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Nachricht vom 27.07.2013
Wirtschaft
Land nimmt den Kampf gegen Geldwäsche auf
Immobilien- und Versicherungsmakler, Autohändler, Juweliere und Pferdehändler sind betroffen - 17.000 Unternehmen werden stichprobenartig kontrolliert

Region. 17.000 Unternehmen wurden angeschrieben und über ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz informiert. Seit 2008 unterliegen auch Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, also beispielsweise Autohändler, Juweliere oder Pferdehändler, Pflichten nach dem Geldwäschegesetz.
Jetzt wird bei den ersten Unternehmen vor Ort überprüft, ob sie ihren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nachkommen. Dazu werden die Kreis- und Stadtverwaltungen stichprobenartig Unternehmen aufsuchen. Hiervon betroffen sind Immobilienmakler, ungebundene Versicherungsvermittler und Händler mit hochwertigen Gütern, beispielsweise Flugzeug-, Boots- und Autohändler aus dem Luxussegment sowie Juweliere oder Antiquitätenhändler.

Die Kontrollen werden vorher schriftlich angekündigt, so dass sich die Unternehmen auf die Prüfungen vorbereiten können.

Mit den Kontrollen soll es Kriminellen in Rheinland-Pfalz schwerer gemacht werden, mit illegal erworbenem Geld Geschäfte zu machen.

Nächster Schritt in der Geldwäschebekämpfung wird die zwangsweise Bestellung von Geldwäschebeauftragten in den Unternehmen sein. Sie sind – wie zum Beispiel die Datenschutzbeauftragten –eigens hierfür bestellte Mitarbeiter und sollen als Kontaktperson zu den Aufsichts- und Ermittlungsbehörden fungieren. Die Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz werden per Allgemeinverfügung die Bestellung von Geldwäschebeauftragten anordnen. Diese Anordnung wird jedoch nur für Unternehmen ab zehn Mitarbeiter gelten, deren Haupttätigkeitsfeld im Handel mit hochwertigen Gütern an den Endverbraucher besteht.

Eine Checkliste zur betriebsinternen Kontrolle und weitere Informationen zur Geldwäscheprävention sind auf der Homepage der ADD www.add.rlp.de zugänglich.

Weitergehende Informationen können bei den zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen angefordert werden.
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