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| Nachricht vom 07.06.2026 |
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| Region |
| Rund um Altenkirchen: Sanierungen von Brücken und Straßen bleiben Hängepartien |
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| Es dauert und dauert und dauert: Infrastrukturprojekte rund um Altenkirchen, die mit Straßen überörtlichen Charakters zu tun haben, benötigen immens viel Zeit. Der erforderliche Neubau zweier Talbrücken im Verlauf der Umgehung (B 256) kommt kaum in die Puschen, die Sanierung der Kölner Straße (B 8) ebenso nicht, und Markierungen auf Fahrbahnen fehlen an vielen Stellen. |
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Altenkirchen. Von Mainz aus betrachtet ist der Norden des Landes mit dem Kreis Altenkirchen immens weit weg. Ergeben sich dadurch für das AK-Land Nachteile, wenn es um Projekte geht, die die Straßeninfrastruktur betreffen? Ist Entscheidungsträgern die Grenzregion zu Nordrhein-Westfalen gar piepegal, wobei sie vor grauer Vorzeit schon einmal als „Sibirien von Rheinland-Pfalz“ bezeichnet wurde? Zudem reitet der Amtsschimmel ohne Unterlass weiter. Beispiele aus Altenkirchen geben beredtes Zeugnis darüber, wie wichtige Vorhaben, die womöglich sogar Abhilfe für eine gewisse Gefahr schaffen würden, auf die lange Bank geschoben werden:
1. Schon im Jahr 2020 erklärte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez, dass es der Erbach- mit einer Länge von rund 140 Metern und der Lehwiesetalbrücke (Länge rund 335 Meter) im Verlauf der Umgehungsstraße an den Kragen gehen soll. Abriss und Neubau der beiden Querungen im Zuge der B 256 zwischen den Anschlussstellen Kump- und Siegener Straße hieß die Parole - verständlicherweise, denn beide Betonkonstruktionen datieren aus Mitte der 1970er-Jahre, als der erste Abschnitt der City-Umfahrung zwischen Hoch- und Kölner Straße Realität wurde, so dass beide folgerichtig - wie in Deutschland beinahe jede Brücke - marode sind. Knapp vier Jahre später machen nunmehr neue Verkehrszeichen deutlich, dass die Tragfähigkeit wohl eingeschränkt ist. Als Provisorium soll das Bauwerk Hilfsunterstützungen erhalten, um die Belastung abzufangen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Seit dieser Ankündigung sind wiederum gut 18 Monate vergangen. Logisch, dass sich nichts getan hat. Der LBM antwortet auf eine erneute Anfrage des AK-Kuriers: „Die Talbrücke ,Lehwiese’ im Zuge der B 256 bei Altenkirchen soll Hilfsunterstützungen erhalten. Um dies zu realisieren, ist ein Eingriff in nicht bundeseigene Grundstücke sowie Natur und Landschaft erforderlich, welcher mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Behörden abzustimmen ist. Derzeit laufen die Grunderwerbsverhandlungen und die Vorbereitung des Baurechtsverfahrens. Eine seriöse Aussage zum Baubeginn ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin ist ein Ersatzneubau der Talbrücke sowie der benachbarten ,Erbachtalbrücke’ zur Realisierung eines Zusatzfahrstreifens geplant. Nach jetzigem Stand sollen beide Brücken in Parallellage hergestellt und später in die Endlage verschoben werden. Detailplanungen hierzu liegen noch nicht vor.“ Dass hin und wieder schnell gehandelt werden muss, zeigt das Beispiel der Bonner Nordbrücke (Autobahn), die wegen struktureller Schäden bis auf Weiteres ganz gesperrt worden ist ...
