| AK-Kurier |
| Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen |
|
| Nachricht vom 29.06.2026 |
|
| Wirtschaft |
| Beim falschen Online-Anbieter wird aus dem Lottogewinn ein Strafverfahren |
|
| ANZEIGE | Hinweis: Dieser Artikel kann Links enthalten, die sich an Personen ab 18 Jahren richten. Rund 8,56 Milliarden Euro setzten die 16 staatlichen Lottogesellschaften 2024 in Deutschland um, das beste Ergebnis seit Bestehen des Deutschen Lotto- und Totoblocks. 193 Menschen stiegen in diesem Jahr in den Kreis der Lotto-Millionäre auf, rechnerisch jeden zweiten Tag einer. Für die allermeisten endet ein Großgewinn mit einem Eintrag in dieser Bilanz. Andere bekommen wenig später Post von der Staatsanwaltschaft. |
|
Wie schnell das gehen kann, zeigt das Beispiel eines Lottospielers, der drei Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung eine Vorladung als Beschuldigter erhält. Der Vorwurf lautete auf Beteiligung an einem illegalen Glücksspiel. Getippt hat er online, im Glauben, einen gewöhnlichen Lottoschein abzugeben.
Wer legal online tippt, prüft zuerst die Whitelist
Ob ein Anbieter im Internet erlaubt ist, hängt in Deutschland an einer einzigen Liste. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale führt seit 2023 die amtliche Whitelist nach Paragraf 9 des Glücksspielstaatsvertrags. Wer in Deutschland legal Lotto online spielen möchte, findet dort jeden Veranstalter mit deutscher Erlaubnis, von den Landeslotteriegesellschaften bis zu den zugelassenen Vermittlern. Alles, was nicht auf dieser Liste steht, gilt nach Definition der Behörde als illegal. Die Übersicht ist öffentlich und durchsuchbar, ein Abgleich vor der Anmeldung dauert keine Minute.
Genau diesen Abgleich macht kaum jemand. Viele Portale wirken professionell, werben deutschsprachig und fehlen trotzdem auf der Liste.
Beim ausländischen Portal wird aus dem Lottoschein ein Wettschein
Was bei solchen Anbietern abgegeben wird, ist meist gar kein Lottoschein. Es ist eine Wette auf die Zahlen, die beim deutschen Samstagslotto gezogen werden. Diese sogenannten Zweitlotterien zahlen einen Treffer nicht aus dem Spieleinsatz aller Tipper aus, sondern über eine Versicherung. Mit dem Deutschen Lotto- und Totoblock haben sie nichts zu tun. In den Geschäftsbedingungen steht das oft sogar, samt Hinweis, dass die Teilnahme in einzelnen Ländern verboten sein kann und der Spieler die Rechtslage selbst zu prüfen habe. Ein zweites Erkennungsmerkmal liefert die Startseite. Erlaubte Anbieter müssen nach Paragraf 6e des Glücksspielstaatsvertrags dort angeben, dass sie über eine staatliche Erlaubnis verfügen, und nennen, welche Behörde sie erteilt hat. Fehlt dieser Hinweis, ist das ein deutliches Warnsignal.
Strafrechtlich trifft dieser Vorgang nicht nur den Betreiber. Paragraf 285 des Strafgesetzbuchs stellt die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Ein bereits ausgezahlter Gewinn kann im Ermittlungsverfahren als Tatertrag eingezogen werden. Der häufigste Einwand der Anbieter, eine Lizenz aus Malta oder einem anderen EU-Staat reiche aus, trägt vor deutschen Gerichten nicht. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass eine solche EU-Konzession die Teilnahme von Deutschland aus nicht legalisiert, und der Europäische Gerichtshof hat dieser Linie nicht widersprochen.
In der iGaming-Branche gilt dieselbe Erlaubnis wie beim Lottoschein
Dieselbe Prüfung greift auch außerhalb der Lotterie. Online-Casinospiele, im Gesetz virtuelle Automatenspiele genannt, sind in Deutschland seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erlaubnisfähig, die Genehmigungen für neue Online Casinos vergibt ebenfalls die Gemeinsame Glücksspielbehörde in Halle.
Wie eng der erlaubte Bereich ist, übersehen viele. Lizenziert sind allein virtuelle Automatenspiele, also Slots. Live-Roulette, Blackjack oder Pokertische mit echtem Dealer fallen nicht unter die bundesweite Erlaubnis und tauchen in einem deutschen Angebot mit GGL-Lizenz nicht auf.
Das Geldwäschegesetz bringt die Bank ins Spiel
Bleibt die Frage, woher der Staatsanwalt überhaupt von einem Tipp im Internet erfährt. Die Antwort liegt im Geldwäschegesetz. Banken sind verpflichtet, ungewöhnlich hohe Zahlungseingänge zu melden, samt Angabe, von wem das Geld kam. Geht ein sechsstelliger Betrag von einem Glücksspielkonto im Ausland ein, kann das eine Verdachtsmeldung auslösen, und von dort ist es bis zur Akte bei der Staatsanwaltschaft nicht weit.
Wie oft daraus eine Verurteilung wird, ist offen. Paragraf 285 setzt Vorsatz voraus, der Spieler muss also zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Anbieter keine deutsche Erlaubnis besaß. Viele Verfahren gegen reine Gelegenheitsspieler werden mangels Nachweis wieder eingestellt. Die Strafverfolgung zielt in der Praxis stärker auf die Veranstalter, für die Paragraf 284 einen Rahmen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Das Risiko für den Tipper bleibt trotzdem real, und ein eingestelltes Verfahren bedeutet erst einmal Anwaltskosten, Kontoauszüge und Wochen der Unsicherheit.
Ab Mai 2026 sperren Telekom und Vodafone den Zugang
Das Ausmaß dieses Graubereichs lässt sich nur schätzen. Eine von der Glücksspielbehörde beauftragte Untersuchung des Blockchain Research Lab bezifferte den deutschen Schwarzmarkt im März 2026 auf rund 547 Millionen Euro Bruttospielertrag, knapp 23 Prozent des gesamten Online-Glücksspielmarkts. Der legale Markt kam 2024 nach dem Tätigkeitsbericht der Behörde auf 14,4 Milliarden Euro. Der illegale Teil ist gemessen daran klein, im sensiblen Online-Segment macht er aber fast ein Viertel aus.
Gegen diesen Teil rüstet der Gesetzgeber auf. Mit der Novelle des Glücksspielstaatsvertrags müssen große Internetanbieter wie Telekom, Vodafone und 1&1 ab Mai 2026 den Zugang zu nicht lizenzierten Seiten per DNS-Sperre blockieren. Vorausgegangen war ein Rückschlag, denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im März 2025 entschieden, dass die bisherige Rechtsgrundlage für solche Sperren nicht ausreicht. Lückenlos wird die Blockade nicht. Über einen anderen DNS-Server oder einen VPN-Dienst lassen sich die Sperren mit wenigen Klicks umgehen, was die Behörde selbst einräumt. (prm)
Hinweis zu den Risiken von Glücksspielen:
Glücksspiel kann süchtig machen. Spielen Sie verantwortungsbewusst und nutzen Sie bei Bedarf Hilfsangebote wie die Suchtberatung (Link: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Glücksspielsucht). |
|
| Nachricht vom 29.06.2026 |
www.ak-kurier.de |
|
|
|
|
|
|