AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 15.06.2026
Region
Kreistag: Warten auf Okay für Landratswahltermin – Verfügter Hausabriss nach Brand gestoppt
Es kommt auf die Betrachtung an: Sind acht Jahre eine lange oder eine kurze Zeitspanne? Für Dr. Peter Enders endet eine solche als Landrat am 31. August 2027. Also muss ein Nachfolger bestimmt werden, der, so der einhellige Vorschlag des Kreistages, am 11. April 2027 gewählt werden soll. Enders darf nicht mehr kandidieren.
Ein neuer Chef wird seinen Posten in der Altenkirchener Kreisverwaltung am 1. September 2027 antreten. (Foto: vh)Altenkirchen. Die Zeit vergeht wie im Fluge: Die Redewendung trifft gewiss auf viele Lebenslagen zu. Ob auch Landrat Dr. Peter Enders (CDU/67) sie für sich unterschreibt, muss er selbst beantworten vor dem Hintergrund, dass seine Amtszeit am 31. August 2027 zu Ende geht und er eine zweite aufgrund der Altersbestimmung nicht antreten darf. Deswegen werden in diesen Tagen die ersten Weichen für die Neuwahl des Oberhauptes im AK-Land gestellt. Der Altenkirchener Kreistag verabschiedete in seiner Zusammenkunft am späten Montagnachmittag (15. Juni) einstimmig den Vorschlag, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) den 11. April 2027 als Termin für den Urnengang vorzuschlagen, der den Nachfolger von Enders bestimmen soll. Termin für eine eventuelle Stichwahl soll der 2. Mai 2027 sein. Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 war Enders mit 54,9 Prozent der abgegebenen Stimmen in Urwahl zum Landrat des AK-Landes gewählt worden und folgte seinem Parteikollegen Michael Lieber nach. Zu beachten ist Grundsätzliches: Scheidet ein Landrat wegen Ablaufs seiner Amtszeit oder Eintritts in den Ruhestand aus, so ist dessen Nachfolger frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen; etwaig notwendige Stichwahlen haben binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl stattzufinden. Somit kommt der Zeitraum vom 30. November 2026 bis zum 31. Mai 2027 für die Wahl in Betracht. Bei der Entscheidung des Wahltermins sollten besondere Umstände wie allgemeine Urlaubszeit, sakrale und profane Feiertage und Ereignisse im Bereich der Verbandsgemeinden berücksichtigt werden. Der Wahltermin sollte daher möglichst nicht in den Ferien (Osterferien in Rheinland-Pfalz vom 22. März bis 2. April 2027) liegen. Ebenfalls sind Wahltermine nach gesetzlichen Feiertagen bzw. Brückentagen problematisch (Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonn- und Pfingstmontag, Fronleichnam), da viele Wahlberechtigte die verlängerten Wochenenden für Urlaube nutzen und viele Feste und Veranstaltungen in den Gemeinden vor Ort stattfinden.

ADD spielt offenbar mit
Der Termin 11. April 2027 wurde bereits per E-Mail der ADD vorgeschlagen, die mitteilte, dass ihrerseits keine Bedenken bestünden. Darüber hinaus muss die Stelle des Landrats spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich ausgeschrieben werden. Sollte der avisierte Wahltermin durch die ADD bestätigt werden, so hat die öffentliche Ausschreibung spätestens bis zum 1. Februar 2027 zu erfolgen. Sie wird im „Staatsanzeiger“ und auf der Homepage des Kreises erscheinen, wie das Gremium ebenfalls einstimmig für gut befand. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde zudem geprüft, ob die Wahl des Landrates mit einer anderen Wahl gemeinsam durchgeführt werden kann. Erfahrungsgemäß führt eine solche Zusammenlegung zu einer höheren Beteiligung. Europa-, Bundes- oder Landtagswahlen kommen nach derzeitigem Stand im Jahr 2027 nicht in Betracht, so dass lediglich die turnusmäßige Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld sich anbietet. Die ebenfalls achtjährige Amtszeit von Fred Jüngerich endet am 31. Dezember 2027, sodass die Wahl im Zeitraum vom 1. April 2027 bis zum 30. September 2027 stattfinden muss. Der Zeitraum vom 1. April bis 31. Mai überschneidet sich und würde für beide Wahlen „passen“.