2. Die Kölner Straße in der Ortslage Altenkirchen zwischen Auf- und Abfahrten zur Umgehungsstraße und der Kreuzung mit der L 267 soll, so wird seit Jahren dargestellt, saniert werden. Zugegeben, das Projekt hat es „in sich“ dank Anbindungen zahlreicher Gewerbebetriebe und Durchgangsverkehr auf der B 8 und der L 267 (Richtung Puderbach). Der LBM, in dessen Händen die Planung liegt, erklärt: „Die Fahrbahn im Bereich der Kölner Straße innerhalb der OD Altenkirchen sollte im Jahr 2023 im Bestand saniert werden. Wünsche der Stadt und Verbandsgemeinde zur Verbesserung der Nebenanlagen sowie der Fahrbahn hinsichtlich des Fuß- und Radverkehrs konnten im Zuge dessen nicht umgesetzt werden, weshalb eine Planung erstellt werden sollte. Hierfür muss zunächst die Fertigstellung des Verkehrsgutachtens, welches in Zusammenarbeit zwischen LBM Diez und der Stadt Altenkirchen erstellt wird, als Planungsgrundlage abgewartet werden. Die Verkehrsuntersuchung wird voraussichtlich in diesem Jahr abgeschlossen, sodass die Projektvorbereitungen im LBM Diez bereits begonnen haben. Die Vermessung kann in diesem Sommer erfolgen. Wenn diese vorliegt, ist – in Abstimmung mit der Stadt Altenkirchen – ein Konzept sowie die Planung des Streckenzuges auszuarbeiten.“ Ach ja, ist der innerörtliche Sektor irgendwann mal abgearbeitet, können die Baumaschinen gleich ein wenig weiter nach Westen fahren, um den Bereich zwischen dem Abzweig nach Helmenzen und dem gerade fertigstellten Sanierungsstart bzw. -ende aufzupäppeln.
3. Fehlende Straßenmarkierungen in Altenkirchen werden seit Jahren angeprangert. Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz spricht von einem „Dauerthema“. Geklärt werden sollte, ob der LBM gerichtlich wegen Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht belangt werden kann. Gegenüber dem AK-Kurier gab die Behörde vor wenigen Wochen diese Stellungnahme ab: „Im Stadtgebiet Altenkirchen sind in diesem Jahr an folgenden Streckenabschnitten Erneuerungen der Fahrbahnmarkierungen vorgesehen: Kölner Straße, Quengelstraße (beide B 8) und Rathausstraße (K 151) einschließlich der Abbiegespuren in den Knotenpunkten.“ Die Fahrbahnmarkierungen würden im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Altenkirchen in einem regelmäßigen Turnus erneuert. Und auch darauf hebt die Behörde ab: „Wir möchten noch den Hinweis geben, dass Markierungsarbeiten stark witterungsabhängig sind und nur bei mehrtägiger Trockenheit und entsprechenden Temperaturen durchgeführt werden können.“ Nur ganz am Rande: Das Wetter war in den ein wenig weiter zurückliegenden Tagen gewiss so gut, dass Kennzeichnungen hätten aufgebracht werden können. Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, dass der LBM sich mit der Firma, die Aufträge dieser Couleur für ihn abarbeitet, überworfen habe. Eine Fahrt über Straßen des Westerwaldkreises beweist, dass den Unternehmen die weiße Farbe bei weitem noch nicht ausgegangen ist. Zahlreiche Malerarbeiten zeugen von aktueller Auffrischung. Auf Geheiß der Stadt soll der LBM erneut angeschrieben und auf den Umstand der „blanken“ Straßen hingewiesen werden. Bezweifelt werden darf durchaus, dass solch eine Erinnerung überhaupt Früchte trägt!
4. Die Landesstraße 267 ist in der Ortslage von Altenkirchen zwischen Einmündung Bergstraße und „Süße Ecke“ eine „Löcher- und Buckelpiste“, wie sie im Buche steht. Gleiche Bezeichnung gilt für den Abschnitt zwischen Kumphof und Übergang in die K 40, die seinerseits vor wenigen Jahren saniert und die gegenüber der Landesstraße (Abzweig Richtung Kettenhausen) sinnvollerweise vorfahrtsberechtigt wurde. Schon vor der Landtagswahl 2016 hatte der ehemalige MdL Thorsten Wehner (SPD) im Vorgeplänkel zum Urnengang eine Sanierung des Bereichs Kumphof und damaligem Abzweig der K 40 großspurig als „Wahlgeschenk“ angekündigt. Passiert ist, Sie ahnen es, natürlich nichts … (vh) |
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| Nachricht vom 07.06.2026 |
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