidt/dpaMainz. Inmitten nicht abreißender Kritik hat die Pflegekammer Rheinland-Pfalz angekündigt, ihre Geschäftsführung neu zu organisieren. David Dietz, der bisherige Geschäftsführer, wird die Kammer verlassen, wie in Mainz mitgeteilt wurde. Ab dem 1. Juni soll Thorsten Müller, Diplom-Pflegewirt aus Ludwigshafen, vorübergehend die Leitung der Geschäftsstelle übernehmen. Die Pflegekammer erklärte, dass unterschiedliche strategische Vorstellungen zur künftigen Ausrichtung zwischen Vorstand und Dietz der Grund für dessen Abgang seien. Man habe sich einvernehmlich und in freundschaftlicher Atmosphäre entschieden, getrennte Wege zu gehen.

Seit vielen Monaten äußern zahlreiche Mitglieder Kritik an der Arbeit der seit 2016 bestehenden Kammer. Sie fühlen sich nicht ausreichend vertreten und sind unzufrieden mit der Pflichtmitgliedschaft. Unmut entstand zudem durch den vorzeitigen Abbruch einer Mitgliederbefragung aufgrund technischer Probleme, was die Existenz der Kammer infrage stellte. Zusätzlich hatte das Verwaltungsgericht Koblenz Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Erhebung von Kammer-Mitgliedsbeiträgen für 2025 stattgegeben und erhebliche Mängel im Vorgehen der Kammer festgestellt.

Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD), dessen Ministerium bis zur Neustrukturierung der Ministerien nach der Landtagswahl die Rechtsaufsicht führte, forderte im Frühjahr ein Zukunftskonzept von der Kammerspitze. Nachdem erste Unterlagen als unzureichend bewertet wurden, verschärfte sich der Ton und es wurde eine Nachfrist gesetzt. Ende April warnte das Ministerium, sollten die erforderlichen Schritte zur Aufarbeitung der Gerichtsurteile und der aktuellen Situation nicht ausreichend konkretisiert werden, könnten Maßnahmen durch die Rechtsaufsicht oder einen Beauftragten erforderlich sein. Dies könnte bedeuten, dass dem Vorstand der Kammer eine externe Person vorgesetzt wird. (dpa/bearbeitet durch Red)
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