Hausabriss: Widerspruch gegen Beseitigungsverfügung
Noch werden keine Bagger anrollen, um das durch einen Brand beschädigte Haus in der Bahnhofstraße 36/36 a dem Erdboden gleichzumachen. Zwar beauftragten die Mitglieder der Zusammenkunft auf der Grundlage einer Ersatzvornahme (Maßnahme, bei der eine Handlung auf Kosten des Pflichtigen durch die Verwaltung oder einen Dritten durchgeführt wird, wenn dieser seiner Pflicht nicht nachkommt) einstimmig die Firma Gebrüder Schmidt Bauunternehmen AG (Kirchen-Freuburg), den Abriss für 116.382 Euro durchzuführen, seit Montag (15. Juni) liegt jedoch ein Widerspruch gegen die Beseitigungsverfügung vor, der zunächst einmal rechtlich bewertet werden muss. Die Information zur Beschlussvorlage erklärte: „Nach einer bereits erfolgten Ersatzvornahme durch die Kreisverwaltung im Jahr 2024, bei der das gesamte Dachgeschoss des Gebäudes entfernt wurde und einem darauffolgenden Abriss der rechten Haushälfte (36 a) durch den Eigentümer selbst, wurden von beiden Eigentümern keinerlei Maßnahmen zur Sicherung des restlichen Gebäudes ergriffen. Aufgrund der anhaltenden Witterungseinflüsse und der lediglich provisorischen Sicherung des Daches mit einer einfachen Plane kann ein weiterer Wassereintritt in das Gebäude nicht ausgeschlossen werden. Die bereits sichtbaren Schäden aufgrund der Feuchtigkeit lassen eine erhebliche Verschlechterung der Bausubstanz befürchten. Bereits bei einer Sichtprüfung wurden eingestürzte Deckenteile sowie massive Schäden im Gebäudeinneren festgestellt. Diese Anzeichen deuten auf eine akute Gefährdung und einen fortschreitenden Verlust der Standsicherheit hin. Es bestehen gravierende Zweifel an der Standsicherheit des Gebäudes. Der Eigentümer der Haushälfte 36 a wurde aufgefordert, einen Standsicherheitsnachweis vorzulegen – allerdings kam er dieser Aufforderung nicht nach. Ein Umkippen oder plötzlicher Zusammenbruch infolge von Feuchtigkeit, Fäulnis oder Zusatzlasten durch Wasseransammlungen auf dem Dach kann daher nicht ausgeschlossen werden. Die Gebäudesubstanz verschlechtert sich fortschreitend, und die Gefahr, die von dem Gebäudeteil ausgeht, nimmt rapide zu. Es ist daher ungewiss, ob die Gebäudehälfte die Anforderungen an die dauerhafte Standsicherheit erfüllt. Der Eigentümer der verbliebenen Haushälfte wurde bereits mit Anhörung und entsprechender Rückbauverfügung dazu aufgefordert, den Abbruch des Gebäudes freiwillig vorzunehmen. Eine Rückmeldung innerhalb der gesetzten Frist erfolgte nicht. Die erforderliche Androhung der Ersatzvornahme wurde in der bauaufsichtlichen Verfügung vom 7. Mai 2026 unter Fristsetzung bis zum 12. Juni 2026 vorgenommen. Da der Eigentümer des Gebäudes die Arbeiten nicht fristgerecht durchgeführt hat, muss die Bauaufsicht der Kreisverwaltung nun aufgrund der konkreten Gefahr für Leib und Leben der Nutzer der Fußgängerzone durch die fehlende Standsicherheit des Gebäudes tätig werden und den Abbruch bis Oberkante Kellerdecke mittels Ersatzvornahme durchführen lassen. Die Kosten für die Arbeiten werden nach Abschluss dieser von dem Eigentümer der verbliebenen Haushälfte mittels Leistungsbescheid angefordert.“

Kindertagespflege besser entlohnen
Auf knapp 178.700 Euro belaufen sich die Mehrkosten für den Kreis, um in der Kindertagespflege die handelnden Menschen (rund 50) finanziell ein wenig besser zu stellen, wogegen es keine Einwände gab. In diese Überlegungen spielten auch der deutliche Anstieg der Inflation und das Plus der allgemeinen Lebenshaltungskosten hinein wie auch die Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Nunmehr wird geeigneten Kindertagespflegepersonen zur Anerkennung der Förderungsleistung künftig ein Betrag in Höhe von 5,30 Euro pro Stunde (bislang 4,40 Euro) gezahlt. Die Ausfalltage (bisher 25 pro Jahr) werden auf 30 Tage aufgestockt. Ferner soll die bis dato geltende Einmalzahlung von 100 Euro für die Ausstattung der Kindertagespflegestelle dahin gehend geändert werden, dass eine jährliche Ausstattungspauschale in Höhe von 50 Euro beantragt werden kann. Zudem werden 50 Euro als Pauschale für die Übernahme einer Praktikantin oder eines Praktikanten gezahlt. Einerseits werde so das Engagement Kindertagespflegepersonen honoriert, andererseits die Ausbildung neuer Anbieter in diesem Segment sichergestellt, hieß es in der Information zur Beschlussvorlage. Nichts eingewendet wurde gegen die Implementierung einer Interessenvertretung der Kindertagespflegepersonen im Jugendhilfeausschuss des Kreistages. Vorausgegangen waren Gespräche, in denen Vorschläge unterbreitet worden waren, wie sich aus Sicht dieses Personenkreises Arbeitsbedingungen verbessern lassen könnten. Daraus hatte sich die Idee ergeben, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Tagespflegepersonen einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss zuzugestehen. Die Satzung des Jugendamtes wurde folgerichtig um diesen Passus erweitert.

