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| Nachricht vom 30.06.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Rundfunkgebühren-Urteil: Doppelbelastung bei getrennten Hauptwohnsitzen |
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| Das Verwaltungsgericht Koblenz hat ein Urteil gefällt, das Auswirkungen auf Ehepaare mit getrennten Hauptwohnsitzen haben könnte. Die Entscheidung bringt Klarheit in Bezug auf die Zahlung von Rundfunkbeiträgen. |
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Koblenz. Eheleute, die getrennte Hauptwohnsitze unterhalten, sind verpflichtet, jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zu entrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und teilte seine Entscheidung mit. Eine Frau hatte geklagt, da sie der Meinung war, gemeinsam mit ihrem Ehemann nur einen Haushalt zu bilden und somit nicht doppelt zahlen zu müssen. Das Gericht wies ihre Klage jedoch ab und betonte, dass beide Partner jeweils eine eigene Hauptwohnung angemeldet hätten. Daher sei die Befreiung für Nebenwohnungen nicht anwendbar. Betroffene können gegen dieses Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (dpa/bearbeitet durch Red) |
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| Nachricht vom 30.06.2026 |
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