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Nachricht vom 30.07.2012
Region
Führerschein weg - Es gibt Hilfsangebote
Wer sich nach Alkohol- oder Drogengenuss ans Steuer setzt und erwischt wird, verliert den Führerschein zumindest auf Zeit. Dazu kommen Geldstrafen und viele weitere Probleme. Das Diakonische Werk Altenkirchen bietet umfassende Hilfe, kürzlich trafen sich alle Mitarbeiter der beteilgten Einrichtungen und der Verwaltung zum Erfahrungsaustausch.
Gemeinsam wollen sie Menschen helfen, die ihre Suchtprobleme bekämpfen und ihren Führerschein zurück haben wollen. Mitarbeiter der Diakonie (DW) in Altenkirchen, der Kreisverwaltung Altenkirchen und des TÜV Nord in Siegen treffen sich regelmäßig zum Austausch (v.l.) Petra Staats (DW), Klaus-Peter Kalendruschat (TÜV), Dr. Wolfgang Schweflinghaus (TÜV), Margit Schneider (DW), Dr. Katharina Kuhn (TÜV), Hans Eichelhardt (KV AK), Klaus Nögel (TÜV), Hans Berger (DW). Foto: Diakonisches Werk AltenkirchenKreis Altenkirchen. Ohne Schulungen mit einhergehendem Veränderungswillen schaffen es über 80 Prozent aller Menschen, die aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum ihren Führerschein entzogen bekommen haben, nicht, ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Und: die Zahl derjenigen, die unter Drogeneinfluss in ihren Fahrzeugen unterwegs sind und „erwischt“ werden, nimmt weiterhin zu. Zwei Erkenntnisse, die die „Führerscheingruppen“ des Diakonischen Werkes im Evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen, die mit den Menschen daran arbeiten, deren Konsumverhalten zu analysieren und Perspektiven und Möglichkeiten aufzeigen wollen, wieder an den begehrten „Lappen“ heranzukommen, stetig herausfordern.

Mitarbeiter der Einrichtung trafen sich jüngst wieder mit den Vertretern des TÜV Nord in Siegen zu einem Erfahrungsaustausch. Mit dabei auch Hans Eichelhardt, Leiter des Führerscheinsreferates bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, so dass alle Einrichtungen, die in das Verfahren zur Wiedererlangung von Fahrerlaubnissen eingebunden sind, sich gemeinsam austauschen konnten. „Unsere Erfahrungen decken sich“, stellte die Runde fest.

So auch darin, dass mittlerweile die Hälfte der angesprochenen Führerscheinverluste auf Alkoholkonsum, die andere auf Drogenkonsum zurückzuführen sind. Das liege zum einen, so Kursleiter Hans Berger, am veränderten Verhalten der Konsumenten, zum anderen aber auch daran, dass Polizisten mittlerweile bestens geschult sind Drogenkonsumenten zu erkennen und immer mehr technische Hilfsmittel zur Erkennung von Drogenkonsumenten zur Verfügung stehen.

Der ‚klassische’ Führerscheinverlierer „Ich kann auch besoffen nach dem Kegeln noch nach Hause fahren“ werde ‚abgelöst’ von ‚polytoxen’ Jugendlichen, deren Vorlieben als ‚Mehrfach-Konsumenten’ breit gefächert seien und die sich sowohl zugekifft als auch betrunken auf die Straße begeben und Leben und Gesundheit von sich selbst sowie ihrer Mitmenschen riskieren.

Bei den jährlichen Treffen geht es den Führerscheingruppen auch darum, sich für kommende „Arbeitsphasen“ zu rüsten. Die Anforderungen an die "Zwangs-Fußgänger", um nach einer gewissen Zeit die Chance zu haben, den Führerschein wiederzubekommen, verändern sich permanent. Die Kursleiter sind entsprechend motiviert sich weiterzubilden, damit sie ihre Schützlinge möglichst optimal beraten können.

„Es geht uns darum, dass Menschen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, von den Straßen ferngehalten werden. Aber es geht auch darum, dass jeder, der sich seinen Alkohol- bzw. Drogenproblemen gestellt und an sich gearbeitet hat, wieder die Chance bekommt, motorisiert unterwegs zu sein", betont Hans Berger, einer der Kursleiter in Altenkirchen. "Wir begleiten sie nicht nur in ihrer führerscheinlosen Zeit, wir versuchen auch, ihnen den Weg einer zufriedenen Abstinenz aufzuzeigen."

Etwa 40 Frauen und Männer arbeiteten im vergangenen Jahr in den verschiedenen „Führerscheingruppen“ des Diakonischen Werkes daran, ihren Führerschein wieder zu erhalten. Auf eine langjährige „100-Prozent-Geling-Quote“ sind die Kursleiter entsprechend stolz. Ihr Angebot der Gruppenabende, Kleingruppen-Seminare, Einzelgesprächen, dazu zahlreiche Informationsveranstaltungen und Arbeitsmappen, passt, und die sechs Kursleiter sorgen mit ihrer Austausch-Pflege für gute Zukunftsoptionen.

Positiv werten die Führerschein-Gruppen auch die Anbindung an die anderen Dienste des Diakonischen Werkes, denn häufig gibt es neben dem Verlust des Führerscheins noch weitere Probleme zu bewältigen. Hier sorgt das Kurs-Management dafür, dass Hilfeleistungen vernetzt angeboten werden können.

Menschen, die mit dem Verlust ihres Führerscheins Probleme haben und sich diesen stellen wollen, können sich an das Diakonische Werk in Altenkirchen, Stadthallenweg (02681/80 08 20) wenden. PES.

Aktuell zum Thema teilte das Polizeipräsidium Koblenz in einer Pressemeldung kürzlich mit:

Alkohol und auch illegale Drogen sind in der Gesellschaft die "Stimmungsmacher " schlechthin. Bei allen möglichen Gelegenheiten werden alkoholhaltige Getränke, aber auch Drogen, angeboten. Zum gemütlichen Beisammensein gehört oft der Konsum von Alkohol und auch von Drogen, dies in allen Gesellschaftsschichten.

Im Straßenverkehr jedoch wird der "berauschte" Fahrer zur Gefahr für sich selbst und seine Mitmenschen. Zum Eigenschutz und dem Schutz anderer muss jedem klar sein: Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige körperliche und geistige Fitness. Wer berauscht in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit den dafür vorgesehenen gesetzlichen Sanktionen rechnen.

Zur Erinnerung:
Ab 0,5 Promille: 500 bis 1500 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Entzug Fahrerlaubnis.

Ab 1,1 Promille: Geld- oder Freiheitsstrafe, 7 Punkte, MPU, 6 Monate bis 5 Jahre Fahrerlaubnisentzug.

Unter Drogeneinwirkung: 500 bis 1500 Euro, bis 3 Monate Fahrverbot, 4 Punkte, MPU.

Für Radfahrer liegt die Grenze bei 1,6 Promille. Auch Radfahrer müssen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommen sollte, ab 1,6 Promille mit einem Verfahren wegen Trunkenheit rechnen. Bei einem Verkehrsunfall oder beim Radfahren mit Ausfallerscheinungen, macht sich auch ein Radfahrer – wie die übrigen Fahrzeugführer auch - bereits ab 0,3 Promille strafbar.

Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen. Die Mindestwartezeit bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis dauert 6 Monate. Vor der Wiedererteilung wird auch bei Radfahrern eine MPU angeordnet.

Schlussfolgerung: Eine Taxifahrt ist garantiert billiger und beugt einem „bösen“ Erwachen aus dem Rausch vor.
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