Kooperation mit REK genehmigt
Die geplante interkommunale Zusammenarbeit des Abfallwirtschaftsbetriebs des Kreises Altenkirchen mit der Rheinischen Entsorgungs-Kooperation (REK) mit Sitz in Bonn (Mitglieder sind die Stadt Bonn und die Kreise Rhein-Lahn, Neuwied, Ahrweiler und Rhein-Sieg) wurde ohne ablehnende Haltung verabschiedet. Vom 1. Januar 2027 werden der REK die Aufgaben der Entsorgung der im Gebiet des Landkreises Altenkirchen angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten (gemischte Siedlungsabfälle) sowie Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen übertragen. Von der Übertragung ausgenommen ist die Einsammlung und Beförderung dieser Art von Müll im AK-Land. Darüber hinaus umfasst die Kooperation die Verwertung der zwischen Willroth und Mudersbach angefallenen und überlassenen Bioabfälle, soweit diese nach der Abfallsatzung des Landkreises Altenkirchen über die zur Verfügung gestellten Bioabfallbehälter (braune Tonne) bereitzustellen sind mit dem Beginn am 1. Januar 2029.

Umsetzungskonzept gebilligt
Das regionale Umsetzungskonzept des Landkreises Altenkirchen zum Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“, dem der Kreisausschuss und die Bürgermeister der Verbandsgemeinden jeweils bereits ihren Segen erteilt hatten, fand bei drei Enthaltungen und einer Nein-Stimme mehrheitlich das „Go“. Insgesamt entfällt auf den Kreis ein Regionalbudget in Höhe von 113.053.415 Euro, das sich Verbandsgemeinden und Kreis im Verhältnis 55:45 Prozent (62.179.378:50.874.036 Euro) teilen. Die Teilbeträge für die VG richten sich jeweils nach deren Einwohnerzahl – Altenkirchen-Flammersfeld 17.179.760 Euro (Einwohner 36.662), Betzdorf-Gebhardshain 12.549.027 (26.780), Daaden-Herdorf 8.259.749 (17.626), Hamm 6.222.889 (13.280), Kirchen 10.780.989 (23.007) und Wissen 7.186.961 (15.337). Bislang sind nur „oberflächlich“ Maßnahmen sowohl auf Kreis- als auch auf VG-Ebene zusammengetragen worden. Priorisierungen stehen noch aus. Über wesentliche Entwicklungen und Änderungen der Kreisvorhaben soll der Kreisausschuss regelmäßig unterrichtet werden.

Greb folgt auf Bätzing-Lichtenthäler
Eine Personalie: Für Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die ihre Mitgliedschaft im Kreistag zum 31. Mai niedergelegt hat und in der neuen rheinland-pfälzischen Landesregierung stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Arbeit und Soziales ist, rückte Christian Greb in die SPD-Kreistagsfraktion nach. Die Sanierungen der Siegbrücke in Mudersbach-Niederschelderhütte und der DB-Überführung in Richtung Mudersbach-Birken werden Sache der Firma Bauwerkskonzept Rhein-Saar GmbH (Koblenz) zu einem Angebotspreis in Höhe von 782.263 Euro. Nach Abschluss der Maßnahme soll der gesamte Streckenzug (bereits 2021 sanierte K 97) an die Ortsgemeinde Mudersbach übertragen werden. Ein „Halten-auf-Wunsch"-Angebot im Liniennetz der Westerwaldbus des Kreises Altenkirchen GmbH, bei dem Fahrgäste in den Abend- und Nachtstunden auf Wunsch zwischen regulären Haltestellen aussteigen können, wird, so das Okay quer durch alle Fraktionen, nunmehr von der Verwaltung geprüft. Die Initiative hatte die SPD-Fraktion per Antrag ins Gremium eingebracht. „Sowohl die Verwaltung als auch der Verkehrsverbund Rhein-Mosel empfehlen dem Kreistag, auf die Einführung eines Tagestickets für 5,50 Euro zu verzichten. Auch vor dem Hintergrund der Einführung des Luftlinien-Tarifs zum 1. Juni bewertet die Verwaltung ein Tagesticket für den Landkreis Altenkirchen als nicht zielführend“, lautete die Antwort auf einen Prüfantrag zur Einführung eines kreisweiten ÖPNV-Tagestickets zu eben jenem Preis. Das Begehren war in der Sitzung am 23. März von drei Fraktionen (CDU, FDP und FWG) dargelegt worden. (vh)
Nachricht vom 15.06.2026 www.ak-kurier.de